Ist ein Handwerker, der einen Wartungsvertrag nicht erfüllt ohne diesen gekündigt zu haben, regresspflichtig, wenn es dadurch zu Folgeschäden kommt?
Trotz Wartungsvertrags ist durch eine Sanitärfirma keine Wartung einer Gasheizung erfolgt. Jetzt kam es daher zu Störungen an der Heizung und der Mechaniker einer anderen Firma stellte fest, dass der Schaden durch mangelhafte Wartung bedingt sei. Kann ich die Wartungsfirma jetzt in Regress nehmen?
2 Antworten
Du kannst es versuchen.
Du hast einen Wartungsvertrag, folglich kannst du darauf vertrauen, daß die Handwerker ihre Wartungsintervalle kennen. Wenn sie den Gegenstand jahrelang warten.
Wartung: Du bezahlst einen jährlichen Wartungsvertrag, auch wenn die Handwerker nicht kommen. Wenn die Gasheizung kaputt geht, kommen die Handwerker und du mußt nur noch die Ersatzteile bezahlen.
Geht nichts kaputt, zahlst du eben nur den Wartungsvertrag und es kommt mal einer und nimmt die Meßwerte, damit der Schornsteinfeger nicht meckert.
keiner kennt den Wartungsvertrag - was steht da bezgl. Datum; ist das eingegrenzt?
noch ist das Jahr nicht um. Wie wurde die Kontaktaufnahme laut Vertrag bestimmt? Wer macht den Termin aus?
sehe keine Regressansprüche, das kann auch eine Floskel des anderen Heizungsfuzzi sein. Warum hast den eigenen nicht gerufen?
Wenn der Vertrag nicht zeitlich eingegrenzt ist dann kannst Du auch nicht behaupten,es sei keine erfolgt.
Der Wartungsvertrag besteht schon seit Jahren und die Wartung erfolgte immer im April. Die Sanitärfirma teilte jetzt meinem Mieter mit (die Heizung ist ein einer von mir vermieteten Wohnung), dass sie keine Wartung mehr durchführen würden. Darüber war ich dann doch sehr überrascht, weil sie mit mir dies so nicht besprochen oder mir dies schriftlich mitgeteilt hatten. Daraufhin wurde über die Hausverwaltung, mit der der Sanitärbetrieb auch nicht mehr zusammenarbeiten möchte, eine andere Firma zur Reparatur der Heizung gerufen.
dann hättest mal im Mai fragen müssen, dann hättest entsprechend handeln können. Verträge müssen eingehalten bzw. ordnungsgemäß gekündigt werden
Ob eine Regressmöglichkeit vorhanden ist, müssen andere klären.
Weil dieser sich weigerte, die Reparatur durchzuführen - der Grund dafür ist mir nicht bekannt.
Ich habe mich halt auf den Vertrag verlassen, klappte ja auch in den Jahren zuvor - konnte ja auch sein, dass die Firma Terminschwierigkeiten hat.
ergo war der Umstand keine Wartung bekannt. Damit ist der Drops gelutscht. Du hättest dazu auffordern müssen
Nein der Wartungsvertrag ist nicht zeitlich eingegrenzt. Er wurde auch von keiner Seite mündlich oder schriftlich gekündigt. Es wurde sogar Anfang des Jahres noch besprochen, dass der Vertrag weiterhin besteht - trotzdem erfolgte keine Wartung!