Kann eine Untersuchung beim Amtsarzt wiederholt werden?
Ich möchte gerne Beamtin werden (Beruf Lehrerin) und dafür muss man ja ein schriftliches Gesundheitszeugnis vor gelegt werden.
Frage: Wenn man nun durchfallen würde, kann man die Untersuchung dann wiederholen oder ist das auf ewig festgeschrieben?
8 Antworten
Du kannst nach einer Karenzzeit wieder einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Vielleicht hat sich dann dein Gesundheitszustand gebessert. Es wird dabei aber auch auf Übergewicht geachtet
Kommt auf das Untersuchungsergebnis an.
Meine Tochter hatte bei der Amtsuntersuchung einen zu hohen Blutdruck.
Sie musste daher an 5 aufeinander folgenden Tagen den Blutdruck beim Hausarzt messen lassen um abzuklären, ob das Ergebnis körperlich oder stressbedingt war und dies schriftlich dem Gesundheitsamt vorlegen.
Blutdruck war danach vollkommen okay. Gesundheitsprüfung bestanden ;-)
Wenn Du grundsätzlich gesund bist würde ich mit keine allzu großen Sorgen machen. Oder hast Du begründete Zweifel?
Bei der Untersuchung wird ja nach dauerhaften Erkrankungen oder Einschränkungen geschaut.
Da macht eine Wiederholung keinen Sinn, außer Du zweifelst das Untersuchungsergebnis an. Denn dauerhafte Einschränkungen nun mal auch bei einer Wiederholungsuntersuchung vorhanden.
Wenn ein Befund nich eindeutig ist, oder Du z. B. beim BMI knapp drüber liegst, dann kann es sein, dass Du noch mal zu Folgeuntersuchungen eingeladen wirst, oder zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Chance erhältst.
Wobei man beim BMI auch schon vorher dafür sorgen kann ihn einzuhalten. Wenn nicht, dann hat es eh keinen Sinn.
Wobei ein Nichtbestehen der Untersuchungen ja nicht bedeutet, dass Du nicht Lehrerin werden kannst, sondern nur, dass Du nicht Verbeamtet wirst. Als Landesangestellte kannst Du dann immer noch in den Schuldienst.
Wenn Du selber keine psychische Erkrankung hast, dann ist das kein Problem.
Wenn Du eine hättest, dann würde Dir auch eine Nachuntersuchung nichts bringen.
Das kommt auf das Ergebnis an ...
Ziel der amtsärztlichen Untersuchung ist ja eine verlässliche Prognose, ob bei Dir mit dem Eintritt einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Wenn Du also akut einen Schnupfen oder sogar einen glatten Knochenbruch hast, interessiert das regelmäßig nicht. Hast Du aber einen komplizierten Bruch, bei dem unklar ist, ob und welche Schäden bleiben, wird das festgestellt, in solchen Fällen kann natürlich eine Nachuntersuchung erfolgen. Werden aber Krankheiten festgestellt, bei denen von vornherein klar ist, dass eine Heilung ausgeschlossen ist und der Amtsarzt muss davon ausgehen, dass Du deswegen vorzeitig dienstunfähig werden wirst, ist Schicht im Schacht.
Allerdings:
Zwar kannst Du nicht gegen das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung unmittelbar vorgehen, sehr wohl aber den Rechtsweg gegen die Nicht-Verbeamtung einschlagen. Soweit das amtsärztliche Gutachten der alleinige Grund war, wird die Verwaltung im Widerspruchsverfahren respektive das Gericht im Klageverfahren sehr wohl eine erneute Untersuchung anordnen, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass die ärztlichen Einschätzungen fehlerhaft sind.
Machst du dir nicht vielleicht ein bisschen zu früh Sorgen? Geh doch erst mal hin.
Aus Böswilligkeit wirst du bei der Untersuchung jedenfalls nicht durchfallen. Das dient auch zu deinem Schutz, wenn der Amtsarzt Einwände hat.
Tatsächlich habe ich Zweifel nur aufgrund der Krankengeschichte in der Familie ( 1 ist psychisch erkrankt). Aber sonst habe ich nichts.