Was muss man im Gesundheitsbogen zur Verbeamtung angeben?

5 Antworten

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Wenn du 100% ig sein willst:

Such dir die passende Zeile und schreibe beim Gyn Vorsorgeuntersuchung, beim Hausarzt zB Erkältung Herbst 2021 oder wie auch immer. Wobei dies nicht die Angaben sind, die in deinem verlinkten Fragebogen gemeint sind.

Und ja beim Arzt war jeder schon mal und die normalen Arztbesuche sind keine K.o Kriterien. Was ein Ausschluss bedeuten könnte, hängt ja unter anderem auch von der angestrebten Laufbahn an.

Es geht darum, dass du nichts verschweigst und keine chronischen Erkrankungen hast. Beim Beamten will man nach Möglichkeit beurteilen, dass er seine Arbeitskraft bis zur Pension zur Verfügung stellen kann.

Eigentlich muss man das nicht angeben, aber vielleicht muss man das da angeben.

Es könnte sein das dort geguckt wird ob man weniger arbeiten muss, wenn man Asma oder so hat.

Es könnte auch sein, dass man dort schlechtere Karten hat, was aber dann rassistisch wäre!

Artus01  29.04.2022, 16:32
Eigentlich muss man das nicht angeben,

Stimmt, muss man nicht, man muss aber auch nicht eingestellt werden.

OnePerson19  29.04.2022, 16:31
was aber dann rassistisch wäre!

Nicht jede Benachteiligung ist rassistisch

Beantworte die Fragen wahrheitsgemäß - so einfach ist das. Der untersuchende Amtsarzt weiß, dass Menschen zu Vorsorgeuntersuchungen gehen, das hakt der ab, im Gegenteil, wer das nicht macht, wird im Zweifel genauer untersucht.

Unabhängig davon:
Die Untersuchung soll lediglich herausfinden, ob es Anzeichen dafür gibt, dass Du aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig pensioniert werden müsstest - da interessiert kein kariöser Zahn, auch keine Vorsorge, ja nicht mal eine Schwangerschaft oder Fußpilz, aber Zucker, hoher Blutdruck, die Schilddrüse etc, das wird genauer betrachtet werden, dennoch sind auch das zunächst keine zwingenden Ausschlussgründe.

Esiscool 
Beitragsersteller
 04.05.2022, 20:50

Das ist überhaupt nicht einfach!! Wenn ich nicht weiß was die wissen wollen, wie soll ich die fragen dann wahrheitsgemäß beantworten? Woher wollen die denn wissen, was das für eine Untersuchung ist?! Also soll ich einfach mal alles angeben , auch wenn es nur Routineuntersuchungen waren?!

HugoHustensaft  05.05.2022, 07:14
@Esiscool

Vielleicht solltest Du den Bogen aber einfach mal lesen und verstehen:

Da wird gleich zu Anfang sehr deutlich nach den gesundheitlichen Störungen etc. gefragt, damit fallen Vorsorgeuntersuchungen schon einmal weg. Noch deutlicher wird das bei den Detailfragen, wo ja explizit nach den Beschwerden gefragt wird - und ob man deswegen beim Arzt war, sollte man eigentlich schon wissen.

Übrigens ist das auch gar nicht tragisch:
Wer beispielsweise eine Brille trägt, gibt eben an, dass eine Fehlsichtigkeit (z.B. Kurzsichtigkeit) vorliegt, weswegen man in Behandlung war/ist, da reicht das Wort "kurzsichtig" - es kommt doch im Kern darauf an, dem Untersucher zu verdeutlichen, wo er ggf. genauer hinschauen muss.

Welche Medikamente Du einnimmst/eingenommen hast, hallo, das sollte bekannt sein, Drogenkonsum erst recht.

Und vergiss nicht:
Das ist eine laienhafte Anamnese, niemand erwartet fundierte medizinische Auskünfte.

Du musst nicht alles angeben. Aber dann sinkt die Chance, Beamter zu werden.

Esiscool 
Beitragsersteller
 30.04.2022, 21:11

Wieso?! Wenn du angibst, dass du mal beim Gynäkologen oder Zahnarzt warst? Das war doch jeder mal!

Da geht es weder um eine Grippe noch um routineuntersuchungen beim Gynäkologen. Das wird mehr als deutlich, wenn du den Fragebogen liest. Dazu sollte ein(e) künftiger beamter/beamtin wohl in derLage sein.

Esiscool 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 16:52

um was geht es dann? Da steht nur Beratung/Untersuchung und dazu zählt doch alles? Auch ein einmaliger Besuch beim Arzt wegen einer Grippe?

Hat jemand , der mal die Grippe hatte schlechte Karten?

Ich will gar kein Beamter werden, es interessiert mich nur

Merle87  29.04.2022, 17:03
@Esiscool

Natürlich hat jemand der die Grippe hatte keine schlechteren Karten. Es geht um psychische- und chronische Erkrankungen die einen Hinweis darauf geben können ob risikofaktoren vorliegen die es dem Bewerber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich machen, seine Dienstlaufbahn bis zum eintreten seiner Pension vollumfänglich zu bestreiten.