Kann ich die Krankenkasse trotz Beitragsschulden wechseln oder bleibt die Notfallversorgung bei regelmässigem Eingang bestehen?
Hallo zusammen, ich war ca zwei Jahre erfolglos selbständig und habe dadurch Beitragsrückstände bei der TKK aufgebaut. Seit fast zwei Jahren bin ich inzwischen wieder Vollzeit als Angestellte tätig und zahle den KK-Beitrag ganz normal über mein Gehalt. Aufgrund des Rückstandes greift bei mir immernoch die Notfallversorgung. Was passiert, wenn ich die KK wechsle? Die neue bekäme ja wiederum über mein Gehalt den Beitrag, der ihr zusteht. Werde ich dann dort wieder voll versichert und könnte den Rückstand bei der TKK in monatlichen Raten ausgleichen? Oder würde eine neue KK mich trotzdem runterstufen?
4 Antworten
Ein Kassenwechsel ist zwar möglich, aber das Leistungsruhen wird von der bisherigen KK an die neue KK weitergegeben. Auch wenn Deine jetzigen Beiträge bezahlt werden, solange Du Beitragsschulden hast, hast Du nur auf Notfallversorgung Anspruch.
die alte Kasse ist bei einem Kassenwechsel dazu verpflichtet der neuen Kasse mitzuteilen, dass Beitragsschulden bestehen. die neue Kasse muss den ruhenden Leistungsanspruch auch weiterhin fortsetzen.
wenn du seit zwei Jahren bereits wieder beschäftigt bist, weshalb hast du dich bisher nicht um eine Ratenzahlung bemüht? denn wenn du eine Ratenzahlung vereinbarst, diese immer pünktlich und bis zum Ende korrekt bedienst, wird bereits mit Beginn der Ratenzahlung der ruhende Leistungsanspruch beendet.
du hättest also längst wieder vollen Anspruch, wenn du dich darüber mit der TK auseinandergesetzt hättest. aber es ist noch nicht zu spät. nimm mit der TK Kontakt auf und vereinbare die Ratenzahlung. beachte dabei aber, dass die monatliche Ratenhöhe in Relation zur Forderung stehen muss. auf eine Rate von 50 Euro bei Schulden von 5000 Euro geht keine Kasse ein.
So lange du den Beitragsrückstand nicht behoben hast, wird dich eine andere Kasse gar nicht nehmen.
Du brauchst ja die Freigabe der jetzigen Kasse. Diese erteilt sie natürlich nicht
Das ist falsch. Ein Kassenwechsel ist möglich. Keine gesetzliche KK darf ihn ablehnen. Aber das Leistungsruhen wird an die neue KK weitergegeben.
Egal wie du es änderst, die Notfallversorgung bleibt solange bestehen, bis du die Rückstände bezahlt hast.