Neue Therapiestunden bei Wechsel von PKV zu GKV?

4 Antworten

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Bei Kassenwechsel von PKV zu GKV könnte das Kontingent nur neu in Anspruch genommen werden, wenn die vorige Therapie verschwiegen wird - also nicht guten Gewissens sowohl von Th. als auch Patient dieser Weg beschritten werden. Damit befindet man sich auch am Scheideweg der therap. Beziehung. Vielleicht ist eine Pause doch nicht so abwegig, wenn man schon das Gefühl hat, sich nicht mehr trennen zu können ?

TinaF89 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 11:04

vielen Dank auch für deine Antwort Harald und für deine Ehrlichkeit. Ich werde mir noch weitere Gedanken machen. Es ist etwas komplizierter, als dass ich mich "nicht trennen kann". Da spielen leider noch viele verschiedene Faktoren mit rein. Ich muss das alles nochmal reflektieren.

Grandi  06.10.2012, 22:07
@TinaF89

Du könntest nicht die Zeit überbrücken, indem du 1x im Monat ein psychotherapeutisches Gespräch bein deinem Therapeuten besuchst, diese nicht-bewilligungspflichtigen Sitzungen kann dein Therapeut abrechnen.

TinaF89 
Beitragsersteller
 07.10.2012, 00:49
@Grandi

Danke Grandi für deine Anregung. Wenn ich diese Gespräche einmal im Monat in Anspruch nehme, verlängert sich dann meine Wartezeit von 2 Jahren ? Also muss ich ab dem Zeitpunkt des letzten Gesprächs 2 Jahre warten oder zählen diese Gespräche da gar nicht ?

Harald2000  07.10.2012, 02:58
@TinaF89

Diese Gespräche zählen dafür nicht !

TinaF89 
Beitragsersteller
 07.10.2012, 16:09
@Harald2000

Danke!! Also habe ich das richtig verstanden, wenn ich einmal im Monat zu meinem Therapeuten gehe, kann ich dann in 2 Jahren wieder "normal" wöchentlich hin, falls es dann noch notwendig ist?

Deine Idee würde alleine schon daran scheitern, dass Du nicht ohne weiteres von der PKV in die GKV wechseln kannst. Ein Wechsel wäre nur möglich, wenn Du pflichtversichert werden würdest, also z.B. eine Beschäftigung über 400€/Monat aber unter 3825€/Monat beginnen würdest.

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 15:48

Nein, nein, sonst würde ich die Frage nicht stellen.. mit 25 Jahren werde ich nämlich sowieso aus der FamilienVersicherung rausfallen und müsste mich dann selber versichern....

Kunterbunt23  05.10.2012, 15:55
@TinaF89

Wenn es stimmt, dass Deine Mutter privat versichert ist und Du "über sie" mitersichert bist, dann ist dies keine Familienversicherung, denn sowas gibts in der PKV nicht. Wenn also Dein Vertrag mit der PKV ausläuft, kannst Du Dich auch nur weiterhin privat absichern, da Dir die Zugangsvorraussetzungen zur GKV fehlen.

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 16:08
@Kunterbunt23

meine Mutter ist Beamtin, und den größten Teil zahlt die Beihilfe.. Es ist eine Familienversicherung aus der ich rausfalle sobald ich die Ausbildung beendet habe oder das 25.Lebensjahr vollendet habe. So die Info von denen.

Aber darum gehts mir ja gerade nicht..

trotzdem Danke für deine Zeit und deine Antwort.

Kunterbunt23  05.10.2012, 16:29
@TinaF89

Wenn es eine Familienversicherung ist, ist Deine Mutter nicht privat versichert (=PKV) sondern gesetzlich (=GKV). Insofern würdest Du nicht von der PKV zur GKV wechseln müssen, da Du bereits in der GKV bist.

Wenn Deine Familienversicherung in der GKV mit Vollendung des 25.Lebensjahres endet, brauchst Du eine eigene Versicherung, die Du dann auch selber zahlst.

Und dann kannst Du die bereits erbrachte Leistung nicht noch einmal anfordern.

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 16:33
@Kunterbunt23

Danke. und weisst du auch wie das wäre, wenn ich von einer Privaten Versicherung zu einer gesetzlichen wechseln "dürfte" (so Fälle gibt es ja!)? würde ich dann nochmal eine Leistung anfordern können?

Kunterbunt23  05.10.2012, 16:35
@TinaF89

Wie bist Du denn nun versichert, privat oder gesetzlich?

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 16:38
@Kunterbunt23

ich bin definitiv privat versichert 20 % und 80% zahlt die Beihilfe. Gehen wir davon aus ich darf in eine gesetzliche wechseln, gehen wir davon aus ich fange an zu arbeiten zw 400€ und 3825€. mich interessiert wirklich ob diese Möglichkeit dann bestehen würde... ob ich sozusagen nochmal 80 Std beantragen könnte für Verhaltenstherapie.

Kunterbunt23  05.10.2012, 16:42
@TinaF89

Du brauchst nicht davon auszugehen, von der PKV zur GKV wechseln zu können, denn für den Wechsel fehlen Dir die Vorraussetzungen!

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 16:47
@Kunterbunt23

Unabhängig davon bleibt meine Frage weiterhin bestehen.

Danke dir!

Kunterbunt23  05.10.2012, 17:03
@TinaF89

Wenn Du derzeit tatsächlich in der PKV bist und versicherungspflichtig durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung werden würdest, wärst Du gesetzlich versichert. Ein Datenabgleich über beanspruchte Leistungen zwischen PKV und GKV findet nicht statt, so dass Du nochmal eine PT beantragen und wahrscheinlich bewilligt bekommen würdest.

Aber wie gesagt, Du kommst nur unter Erfüllung obiger Vorraussetzungen von PKV zu GKV!

TinaF89 
Beitragsersteller
 05.10.2012, 17:24
@Kunterbunt23

Vielen Dank liebe Kunterbunt, das war mir wichtig zu wissen.

kassenwechsel bringt nichts

Hallo,

auf dem Antrag für Psychotherapie bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind auch immer die Therapien in den letzten 2 Jahren anzugeben. Auch Therapien, die von anderen Stellen (z.B. andere Krankenkase, PKV, Bundeswehr, Ausland) bezahlt wurden, werden angerechnet. In Zweifelsfällen ist ein Bericht des Therapeuten für einen Gutachter erforderlich.

Wenn als Student oder Fachschüler in der PKV versichert, bleibt man auch bei einer Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto weiterhin in der PKV. Bei Beginn eines Studiums besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Ein späterer Wechsel ist erst nach Studienende - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich. Bei Studienbeginn wurde ein Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gestellt. § 8 SGB V

TinaF89 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 13:02

danke dir! es wäre interessant zu wissen inwiefern diese Angaben Pflicht sind.. also inwiefern ich gesetzlich verpflichtet bin diese zu machen.. Im Endeffekt hat es ja nur Nachteile für mich und hat auch nix mit dem zu tun was die GKV verpflichtet ist zu zahlen? oder seh ich da was falsch?

RHWWW  06.10.2012, 16:52
@TinaF89

Gern geschehen!

Wie auf allen Vordrucken, die zu unterschreiben sind, sind die Angaben Pflicht. Fehlende Angaben führen zu Nachfragen und Verzögerungen.

Die GKV zahlt nur, wenn auch entsprechende Erfolgsaussichten bestehen. Je länger eine Behandlung dauert, desto geringer werden die erfolgsaussichten (und das Risiko einer Abhängigkeit vm Therapeuten steigt). Für den Extremfall: Es ist nicht Sinn der durch Pflichtbeiträge finanzierten GKV jahrzehntelange Therapieversuche zu bezahlen.

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/bmv_anlagen/mustersammlung-vordrucke-psychotherapie.pdf

TinaF89 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 18:19
@RHWWW

vielen Dank für den Link.

Ich denke im Hinblick auf die psychische Gesundheit ist unser System in Deutschland ohnehin noch nicht gut genug ausgefeilt. Zu erwarten, dass psychische Störungen, die oft tiefe Wurzeln haben (zB Traumatisierungen, die über mehr als 10 Jahre andauerten, etc), mal schnell in 2 Jahren "geheilt" werden ist sowieso schon so eine Sache. das mit dem "Therapieerfolg" ist auch so ne andere Sache..

sicher hat diese Regelung seinen Sinn. Andererseits gibt es auch viele andere Fälle, da ist sie mehr als unsinnig.