Kann ich mit Allergischem-Asthma (das nicht Chronisch ist) zur Bundespolizei?
Steht alle
3 Antworten
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Ausschlussgründe insbesondere:
• Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken in den letzten 12 – 24 Monaten
• Zustand nach Bandscheibenoperationen
• Wirbelgleiten
• Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen
• Allergien mit erforderlicher Dauermedikation
• chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
• chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
• chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
• chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
• Blutgerinnungsstörungen
• chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystemsz.B. hirnorganische Anfälle, Migräne
• Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
• Stoffwechselkrankheiten (z. B. Schilddrüsenfunktionsstörungen, Zuckererkrankung)
• Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma
• Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
• Selbsttötungsversuche
• zur Zeit laufende psychotherapeutische Behandlungen
(bei bereits abgeschlossenen Therapiemaßnahmen sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen)
Gruß S.
Hi,
mit Asthma besteht die hohe Wahrscheinlichkeit polizeidiensttauglich zu sein - allergisches Asthma ist zudem chronisch. Über die Tauglichkeit entscheidet jedoch grundsätzlich der untersuchende Arzt.
LG
*dienstuntauglich
Sollte es undiensttauglich oder ist das so richtig?
Wie kann das nicht chronisch sein ?
Da es durch allergien kommt!