Kann ich mit Herzfehler Polizist werden?
Hallo, Ich habe seit ich lebe einen angeborenen Herzfehler, ich wurde nach meiner Geburt operiert. Nun muss ich einmal im Jahr zum Arzt, damit er kuckt ob alles okay Ist. Ich habe durch diesen Herzfehler Keine Neben Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen. Ich bin fit wie jeder andere. Meine Frage: Kann ich trotzdem Streifenpolizist werden?
9 Antworten
Hallo,
während des Auswahlverfahrens findet natürlich auch eine medizinische Befragung statt. Da musst du die Erkrankung zwingend angeben, verheimlichen darfst du sie nicht. Das wäre auch, würde sie später einmal festgestellt, ein fristloser Kündigungsgrund. Ich glaube daher nicht, dass die Chancen hier groß sind.
Gruß, Jos
Hallo Erik, ich habe mich in Giessen UKGM lange mit einen frisch Herzklappen-transplantierten Polizisten unterhalten....
Das braucht auch niemand in Frage stellen.....Ich habe keine Wahrnehmungsstörungen.
Der Mann war 29. Jahre alt und bekam bereits in früheren Jahren seine erste HerzOp....
Beeinträchtigt sei er nicht...,bloß müsse er regelmäßig zur Kontrolle....
Zur Erklärung: die Unterhaltung spielte sich im September 2015 in .....Achtung, jetzt kommt's.. .in der Kinderkardiologischen Abteilung Scernie ab.
Nicht ungewöhnlich, wenn der Patient seit der Jugend dort behandelt wurde.
Ich hoffe, dir helfen zu können.
Wie ich schon sagte....Ich habe mir das nicht ausgedacht, um Eric einen falschen Lichtblick zu geben.
Hallo erik0223,
schau mal hier:
http://www.polizeiausbildung24.de/polizei-bewerbungs-und-einstellungs-voraussetzungen/
Hier steht unter Gesundheitliche Eignung - Polizeidiensttauglichkeit / Belastbares Herz-Kreislaufsystem Folgendes:
Normale Blutwerte, Keine Herzkrankheiten, normales Ruhe- und
Belastungs-EKG. Dieser Punkt wird regelmäßig von vielen Bewerbern
unterschätzt und ist ein sehr häufiger Ausschlussgrund.
Damit sieht es wohl eher schlecht aus für dich:-(
Lg kruemel;-)
Wenn du fit bist und auch sonst keine Beeinträchtigungen hast, dann kannst du es auf jeden Fall probieren. Mehr als eine Absage kannst du eh nicht kriegen. Also viel Erfolg!
Leider ist jegliche Herzkrankheit ein Ausschlussgrund. Dies liegt daran, dass 1. Man extrem belastbar sein muss. 2. Auch wenn dich die Herzkrankheit vielleicht nicht behindert, diese schlimmer werden kann (und der Staat da langftistig denkt) und man 3. deine Gesundheit nicht gefährden will.
Ein Verschweigen bei der Einstellung führz dazu, dass du später (bzw schon in der Ausbildung wenn du zum Arzt musst), wegen Lügen in der Einstellung entlassen wirst. Mit Verlust sämtlicher Bezüge.
Halte ich für sehr merkwürdig. Wenn man bereits BaL ist, dann kann man da nichts machen. Aber eingestellt werden dürfte damit EIGENTLICH niemand.