Kann man beim Lungenröntgen erkennen ob man raucht?

6 Antworten

Hallo Selina! Die Lungenbläschen werden schon etwas durch Teer belegt sein und das wird man auch erkennen können. 

weil es einen Verdacht auf Lungenkrebs gibt.

Wer hat das gesagt? In Deinem Alter und nach 1 Jahr Rauchen? Hast Du Probleme so mag der Hausarzt vielleicht gesagt haben dass man Lungenkrebs nicht ausschließen kann. 

Ist unwahrscheinlich aber sollte Dir eine Warnung sein. Leider merkt man fast immer zu spät dass man süchtig ist oder wird und die Folgen sind sehr oft dramatisch. In Deutschland sterben jährlich fast 50.000 Menschen alleine an Lungenkrebs. Nicht alle aber fast alle Raucher. Also in 20 Jahren 1 Million!!! Du solltest nicht dazu gehören, alles Gute. 

Wahrscheinlich kann man das noch nicht sehen, aber ich würde das Rauchen trotzdem lassen weil es dämlich ist.

buecherfreiheit  19.10.2015, 20:54

nicht machen natürlich, wahr wohl ein Freudscher

Weil Verdacht auf Lungenkrebs ist, wird Dich selbstverständlich der Arzt fragen, ob, seit wann und wieviel Du rauchst.

Und SELBSTVERSTÄNDLICH sagst Du ihm dann die Wahrheit, denn der Arzt MUSS das wissen. - Du kannst ihn ja darum bitten, Deinen Eltern nichts davon zu sagen.

Verdacht auf Lungenkrebs und Du rauchst.

Du hörst bitte schön damit auf, ja?

Wenn die Lunge geschädigt ist durch viel Rauchen, sieht man das schon.

selinashugar 
Beitragsersteller
 19.10.2015, 20:55

Ich habe seit ich diesen Verdacht habe auch aufgehört ich warte bis auf das röntgen aber trotzdem danke :)

Es gibt bei dir also einen Verdacht auf Lungenkrebs? Wie alt bist du denn, wenn du älter als 18 bist geht es deine Eltern gar nichts an ob du rauchst... Wenn du jünger bist wird der Arzt deinen Eltern wahrscheinlich eh sagen dass du rauchst... 

cyracus  21.10.2015, 02:18

Merkblatt ärztliche Schweigepflicht

III. 5.

"Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles."

http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf