Kann man die Zuzahlung für einen Krankenwagen nach einem Unfall zurück fordern?
Mein Sohn hatte letztes Jahr einen Unfall in einem Linienbus.
Ein Autofahrer nahm dem Bus die Vorfahrt und flüchtete.
Der Bus machte eine Vollbremsung und ein Insasse des Busses fiel durch eine Trennscheibe innen im Bus. Die Splitter der Scheibe fielen auf mein Kind, welches im Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht wurde.
Die Krankenkasse möchte nun von mir die Zuzahlung für den Krankenwagen haben.
Kann ich diese vom Betreiber des Linienbusses zurück verlangen, da sich der Unfall im Bus ereignete.
Oder nicht, da der Busfahrer nicht Verursacher des Unfalls war?
Oder muss man das generell selbst tragen?
11 Antworten
Hallo,
die 10 Euro Zuzahlung kann man beim Verursacher der Verletzung einfordern. Ggf. muss man aber auch belegen können, dass er der Verursacher ist (ggf. vor Gericht).
Wenn der Bus nicht den Vorschriften entsprach (Bremsen, Art der Scheibe, Befestigung, Haltemöglichkeit, Bus überfüllt ...), kann man sich an das Verkehrsunternehmen wenden.
Die Zuzahlung hat immer der Patient zu zahlen (bei Fahrkosten auch Kinder). Der Verursacher ist für die Zuzahlung ohne Bedeutung.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
Neben den 10 Euro Zuzahlung kann man auch Kosten für den Ersatz beschädigter Gegenstände oder Schmerzensgeld geltend machen. Es ist aber immer eine Beweisfrage.
Die Zuzahlung hat immer der Patient zu zahlen (bei Fahrkosten auch Kinder). Der Verursacher ist für die Zuzahlung ohne Bedeutung.
Das würde mich - im Rahmen des Schadensersatzes - sehr wundern.
Auch für nicht versicherte Schäden, haftet der Schadensverursacher.
Der Schuldner für die Zuzahlung ist aber immer der Patient. Der muss sich das Geld dann wieder holen.
Der muss sich das Geld dann wieder holen.
Darauf zielte ja die Frage des FS ab. Siehe ...
Kann ich diese vom Betreiber des Linienbusses zurück verlangen, da sich der Unfall im Bus ereignete.
Ja, aber du hast die Aussage in Frage gestellt, dass der Patient die Zuzahlung leisten müsse.
Keinewegs. Versuche es mir zu zeigen :o)
Ich habe darauf geantwortet:
Der Verursacher ist für die Zuzahlung ohne Bedeutung.
... und das ist auf die Frage des FS nicht zutreffend.
Frage den Busfahrer, wer die Scheibe bezahlt hat und ob bei ihm der Staatsanwalt war, weil durch sein Verhalten einige Insassen zerbröselt wurden.
Hilfreich ist auch, wie Deine Anzeige gegen den Busfahrer ausgegangen ist.
Richtig ist, Zitat:
Die Zuzahlung beträgt auch hier 10 % der Fahrkosten und zwischen 5 € – 10 €, jedoch nicht teurer als die tatsächlichen Kosten. Kinder und Jugendliche sind bei der Zuzahlung von Fahrkosten nicht befreit.
Es gab keine Anzeige gegen den Busfahrer, da es Zeugen gab, die besagten, dass der Bus wegen eines Autos bremsen musste, das ihm die Vorfahrt nahm.
Und warum sollte er dann bezahlen müssen, bzw. die Haftpflicht vom Bus?
Hallo,
die Zuzahlung von 10-15€ ist völlig normal und gesetzlich verankert. Also nicht ärgern und am besten einfach zahlen. Alles ander führt nur unnötig zu Stress und bringt übrigens auch nichts.
lieber Froh sein dass die Krankenkassen hier in GER die restlichen ca 490-690 € (je nach Gebührensatzung des Trägers) übernimmt, anders als zum Beispiel in den USA
Ja, sind wir auch. Finde es nur ungerecht, da mein Kind blutend und unter Schock ins Kkh kam und er das Opfer war.
Ein Autofahrer nahm dem Bus die Vorfahrt und flüchtete.
Du könntest die Erstattung dieses Zuzahlungsbetrages vom Unfallverursacher einfordern. Nur für 10 Euro dürfte der Aufwand unverhältnismäßig sein.
- War Dein Sohn noch unter 18? Dann ist keine Zuzahlung fällig, oder
- War dein Sohnemann auf dem Weg zur Schule? Dann hat die Unfallversicherung der Schule zu blechen, oder
- Wenn 1. und/oder 2. nicht zutreffen, wendet ihr Euch ans Busunternehmen!
Hallo „Schmerzgeplagt“
eine Zuzahlung in der Höhe von 10€ für Leistungen des Rettungsdienstes ist nicht nur völlig normal sondern auch gesetzlich verankert. Diese Zuzahlung hat immer der transportierte Patient zu tragen, ob minderjährig oder nicht spielt keine Rolle.
In diesem Fall ist das Busunternehmen der Ansprechpartner für Schadenersatz, Zuzahlungen usw...
Nein, absolut nicht. Nicht einmal der Unfallverursacher übrigens. Die Zuzahlung hat immer der Patient zu tragen.
Dann wäre es hilfreich zu erfahren, wie denn die Anzeige gegen den Busfahrer ausgegangen ist und wie der Staatsanwalt diesen verdonnert hat.
Ich les auch, Zitat aus 2020:
Die Zuzahlung beträgt auch hier 10 % der Fahrkosten und zwischen 5 € – 10 €, jedoch nicht teurer als die tatsächlichen Kosten. Kinder und Jugendliche sind bei der Zuzahlung von Fahrkosten nicht befreit.
Mein Sohn ist 10 und die Krankenkasse möchte 10€ Selbstbeteiligung. Nein, es war kein Schulweg.
Kinder müssen keine Zuzahlung leisten, zumindest wäre mir das sehr neu!
Lass mich raten: AOK?
Ne, TK
Dann schreib in den Wiederspruch:
- Minderjährig also keine Zuzahlung
- Unfall im ÖPNV, die möchten sich mit Forderungen an das Verkehrsunternehmen wenden.
- Weitere derartige Forderungen verbittest Du Dir ausdrücklich, sonst qualmt es.
Das Ganze als Einschreiben oder eigenhändige Übergabe in der Geschäftsstelle gegen Quittung.
Viel Erfolg.
Wenn es nichts bringt --> auf zum Sozialgericht, das ist für Euch kostenlos!
Ich würde diese Forderung schon aus Prinzip abbügeln!
P. S. Lass mal wissen, was rausgekommen ist.
Die Forderung kommt 1 Jahr nach dem Unfall!
Verjährung für so was sind 3 Jahre. Aber nicht Euer Problem!
Fahrtkosten sind aber die einzige Ausnahme, die auch Kinder zahlen müssen
Es ist trotzdem nicht Euer Problem! Das Verkehrsunternehmen ist der Ansprechpartner der KK!
Warum sollte das Verkehrsunternehmen der Ansprechpartner sein?
Hallo,
es tut mir leid, dass meine Aussage im letzten Satz oben missverständlich ist. Eindeutig wäre:
Der Verursacher ist für die Krankenkasse, die die Zuzahlung vom Patienten anzufordern hat, ohne Bedeutung.
Gruß
RHW