Fahrtkosten Taxi-Kosten Tagesklinik Serienverordnung?
Meine Nichte wird jetzt drei Monate lang bei teil-stationärer Aufnahme in einer psychiartrischen Tagesklinik für Kinder und Jugendliche behandelt werden und hat aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation (Sozial-Phobie) einen Taxi-Schein als Serienverordnung bekommen. Die Krankenkasse hat diese Serienverordnung zur Beförderung durch ein Taxi-Unternehmen genehmigt. Jetzt höre ich von allen Seiten, dass Zuzahlungen zu leisten sind, davon hatten uns weder Arzt noch Krankenkasse etwas gesagt. Muss das Kind jetzt Geld mitnehmen oder wie läuft das ab?
LG
2 Antworten
Bei Fahrkosten fallen Zuzahlungen auch bei Kindern und Jugendlichen an. Dies sind 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Fahrt. (§61 SGB V). Wie Ihre Krankenkasse dies handhabt kann ich Ihnen allerdings nicht sagen, einige Kassen berechnen bei solchen Serienfahrten nur für die 1. und letzte Fahrt Zuzahlungen. Andere hingegen berechnen die Zuzahlung für jede einzelne Fahrt. Deshalb fragen Sie doch am besten nochmal direkt bei Ihrer Krankenkasse nach oder verraten uns, wo Ihre Nichte versichert ist.
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Grundsätzlich gilt aber, dass man sich auch von den Zuzahlungen befreien lassen kann. Dafür wird aber das gesamte FamilienBRUTTOeinkommen des Haushaltes, in dem Ihre Nichte lebt zu Grunde gelegt. Davon sind dann grundsätzlich 2 % selbst zu tragen an Zuzahlungen, ggf. nur 1 %, wenn jemand in diesem Haushalt schon seit mindestens einem Jahr jedes Quartal wegen einer Krankheit beim Arzt in Behandlung ist. Ob sich diese Befreiung lohnt hängt ganz von dem Einkommen des Haushaltes ab, deswegen kann ich leider auch nicht näher darauf eingehen, ob sichder Antrag auf die Befreiung für Ihren Fall lohnt.
Liebe Grüße
Das habe ich dazu bei der BKK gefunden :)
Bei Serienfahrten zur Dialyse, onkologischen Strahlen- oder Chemotherapie wird eine Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt entrichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrten zur ambulanten Operation bzw. zu vor- nach- und teilstationären Behandlung. Eine Zuzahlungsverpflichtung besteht auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
OH, vielen Dank, das ist eine schöne Auskunft!!!!
Also ,was die Finanzen selbst betrifft kann ich Dir nicht helfen. Mit der Zuzahlerei. Sicher Länder abhängig. Ich musste 31 x zu Bestrahlung.(Sachsen Anhalt) . Habe mit dem Taxi Unternehmen geschwatzt. Ausgemacht....immer der gleiche Taxifahrer , die Zeiten hatte er , und ich habe danach bezahlt. Per Rechnung. Vielleicht hilft Dir das weiter.
meine Nichte ist bei der BKK VdN versichert - zusätzlich ist sie bei ihrem Vater familienversichert, und lebt mit der Mutter allein, das macht natürlich einen großen Unterschied, ob täglich bezahlt werden muss oder nur einmal zu Anfang und einmal am Ende, zumal die Fahrten genehmigt wurden, weil wegen der SozialPhobie eine andere Fahrtmöglichkeit nicht möglich ist.