Kann man mit 17 alleine zum frauenarzt ohne dass die Eltern dass erfahren?
10 Antworten
Hi :-)
Selbstverständlich kannst du mit 17 alleine und ohne das Einverständnis deiner Eltern zum Frauenarzt gehen :-) Viele Frauenärzte bieten inzwischen ja auch sogenannte Mädchensprechstunden an, welche speziell für junge Mädchen wie dich gedacht sind.
Deine Eltern werden auch nichts davon erfahren, wenn du alleine zum Arzt gehst. Dazu steht der Frauenarzt auch unter der ärztlichen Schweigepflicht, er wird deinen Eltern also nichts verraten, was zwischen ihm und dir besprochen wurde. Nur in einem akuten Notfall ist er gezwungen deine Eltern zu informieren, aber ich denke nicht, dass dies bei dir der Fall sein wird.
Achten solltest du noch darauf, ob ihr gesetzlich oder privat versichert seid. Wenn ihr gesetzlich krankenversichert seid, dann wird die Abrechnung direkt über die Krankenkasse erfolgen. Bei Privatversicherten, werden deine Eltern die Rechnung bekommen. Das solltest du noch beachten.
Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte und wünsche dir alles Gute! Solltest du noch Fragen haben oder Hilfe zum ersten Frauenarztbesuch benötigen, kannst du mir natürlich auch gerne jederzeit eine Freundschaftsanfrage schicken und mir dann eine persönliche Nachricht senden :-)
Liebe Grüße
Klar, mit 17 Jahren auf jeden Fall, davon erfahren deine Eltern nicht's, die ärztliche Schweigepflicht (Paragraph 203 StGB), gilt auch bei Minderjährigen ab dem 15. Lebensjahr, dass hat der Bundesgerichtshof (BGH) als höchstes Straf- und Zivilgericht schon vor Jahren entschieden. Problematisch wäre einzig und alleine, wenn ein ärztlicher Heileingriff notwendig wäre, der bis zur Volljährigkeit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf, zum Beispiel eine Operation notwendig sein sollte, in "kleinere" Heileingriffe, zum Beispiel in eine Blutentnahme zu notwendigen Diagnosezwecken, dürfen Minderjährige hingehen ebenfalls ab dem 15. Lebensjahr selber rechtskräftig einwilligen, ebenfalls BGH Entscheidung.
Mfg.
In Deinem Alter solltest Du dir auf jeden Fall gynäkologischen Rat einholen, wenn Du Fragen hast! Ob die Eltern es nun mitbekommen, oder nicht, sollte dabei keine Rolle spielen. - Die Inhalte des Gespräches unterliegen ja ohnehin der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt!
Ja, das geht auch ab 14 schon. Ab dann gibt die ärztliche Schweigepflicht.
Du musst aber die Krankenkassenkarte mitnehmen und es kann dann natürlich auch sein, dass Rechnungskopien etc. nach hause geschickt werden.
Nicht wenn ihr privat versichert seid, denn dann
kriegen deine Eltern eine Rechnung. Gesetzlich versichert
brauchst du die Versichertenkarte.