Kann man mit "Faktor V Leiden" Pilot werden?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die einzige richtige Antwort kann Dir ein Fliegerarzt nach Sichtung Deiner Unterlagen und erfolgter körperlicher Untersuchung geben.

Alles andere ist Kaffesatzlesen und hilft Dir nicht weiter!

Fragezeichen3 
Beitragsersteller
 14.12.2014, 17:33

Danke für die vielen Informationen, ich werde es mir wirklich überlegen

Fragezeichen3 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 19:03

Ja, aber ich bin jetzt 14 Jahre alt, kann ich das jetzt schon abklären? 😂😂

Pilotflying  13.12.2014, 19:43
@Fragezeichen3

Die Erkrankung wirst Du mit 18 auch noch haben!

Klar brauchst Du jetzt noch kein Medical, da Du die Ausbildung ja noch nicht beginnen kannst und die Vorschriften können sich ja auch noch ändern. Wenn aber jetzt schon klar wird, dass Deine Chancen auf ein Medical Klasse 1 gering sind, was vermutlich auch der Fall sein wird, kannst Du Dich gleich entsprechend umorientieren.

Ich empfehle Dir außerdem, Dich mit dem Berufsbild Pilot mal intensiv auseinander zu setzen. Der Job ist keineswegs das, wovon die meisten Schulbuben träumen.

Eine geringe Chance auf Anstellung, abartige Arbeitszeiten, nicht überall die beste Bezahlung, kein Familienleben, psychisch und physisch anstrengend -besonders mit zunehmendem Lebensalter und einen Berg an Schulden ist nicht jedermanns Sache. Der geile Job in toller Uniform geht Dir irgendwann auf demn Zeiger, wenn Du Deine Familie und Deine Freunde kaum mehr siehst -vielleicht sogar im Ausland homebased bist. Die Gefahr der Untauglichkeit lauert immer und überall. Ich habe erst im Freundeskreis zwei Piloten durch Untauglichkeit ihr Medical und ihren Job abgeben sehen. Der eine wegen Herz- Kreislaufproblemen mit vorangegangenem Burnout -der andere ebenfalls wg. Burnout.

Überlegunge Dir gut, ob Du das Risiko eingehen willst. Gerade wenn Du schon vorbelastet bist. Du bist noch jung und hast noch alle Möglichkeiten dieser Welt. Da gibt es genügend Jobs, wo das Risiko geringer und der Arbeitsmarkt und das Einkommen besser sind.

Fragezeichen3 
Beitragsersteller
 13.12.2014, 15:30

Und weisst du vielleicht, ob ich das zum jetzigen Zeitpunkt schon machen kann, oder ob ich damit warten müsste bis ich auf die Pilotenschule gehe?

Pilotflying  13.12.2014, 17:32
@Fragezeichen3

Deine Fragen zum Thema Medical solltest Du immer im Voraus klären. Es wäre sehr ungeschickt, eine Ausbildung zu beginnen und erst im Laufe der Ausbildung festzustellen, dass man untauglich ist. Darum bekommst Du auch bei den Airlines immer erst nen Ausbildungsvertrag, wenn Du alles - einschließlich Medical -bestanden und in der Tasche hast. Keiner investiert nen Haufen Geld in die Ausbildung eines Piloten, den er später nicht brauchen kann.

Spätestens zu Beginn der Praxisausbildung benötigst Du das Medical, da Du sonst nicht fliegen darfst - auch zu Ausbildungszwecken nicht.

Hallo,

die Zahl der Fliegerärzte hier bei GF strebt doch eher gegen Null, denke ich mal. Welche Antwort erwartest Du also von uns Hobby-Flugmedizinern?

Grundsätzlich wird über die Tauglichkeit bei der Erstuntersuchung zu einem Klasse 1-Medical in einem Flugmedizinischen Zentrum entschieden. Allerdings muss hier seit Änderung der Vorschrift in 2013 bei jeder „Normabweichung“ der Gutachterausschuss des Referats „Flugmedizin“ des LBA informiert werden. Und der trifft dann in solchen Fällen eine Einzelfallentscheidung.

In der EU-VO 1178/2011 findest Du im TEIL-MED unter MED.B.030 Hämatologie folgende Info zum Thema Klasse 1-Medical:

c) Bewerber mit einer hämatologischen Erkrankung wie

(1) Blutgerinnungs-, Blutungs- oder thrombotischen Störungen;

(2) chronische Leukämie

können vorbehaltlich einer zufrieden stellenden flugmedizinischen Beurteilung als tauglich beurteilt werden.

d) Flugmedizinische Beurteilung:

(1) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden, wenn bei ihnen einer der unter Buchstabe c genannten Befunde vorliegt;

e) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden, wenn bei ihnen eine der folgenden hämatologischen Erkrankungen vorliegt:

(1) von der Norm abweichende Hämoglobinwerte, darunter Anämie, Polyzythämie oder Hämoglobinopathie;

Und in den AMC, den „Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED“ steht unter

AMC1 MED.B.030 „Haematology“ folgendes zu "Blood clotting":

(g) Thrombo-embolic disorders

(1) Applicants with a thrombotic disorder require investigation. A fit assessment with a multi-pilot limitation may be considered if there is no history of significant clotting episodes.

(2) An arterial embolus is disqualifying.

Das bedeutet, dass Du im Falle eines OK einen OML-Eintrag (Operational Multicrew Limitaion) in die Lizenz bekommen würdest, so dass Du immer nur mit einem Sicherheitspiloten fliegen darfst - und musst, also jemandem, der keinerlei Einschränkungen im Medical eingetragen hat (von einer Brillenauflage mal abgesehen).

Das macht es für die Einsatzplanung natürlich schwieriger. Bleibt also die Frage, ob Dich eine Airline mit der Einschränkung nimmt oder nicht und wie hoch sie die Ausfallwahrscheinlichkeit einschätzt.

Aber wie gesagt, wird die Entscheidung nicht hier bei GF getroffen. Trotzdem viel Erfolg!

Fragezeichen3 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 16:27

Dankeschön für die auführliche Antwort. :)

Das "Faktor-V-Leiden" ist eine Gerinnungsstörung. Ob diese Störung ein Ausschlußgrund für Deinen Wunschberuf ist, kann ich nicht sagen. Eventuell steht dazu jedoch etwas in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder Du fragst einmal bei einem Fliegerarzt nach.

Fragezeichen3 
Beitragsersteller
 12.12.2014, 13:42

Danke, der Idee mit dem Fliegerartzt werde ich nachgehen.

Moin,

ich weiß 5 Jahre und so, aber hier jetzt für jeden den es interissiert.

Ich habe selbst Faktor V Leiden Mutation Homozygot (100% Gefärdet)

und bin privat Pilot.

Es kommt immer auf dein Krankheitsbild an hast du Hetero-oder Homozygote was einen unterschied in der Gefärdung und der benötigten oder nicht benötigten Medikation macht.

Hast du z.B. Marcumar als Gerinnungshemmer dann kannst du so hat es mein Arzt gesagt fliegen mit Medical vergessen von 120kg Klasse mal abgesehen.

Ich habe mein Medicamant gewechselt was laut EASA im EASA FCL erlaubt ist. (Klasse 1 und Klasse 2 (ICAO) sind nicht so weit was die Studien zu dem Thema angeht)Was wiederum das Tauglichkeitszeugniss LAPL beinhaltet womit der Pilotenschein LAPL-A erworben werden kann. Welcher z.B. einem PPL-A in der basisform nur in den Erweiterungsmöglichkeiten nacsteht z.B. kein IFR mit LPAL.

Willst du nun weiter z.B. ATPL oder CPL brauchst du ja Klasse 1 und da solltest du dich auf jedefall mal mit deinem Gefäschirurgen und dem Fliegerarzt beraten ob es da was zu machen gibt denn du bist selbst in der Luft ja eigentlich nicht mehr gefärdet wie am Boden mit Medicamenten.