Kann man sich beim Rettungsdienst beschweren wenn....?

10 Antworten

12 Minuten sind in den allermeisten Bundesländern zulässig. Die Hilfsfrist ist in den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Länder geregelt, in Baden- Württemberg darf der Rettungsdienst per Gesetz zum Beispiel "zehn, maximal 15 Minuten brauchen", bis 15 Minuten ist also noch Alles im "grünen Bereich". Auch muss diese gesetzliche Hilfsfrist nicht in 100% der Einsätze eingehalten werden, in jedem mir bekannten Rettungsdienstgesetz heißt es, dass sie in 95% aller Einsätze jährlich eingehalten werden muss. Wenn das nicht funktioniert, dann sind nicht die Leistungserbringer des Rettungsdienstes die Schwachstelle sondern insgesamt zu wenige Rettungswachen und Rettungswagen in dem entsprechenden Rettungsdienstbereich, Ansprechpartner ist also die für den Rettungsdienst zuständige Behörde. Für die sogennte Bereichsabdeckung ist die Leitstelle zuständig. Bereichsabdeckung bedeutet, wenn in einer Stadt alle Rettungswagen bereits mit Einsätzen belegt sind in der benachbarten Stadt aber 4 Rettungswagen frei rumstehen, dann muss der Disponent rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass aus der benachbarten Stadt ein Rettungswagen vorsorglich in die andere Stadt fährt.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Probsteier  25.05.2021, 18:51

Absolut korrekt.

in vielen Landesrettungsdienstgesetzen ist es auch so definiert, dass die Hilfsrist für auf normalem Verkehrswege erreichbare Einsatzstellen gilt.

Wenn es also ein Notfall irgendwo in einem Wald ist, als Beispiel, wäre mit Ankunft am letzten erreichbaren (Waldparkplatz/Schlagbaum o.ä) etwa Punkt die Hilfsfrist erfüllt

Bestimmt kannst du dich beschweren, allerdings solltest du überlegen,dass es halt passiert, so traurig es ist, aber auch rettungskräfte sind nur menschen...

Du hast einen Rettungswagen angerufen? Das stelle ich mir sehr interessant vor!

Kannst du, bringt aber, außer dass ein Mitarbeiter der Verwaltung wieder eine sinnlose Aufgabe hat, nichts.

1.: sind 12 Minuten in manchen Bundesländern die erlaubte Hilfsfrist,

2.:kommt es nunmal zu Auslastungen, nicht schön, aber leider normal, weil alle möglichen Leute den Rettungsdienst für Schwachsinn rufen,

3.: bist du der Patient? Wenn nein, was kümmerts dich? Bist du geschädigt worden?

4.: Woher weißt du das Alarmstichwort?

5.: Brauchst du hier nichr so herum zu schreien, du kannst Fragen normal stellen. Deine "Rückmeldung" bekommst du auch ohne sie explizit von uns zu "fordern".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Über Was willst du dich beschweren? 12 Minuten sind eine ganz normale Rettungsfrist. Ich kenne jedenfalls kein Rettungsdienstgesetz was eine kürzere Eintreffzeit vorschreibt.

iwaniwanowitsch  25.05.2021, 05:16

Das von NRW, acht Minuten im städtischen Gebiet.

RedPanther  25.05.2021, 13:08
@iwaniwanowitsch

Also. Auch einmalig 12 min kein Problem ;)

Nomex64  25.05.2021, 13:09
@RedPanther

Beide Zeiten sind keine Vorschrift, sondern Planungsgrößen für den Bedarfsplan.

RedPanther  25.05.2021, 13:09
@Nomex64

Also noch chilliger ;)

iwaniwanowitsch  25.05.2021, 14:11
@RedPanther

Aber das sind Hilfsfristen nun mal. Es ging ja auch nur um die Wiederlegung der Aussage, es gäbe keine kürzeren Hilfsfristen als 12 Minuten. Dass es natürlich immer Beispiele in beide Richtungen gibt ist klar. Ich meine sogar von Thüringen etwas von 17 Minuten gelesen zu haben. Wie das mit den ethischen und medizinischen Grundsätzen der BRD zu vereinbaren ist, ist mir zwar schleierhaft, aber was weiß ich schon, bin ja bloß ein blöder RA. Mein Wissensstand ist, dass ein Patient pro 1 Minute Kreislaufstillstand und daraus resultierender Hypoxie 10% Überlebenswahrscheinlichkeit einbüßt. Also hat man in Thüringen an einem schlecht gelegenen Punkt eines Wachgebietes eine -70%-Überlebenschance...

RedPanther  25.05.2021, 14:30
@iwaniwanowitsch

Naja, nach dem Argument dürftest du keine planerische Hilfsfrist über 5 min (einschließlich Reaktionszeit vor dem Notruf) zulassen. Denn danach ist die Chance zu sterben größer als die Chance zu überleben.

Die Hilfsfristen werden gar nicht aus ethischen oder medizinischen Überlegungen heraus festgelegt. Sondern das ist schlichtweg die Frage, was man finanzieren kann/will und was nicht. Ich halte es durchaus für sinnvoll, dass man lieber für eine Gegend, in der alle paar Kilometer mal zwei Wohnhäuser stehen, gewisse Nachteile in Kauf nimmt, um sich im Städtischen Bereich mehr leisten zu können.

iwaniwanowitsch  25.05.2021, 14:38
@RedPanther

Richtig. Das ist auch meine Meinung zu dem Thema Hilfsfristen. Aber dann kommt ja wieder das Thema Kosten. Geld ist in Deutschland ja wichtiger als Menschenleben.

Die Hilfsfristen werden gar nicht aus ethischen oder medizinischen Überlegungen heraus festgelegt.

Völlig korrekt, das ist mir bekannt und meiner Meinung nach ein Skandal.

In meinem Rettungsdienstbereich liegt die gesetzliche Hilfsfrist bei 15 Minuten und selbst wenn sie kürzer wäre und überschritten würde, hätte das keine Konsequenzen. Straßenverhältnisse und verfügbarkeit von Rettungswagen können nun mal schlechter sein als vorgesehen.