Darf der Rettungsdienst OHNE Arzt Zugänge legen?

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Blutdruck nicht messbar, Puls 35, Sättigung unter neunzig und du hast dich nicht soo schlecht gefühlt???? Die Vitalparameter waren "etwas erniedrigt" und du hast Blut gespuckt? Warum rufst du den Rettungsdienst wenn s ja "nicht so schlimm" war.

Mal im Ernst: Der Rett Ass hat nach der Situation richtig gehandelt. Er hat alles abgewägt und sich für die Maßnahmen entschieden, die er gelernt hat. Auch wenn den Buchstaben des Gesetzes nach ein Notarztruf hätte erfolgen müssen, hat er sich für die in dieser Situation für den Patienten beste Alternative entschieden. Wenn du transportfähig gewesen bist und ärztliche Hilfe in Krankenhaus schneller erreichbar war als der Notarzt vor Ort sein konnte (eventuell ist der auch in einem anderen Einsatz gewesen, man bekommt sowas ja am Funk mit) kann das den Notarztruf auch ersetzen. Es heisst ja in den Bestimmungen zur Anwendung der Notkompetenz nicht speziell "Notarzt" sondern "ärztliche Hilfe". Daß er in dieser Sitation einen Zuang gelegt hat war idiziert, da bei einer Kreislaufzentralisierung die durchaus zu erwarten war (Blutung und niedriger Druck), die periphere Venensituation in kürzester Zeit so schlecht wird, daß ein peripherer Zugang nicht mehr legbar ist.

cora1990 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 00:04

danke für deine antwort sachlich123, du bist scheinbar vom fach. was hat es denn zu bedeuten dass der blutdruck nicht messbar ist?

sachlich123  18.10.2013, 00:19
@cora1990

Es gibt zwei Arten Blutdruck zu messen. Im Rettungsdienst wird in der Regel palpatorisch durch Fühlen des Radialispulses (tastbar bis etwa 70 systolisch/oberer Wert) gemessen. Ist dieser nicht mehr fühlbar liegt der Puls unter 70 syst. (das sind wie alles in der Medizin natürlich Richtwerte wobei es individuelle Unterschiede gibt) Das, zusammen mit dem niedrigen Puls ergibt eine Minderversorgung aller Organe. Man bezeichnet diesen Zustand mit den Parametern schon als massiven Schock. Da deine Herzfrequenz niedrig war, ist dieser wohl durch eine Minderleistung des Herzens verursacht worden also vermutlich ein cardiogener Schock. Das EKG Bild wäre in dem Zusammenhang interessant gewesen. Eigentlich ist es schon seltsam, daß du in dem Zustand überhaupt ansprechbar warst. Würde mich zu der Vermutung veranlassen, daß du schon von Natur aus einen eher niedrigen Blutdruck hast.

cora1990 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 13:25
@sachlich123

zu dem ekg kann ich sagen dass der gute mann zu seinen kollegen gesagt hat : sinusrhythmus. :)) schien also erstmal nicht soo schlimm gewesen zu sein, oder`wie wird das gehandhabt, wenn der Puls seehr langsam, aber regelmäßig und rhythmisch ist wie in meinem beispiel?. im krankenhaus kam ich teilweise sogar auf 31 runter sagte mir die ärztin.

sachlich123  18.10.2013, 16:37
@cora1990

Nicht alle Patienten sind gleich. Der eine kippt da schon komplett weg, der andere toleriert das ne zeitlang. (Gabs eigentlich später ne Diagnose der Ursache?)

Deswegen muss man sich in der Notfallmedizin, wo man ohne Labor und Strahlendiagnostik auskommen muss, oft auf die Erfahrung und die Einschätzung des Patienten mit den erhebbaren unvollständigen Parametern als Ausgangssituation für extrem kurzfristige Entscheidungen verlassen. Erschwerend kommt dann eben hinzu , daß nicht alle Patienten gleich sind. Man steht oft vor der Entscheidung Stay and Play oder Load and Go. Und in deinem Fall hat man sich nach Abwägung aller Umstände für Load and Go entschieden. Der Zugang war die Rückversicherung. Grundsätzlich ist ein Blutdruck unter 100 Sys. eine Indikation einen Zugang zu legen, egal wann ein Arzt verfügbar ist. Den hättste bei mir auch bekommen ;-), ich hätt uns in der Situation im KH auf Intensiv vorangemeldet und wäre ebenfalls gefahren.

cora1990 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 17:51
@sachlich123

ich musste auch auf die intensivstation (zum glück nur für eine nacht) mit dem verdacht einer oberen GI blutung mit hohem blutverlust. dass der puls und blutdruck so abgesackt sind, meinten die ärzte lag an den umständen, habe keine herzerkrankung oder so :))

sachlich123  20.10.2013, 19:44
@cora1990

Dann ist es ja gut wenn nichts schlimmeres dahinter gesteckt hat. Danke für den Stern :-)

derdorfbengel  05.11.2013, 02:51
@sachlich123

Ist dieser nicht mehr fühlbar liegt der Puls unter 70 syst.

Oder eher der Blutdruck? Das würde jetzt m.E. mehr Sinn machen...

sachlich123  05.11.2013, 06:42
@derdorfbengel

Ja hast Recht hab ich natürlich auch gemeint. :-) Der Puls würde auch keinen Sinn machen. Danke für die Korrektur.

Ganz eindeuig: JA!

In Deutschland ist es nicht verboten, somit also erlaubt, dass Nichtärzte invasive Maßnahmen, wie bspw. Infusionen legen, durchführen. Die einzige Voraussetzung ist das Einverständnis des Patienten, welches alleine dadurch gegeben ist, dass dieser der Maßnahme nicht widerspricht oder sich anderweitig zur Wehr setzt. Also darf ausnahmslos jeder, nicht nur Rettungsassistenten oder -sanitäter Zugänge legen oder Injektionen durchführen, solange der Patient damit aktuell einverstanden ist. Allerdings haftet der Durchführende auch zivilrechtlich für sein Handeln.

Anders ist das z. B. in Österreich, wo invasive Maßnahmen laut Gesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind.

cora1990 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 13:25

danke für deine antwort! ;)

Hey, ich habe vor drei Jahren schoneinmal geantwortet, kenne mich aber inzwischen besser aus. Grundsätzlich gilt für alles was invasiv ist, also in den Körper eindringt der Arztvorbehalt nach dem Heilpraktikergesetz. Allerdings kann auch nichtärztliches Personal dem Arztvorbehalt unterliegende Maßnahmen ergreifen, wenn Lebensgefahr besteht oder wenn schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind. Die Grundlage hierfür ist der rechtfertigende Notstand im Strafgesetzbuch, hier heißt es unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben. Unter diesen Voraussetzungen, kann jeder mit dem tätig werden, was er kann. Für den Rettungsassistenten gilt hier die Empfehlung zur Notkompetenz der Bundesärztekammer als Orientierung. Blutdruck nicht messbar bedeutet, das du bereits im fortgeschrittenen Stadium des hypovolämischen Schocks, Volumenmangelschocks gewesen bist, hier greift ganz klar der rechtfertigende Notstand, denn bei extrem niedrigem Blutdruck kommt es zu Durchblutungsstörungen in Organen, welche zu Schädigungen an diesen führen, wenn es nicht behandelt wird, die Maßnahme diente also zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden und ist auch von der Bundesärztekammer als Maßnahme für den Rettumgsassistenten genannt.

Ob ein invasives Eingreifen zwingend die Nachforderung eines Notarztes verlangt ist gesetzlich nicht genau geregelt. Die Mehrheit der Fachjuristen ist allerdings der Auffassung, das eine zeitnahe Zuführung in eine ärztliche Behandlung ausreichend ist, also auf den Notarzt verzichtet werden kann, wenn das medizinisch sinnvoll ist und das Krankenhaus in gleicher Zeit oder schneller erreichbar ist, wie der Notarzt zur Einsatzstelle brauchen würde. Man muss bei medizinischen Entscheidungen auch immer berücksichtigen, was der Notarzt vor Ort machen kann, er ist zwar Arzt aber auch er muss mit eingeschränkten Möglichkeiten arbeiten, da es vieles nur im Krankenhaus gibt, zudem ist der Notarzt nicht immer auch der passende Facharzt. Da ist es manchmal sinnvoller schnell den Transport einzuleiten, als vor Ort lange auf den Notarzt zu warten.

Aktuell wird auch ein Vorrang des Rettungsassistentengesetzes vor dem anfangs genannten Heilpraktikergesetz diskutiert. Der Rettungsassistent wird unter anderem dazu ausgebildet "die Transportfähigkeit herzustellen und während des Transportes aufrechtzuerhalten", beides hat er mit der Infusion gemacht. Auch wäre dann die zwingende Anforderung eines Notarztes hinfällig, denn es heißt ja auch "während des Transportes aufrechtzuerhalten".

Ich weiß, deine Frage ist bereits 3 Jahre alt, dennoch möchte ich sie noch gerne beantworten. 

Grundsätzlich hat jeder Rettungsassistent während der Ausbildung erlernt, venöse Zugänge zu legen, Infusionen zu verabreichen und Medikamente zu applizieren. Zudem musste er in einer staatlichen Abschlussprüfung nachweisen, das er diese Maßnahme sicher beherrscht und regelmäßig Fortbildungen absolvieren. Das Problem ist aber, das es sich um invasive medizinische Maßnahmen handelt, die somit normalerweise einem Arzt vorbehalten sind. Im Rettungsassistengesetz (RettAssG) sind diesbezüglich auch keine genauen Kompetenzen festgelegt. Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hat jedoch die Möglichkeit, bestimmte invasive medizinische Maßnahmen freizugeben, da diese Maßnahmen in Deutschland am entsprechend ausgebildetes und qualifiziertes Personal delegiert werden können. Gibt es keine dauerhafte Anordnung durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst, kann der Rettungsassistent nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes (Paragraph 34 Strafgesetzbuch) handeln. Der rechtfertigende Notstand schützt jedoch nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie z.B. einer fristlosen Kündigung. Bei der häufig angeführten Notkompetenz handelt es sich nur um eine Empfehlung der Bundesärztekammer, die den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst als Orientierung für die Freigabe von invasiven Maßnahmen für Rettungsassistenten dienen soll und nicht um einen rechtlichen Rahmen. Ohne eine Freigabe durch den ÄLRD, dürfen auch die in der Notjompetenz genannten invasiven Maßnahmen nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes durchgeführt werden.

Theoretisch dürfen auch Rettungssanitäter im Rahmen des rechtfertigenden Norstandes während der Ausbildung erlernte und sicher beherrschte invasive medizinische Maßnahmen durchführen, aufgrund der im Vergleich zum Rettungsassistenten deutlich kürzeren Ausbildung, kommt für Rettungssanitäter nur das Legen eines venösen Zuganges und die Applikation von Infusionslösungen in Frage. Zwar beherrschen auch Rettungssanitäter das Spritzen geben als eigentliche Maßnahme und kennen zumindest die Grundlagen der Notfallmedikamente, aufgrund der kürzeren Ausbildung beherrschen sie aber die Abwendung von damit verbundenen Gefahren (z.B. Nebenwirkungen) nicht ausreichend. Eine Ausnahme davon besteht ggf. im Einzelfall bei überdurchschnittlich fortgebildeten und langjährig in der Notfallrettung tätigen Rettungssanitätern, dies ist jedoch eher die Ausnahme und wäre anschließend zu überprüfen. 

PS: Der 2014 eingeführte Notfallsanitäter hat mehr medizinische Kompetenzen. 


Wenn es ein Rettungsassistent war, darf er das im Rahmen der Notfallkompetenz auch ohne Notarzt; ein Rettungssanitäter dagegen nicht. Wie lange der Notarzt noch brauchte um an den Unfallort zu gelangen, war fraglich, ergo richtige Entscheidung.

cora1990 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 22:20

dass es die sog. notkompetenz war weiß ich ja, aber im gesetz steht doch ausdrücklich dass ein RA solche maßnahmen nur ergreifen darf, wenn der notarzt angefordet bzw unterwegs ist und es lebensrettende maßnahmen sind. ich habe mich jetzt nicht sooo schlecht gefühlt als dass ich das gefühl hatte dass ich gleich sterben müsste, ich konnte mich auch normal mit denen unterhalten, die vitalparameter waren nur etwas erniedrigt.

sachlich123  17.10.2013, 23:32
@cora1990

die vitalparameter waren nur etwas erniedrigt.

und

Blutdruck war nicht messbar, mir war schlecht und schwindelig, Puls war bei 35/min und sättigung pendelte zwischen 89-93%

passt aus medizinischer Sicht nicht zusammen. ;-)

cora1990 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 23:39
@sachlich123

in dem sinne meinte ich dass es auch leute gibt die schon halb bewusstlos sind bei sowas ;)

sachlich123  18.10.2013, 00:25
@cora1990

Eher voll bewusstlos ;-) oder zumindest sehr somnolent.

cora1990 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 13:27
@sachlich123

kann es vielleicht daran liegen dass ich nicht weggetreten war, dass der puls zwar bei 35 lag aber laut rettungsassistent ein sinusrhythmus ist und regelmäßig??