Kann man Verlangen,einen Arzt zu sprechen?
Hallo User!Vielleicht kennen einige das Problem und können mir einen rat geben.mein Mann liegt seid einer Woche im KRHS.Da er an dem KRHSDurchgangssyndrom leidet,kann ich ihn nicht fragen,was die Ärzte an Untersuchungen gemacht haben oder wie er behandelt wird,er gibt zwar Antwort,aber das stimmt dann nicht!Nun habe ich gefragt wann ein Arzt zu erreichen ist,und jetzt kommt es:ich bekomme Zeiten gesagt,halte mich auch strikt daran,aber der Arzt erscheint nie.Auch auf Versprochene Rückrufe warte ich vergebens.Nun zu meiner Frage:Hat man eigentlich ein Recht auf Auskunft oder muss man sich damit abfinden nichts zu erfahren.An wen könnte man sich wenden?Wer hat Erfahrung und kann mir raten?Vielen dank erstmal.
9 Antworten
Ich an deiner Stelle würde mir die Akte geben lassen. In der Akte stehen sämtliche durchgeführten Untersuchungen, pflegerische Maßnahmen. Weiterhin ist immer ein Arzt im Dienst. Der Stationsarzt (wenn dieser nicht mehr im Dienst, der Arzt vom Dienst) sollte ein Funktelefon haben, welcher durch die Station angerufen werden kann. Ich würde noch einen Versuch starten und mich anschließend an den Chefarzt wenden...
Du hast im Übrigen auch das Recht dir Kopien der Akte anzufertigen ... aber das nur am Rande...
Von wegen,dann werden die richtig fuchsig!
Deine Antwort fand ich gut,wegen der Akteneinsicht,werde mich jetzt darum kümmern!LG Bea
Naja, die stehen auch unter Strom. Aber nichts desto trotz ist dies keine Art. Hier kannst du dich ein bisschen schlau machen, falls jemand was dagegen haben sollte... http://www.dak.de/content/dakkundenservice/akteneinsicht.html ... ich drück dir die Daumen...
Tja, da hast Du wirklich die Aschkarte gezogen. Dein Mann kann keine Auskuft geben, da er z.Z. nicht zurechnungsfähig ist. Er kann auch keine gültige Schweigepflichtentbindung den Ärzten gegenüber abgeben, eben weil er nicht zurechnungfähig ist.
Somit dürfen die Ärzte dir eigendlich garkeine Auskuft erteilen. Auch gegenüber Angehörigen, Eltern oder Ehepartner besteht Schweigepflicht.
Du kannst Dich im Grunde nur auf die moralische Verpfichtung (keine gesetztliche Verpflichtung) der Ärzte berufen, dem Ehepartner eines Hilflosen Auskunft zu geben.
Wenn der Zustand deines Mannes länger anhalten sollte, wäre es sinnvoll, wenn Du dich ans Amtsgericht wendest um die Betreuung in Gesundheitsfürsorge, Finanzen und Aufendhalt für deinen Mann zu beantragen. Dann kannst Du über alles Auskunft verlangen, denn dann vertrittst Du deinen Mann. Denn gilt die Schweigepflicht dir gegenüber auch in Gesundheitsfragen nicht mehr.
Man geht im Krankenhaus zum Stationszimmer und verlangt, den Arzt zu sprechen. Wenn er gerade keine Zeit hat (das muss man verstehen), muss man Zeit und Geduld mitbringen. Notfalls würde ich demonstrativ auf dem Flur campen. Angehörige bekommen auch immer ein informierendes Gespräch, dazu haben sie das Recht.
Eben nicht,werde immer abgewimmelt Arzt sei beschäftigt,hätte Aufnahme USW.
Abnerven, bis der Arzt kommt!!! Bloß nicht abwimmeln lassen (sh. AnnikaK74).
Drohe mit der Ärztekammer und mache es auch war wenn es sein muß. Die haben die Pflicht mit Dir zu sprechen.
Aber ja. Mach Rabatz auf der Station. Der Arzt muss mit dir sprechen. Sag einer Schwester, du gehst nicht eher, bis du mit einem Arzt gesprochen hast.
Ggfl. mal bei den Schwestern nachhaken, wann Visite ist. Da kann man auch immer gut den Arzt 'abfangen' ... ;o)