Keine Urlaubsreise wegen Rehaverlängerung - zahlt die Reiserücktritt?
Hallo, mein Mann befindet sich in einer drei wöchigen Reha Maßnahme. Wenn er keine Verlängerung bekommt können wir unsere anschließende Urlaubsreise wie geplant antreten. Zahlt eigentlich die Reise-Rücktrittversicherung, wenn die Reha-Maßnahme verlängert wird?
5 Antworten
Sollte Dein Mann die Reise aus dem besagten Grund nicht antreten können, dann tritt seine Reiserücktrittsversicherung wahrscheinlich ein.
Du jedoch kannst keinen Ersatz erhoffen weil Du die Reise auch ohne Mann antreten kannst und auch keinen entsprechenden Grund vorweisen kannst.
Das ist somit natürlich dann eine "bittere" Aktion
Bei Krankeheit im Prinzip schon, das Problem ist, dass man den Umstand immer sofort bei Auftreten mitteilen muss und das war der Anfang der Reha. Sie koennten daher argumentieren, dass das ja schon lange absehbar war, dass es evtl. eine Verlaengerung gibt und das zu knapp ist und die Reise daher nicht angetreten werden kann.
Es gab da schon Faelle, wo z.B. jemand eine Herzschrittmacher Batterie brauchte und zwar gerade kurz vor Urlaub und da haben sie auch nicht gezahlt, weil es ja fuer die Person absehbar war, dass das bald so weit sein koennte und eine OP benoetigt wird. Gleiches gilt, wenn man z.B. laengere Zeit vor dem Urlaub erkrankt, aber denkt, dass man bis zum Urlaub laengst wieder fit ist, das aber dann doch nicht der Fall ist. Dann haette man gleich bei Auftreten der Erkrankung stornieren muessen. So die Argumente der Versicherungen, wenn sie nicht zahlen wollen.
Du solltest daher noch mal ganz genau die Versicherungsbedingungen durchgehen, wann sie leisten und wann nicht, wuerde ich dir raten.
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei "außerwöhnlichen Umständen". Reha-Verlängerung ist kein außergewöhnlicher Umstand sondern eine Strafverschärfung bei einfacher Kost mit hartem Lager. Daher solltet Ihr die Reise schnellstmölichst stornieren, damit der Reiseveranstalter die Plätze anderweitig verkaufen kann. Dann bleigen die Stornogebühren gemäß §651j BGB auch noch niedrig. Eine Vorlage für eine Word-Vorlage "Stornierung wegen Reha Verlängerung" findest Du beim reiserechts-register.de
da vorher schon bekannt war, dass dein Mann direkt vorher in der Reha ist und jede Reha kein festgelegtes Ende hat, lag der Grund für einen evtl. nicht Antritt der Reise bereits vor der Buchung der Reise vor, deshalb wird die Versicherung sagen, dass sie nicht bezahlen muss....bei einem Rechtstreit könnte die Reiserücktrittversicherung Recht bekommen
Wenn er auf Grund einer ärztlichen Maßnahme nicht reisen kann, müßte die Versicherung zahlen.
Aber vermutlich werden die sich winden wie ein Aal.