Kieferorthopädentermin 2 Monate vor 18. Geburtstag?
Hallo ich habe nächste Woche einen Kieferorthopäden Termin weil ich noch nie im Leben bei einem war. Wenn es jetzt sein sollte dass ich eine Zahnspange bekomme und ein Termin nach dem 18. Geburtstag mir zugeteilt wird bezahlt es die Krankenkasse? Weil ich ja eigentlich vor dem 18. schon in Behandlung war sozusagen
4 Antworten
Wenn du eine Fehlstellung hast dann ja.
aber eigentlich sollte es dir dein Zahnarzt schon früher gesagt haben das du eine brauchst.
wenn du es rein kosmetisch machst zahlen Sie dir nichts.
aber wenn es eine fehlstellung ist zahlen sie es dir auch kurzfristig.
es reicht wenn es besprochen wird du dich an dem tag entscheidest und der kostenvoranschlag direkt weitergeleitet wird an die Kasse
Also meine Zahnärztin meinte vor einen halben Jahr oder so ich solle mir meine Zähne mal beim Kieferorthopäden angucken lassen weil ein Zahn recht schief war und vor paar Tagen habe ich dann mal einen Termin gemacht. War faul/hab mich nicht getraut deswegen so spät
Hallo,
entscheidend ist, dass eine gravierende Zahnfehlstellung besteht und die Behandlung aufgrund des genehmigten Behandlungsplans vor dem 18. Geburtstag begonnen wird.
Wenn ein Elternteil beim Kieferorthopäden dabei ist, kann er ggf. direkt beim Kieferorthopäden unterschreiben (nach dem Durchlesen der Unterlagen). Wann hat der Kieferorthopäde in den nächsten 2 Monaten Urlaub?
Ein Telefonat vorab bei der Krankenkasse kann hilfreich sein:
- Besonderheiten, die beim Kieferorthopäden zu beachten sind
- Bearbeitungsdauer
- Adresse für die Unterlagen
- ...
Ggf. zeitnah bei dem Kieferorthopäden bzw. der Kasse nachhaken, wenn es zu Verzögerungen kommt. Wenn die 1. Behandlung als Volljährige/r erfolgt, ist es definitiv zu spät.
Gruß
RHW
Der Kieferorthopäde erstellt seinen Heil- und Kostenplan. Diesen musst du dann von deiner Krankenkasse genehmigen lassen. Dann siehst du ja, was sie dafür zu zahlen bereit ist.
Hmm, das wird vermutlich eng, du kannst es aber versuchen. Der Kieferorthopäde muss sich dann aber echt beeilen..
Die Regelung sagt, dass die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen haben muss. Dafür ist ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan notwendig.
Das bedeutet: Die Erstuntersuchung ist genaufen, es wurden Modelle, Röntgenbilder und Fotos erstellt. Dein Kieferorthopäde wertet diese aus und erstellt einen Behandlungsplan und reicht ihn bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Diese prüft ihn und genehmigt ihn hoffentlich - all das muss aber vor deinem 18. Geburtstag erfolgt sein. Wenn das passt, dann zahlt die Krankenkasse, auch wenn die Zahnspange erst nach deinem Geburtstag eingesetzt werden sollte.
Falls ihr das nicht mehr schaffen solltet, muss du die komplette Behandlung selbst bezahlen.
Liegt an deinem Kieferorthopäden. Aber normalerweise schon...
Also nächste Woche habe ich ja schon den Termin. Wird das da alles schon gemacht?