Kilometergeld bei Betreuungsdienst?
Mein Mann ist an Parkinson erkrankt und hat den Pflegegrad 3.
Die wöchentliche Betreuung durch einen Pflegedienst als Entlastungsleistung
wird vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Fahrtkilometer des
Betreuers soll ich mit 0,30 Cent pro KM vergüten. Ist das rechtens?
Darf er nur in unmittelbarer Wohnungsnähe betreut werden?
2 Antworten
Dass die Fahrtkosten extra in Zahlung, an den zu versorgenden, gestellt werden ist nicht normal.
Endweder sind diese Kosten in der Stundenpauschale enthalten, oder sie werden als sogenannte Hausbesuchspauschale, dann auch mit der Pflegekasse abgerechnet.
Das wäre der richtige Weg.
Grüße von einer PDL mit eigenem ambul. Pflegedienst
Das ist aber eine ganz andere Geschichte. Ja wenn das so ist, dann ist das OK mit dem KM-Geld.
Ich kenne das so, dass das Fahrtengeld in den Betreuungskosten mitinbegriffen ist und für die betreute Person nicht extra abgerechnet wird.
Die Krankenkasse sagt aber, dass Fahrtkosten nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Also müssen die in den Betreuungskosten pauschaliert werden. Aber welcher Pflegedienst macht das?
Die Fahrtkosten sind in der Regel nicht gesondert aufgeführt, sondern fallen in die allgemeinen Betreuungskosten. Die Fahrtkostenabrechnung ist ein interner Vorgang innerhalb des Pflegedienstunternehmens. Die Fahrkostenpauschale soll als Information für Sie und Ihren Mann dienen.
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Betreuung mit meinem Mann ins Freibad fährt, das ungefähr 12 km entfernt ist, als 24 km hin und zurück!
Dieses Bad hat den Vorzug, dass mein Mann jederzeit darin stehen kann.
Die Anfahrt zu uns nach Hause wird mir nicht berechnet.