Einhaltung von Hausregeln des ambulanten Pflegedienstes

13 Antworten

Nein ein solches Gesetz gibt es nicht. aber ihr habt das Recht den Pflegedienst zu wechseln, wenn er euren Ansprüchen nicht entspricht. D.h. Ihr habt das Hausrecht, und wer sich nicht daran hält, dem kann man Hausverbot erteilen. Möchtet ihr das aber wirklich. Stellt euch mal vor, dass die armen Pflegedienstmitarbeiter, die zig Patienten am Tag besuchen, auf alle Sonderwünsche eingehen würden. Die feilschen ohnehin schon um jede Minute die sie ihren Patienten zur Verfügung stellen können. Also vielleicht auch ein wenig Kulanz diesem sehr anstrengenden Beruf gegenüber. Schliesslich können die Mitarbeiter nichts für die Situation am Pflegemarkt.

s224433 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:51

Ich weiß natürlich, dass es ein anstrengender Job ist - es geht ja auch nicht um Sonderwünsche. Es sollte in der heutigen Zeit schon zum Standard gehören, dass der Pflegedienst sich in jedem Haus diese OP-Überzieher anzieht. (Privat würden die Schwestern auch nicht wollen, dass man in ihrem Haus mit Straßenschuhen in alle Zimmer geht)

Hallo erstens darf der Pflegedienst oder die Mitarbeiter nicht irgend welche Hausschuhe anziehen, Arbeitsschutz. Kannst aber deshalb trotzdem mit dem Leiter sprechen gibt bestimmt eine andere Lösung, das die Pfleger ein Zweitpaar mitbringen, oder die Überzieher vom Duschen anziehen müssen. Kenn dieses Problem denn ich bin in der Pflege tätig und bei meiner Ausbildung hatten wir das gleiche. Mach dieses Gespräch wenn möglich bei Oma um zu zeigen was du meinst ist besser zu Argumentieren. Lg Samone

Warum wendest Du Dich nicht an den Betreiber des Pflegedienstes? G

esetze gibt es für so etwas ganz sicher nicht, den Weisungen des Wohnungsinhabers ist aber Folge zu leisten.

s224433 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:44

Leider ist auch die Betreiberin des Pflegedienstes eine der Pflegeschwestern - die sich genauso verhält wie ihre Angestellten.

Man kann sie fragen ob sie OP-Überzieher tragen kann, oder man legt am Eingang einen feuchten Feudel hin und bittet sie sich die Füße abzuputzen. Mehr kanst du nicht. Selbst wenn du den Pflegedienst wechselst wird es nicht anders sein. Filzpantoffeln sind aus Hygienischen Gründen nicht erlaubt! Barfuß oder auf Socken sind von der Berufsgenossenschaft nicht erlaubt! Die Pflege steht im Vordergrund und nicht die Reinigung.

s224433 
Beitragsersteller
 19.06.2010, 11:57

Du hast recht - es ist keine gute Lösung mit Pantoffeln (barfuß wäre mir nicht in den Sinn gekommen). Aber das mit den OP-Überzieher wäre das Richtige.

Hallo, ich habe selber lange für einen Pflegedienst gearbeitet und mir stellte sich eine ähnliche Problematik. Auf Weisung meines Chefs mußte ich die in den obiegen Beiträgen empfolenen Überschuhe tragen. Hiermit rutschte ich im Badezimmer aus und verletzte mich. Darauf habe ich große Probleme mit Berufsgenossenschaft/Unfall bekommen. Grundsätzlich müssen die getragenen Schuhe nähmlich IMMER eine rutschfeste Sohle aufweisen, dies ist mit den Überziehern nicht mehr gegeben. Darum lieber hinterher putzen und froh sein das der Pflegedienst das "Theater" mitmacht. Hauptsache ist doch das es Oma gut geht!!!