Kleingewerbe Krankenversicherung mit Kind unter 2?
Hallo mein Sohn ist unter 1 1/4 Jahre alt und mein Arbeitsvertrag ist letzten Februar ausgaufen, daher werden mir von der Familienkasse meine Krankenversicherung und das Familiengeld bezahlt. Ich bin nun Beraterin bei Mary Kay. Ich muss ein Kleingewerbe anmelden. Was bedeutet das für mich? Zahlt die Familienkasse die Versicherung trotzdem weiter? Ich weiß ja nicht mal ob ich Gewinn machen werde. Ich bin ja nur Beraterin. Bitte helft mir. Die Direktorin weiß es nämlich nicht.
Ich bin aus Bayern. Meine Krankenversicherung sowie das Familiengeld von der Familienkasse gibt es nur in Bayern. Ich bin NICHT verheiratet, lebe aber mit Vater des Kinder zusammen. Eine Familienversicherung ist NICHT möglich
Hallo,
wie war die genaue Art der Krankenversicherung vor dem Familiengeld/Elterngeld/Miutterschaftsgeld?
RHW
Gesetzliche KV
Als Selbstständige? Als Arbeitnehmerin? Als Arbeitslosengeldbezieherin? Als Arbeitslose ohne Leistungen? Als ...?
Also ich war davor beschäftigt in einer Kanzlei. Mein Vertrag ist jetzt ausgelaufen. Meine KV ist gestzlich und wird grad vom Amt für Familie und Soziales bezahlt.
3 Antworten
Hallo,
wenn als Arbeitnehmerin eine Pflichtversicherung bestanden hat und das Mutterschaftsgeld nach dem letzten bezahlten Arbeitstag, das Elterngeld und das Familiengeld jeweils ohne einen Tag Lücke gezahlt wurde, besteht Beitragsfreiheit (keiner zahlt die Beiträge!).
Bei einer Selbstständigkleit sind diese Infos für die Krankenkasse wichtig:
1) Wird zeitgleich eine Rente (auch Hinterbliebenrente), Betriebsrente oder eine rentenähnliche Einnahme bezogen?
Wenn ja, sind die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beitragspflichtig (wenn im Durchschnit höhee ls 164,50 Euro monatlich)
2) Die Krankenkasse hat zu prüfen, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Wichtig sind dabei:
- wöchentlich Arbeitszeit
- Höhe der monatlichen Einkünfte aus der Selbstständigkeit (nach Abzug der betriebl. Kosten)
- Höhe der übrigen Einnahmen aus anderen Quellen
- Werden als Selbstständige eighene Arbeitnehmer beschäftigt?
Wenn die Krankenkasse zum Ergebnis kommt, dass die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, sind weiterhin keine Beiträge zu zahlen.
Wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist, sind Beiträge prozentual aus allen Einnahmen zu zahlen (außer Familiengeld). Der Mindestbeitrag liegt bei ca 200 Euro monatlich.
Gruß
RHW
Gern geschehen! Danke für den Stern!
Hallo Nator,
ich habe in den letzten Jahren einige Beraterinnen von Mary Kay bei der Gründung begleitet.
Bevor Du etwas anmeldest müsste man wissen, wie deine Ist-Situation ist, da jede Existenzgründung individuell zu betrachten ist. Bist Du noch arbeitslos (ALG I oder ALG II) oder bist Du Hausfrau etc.
Die Betrachtung einer Ist-Situation ist wichtig, da Dir evtl. Fördermittel zu Gründung zur Verfügung stehen. Diese entfallen, sobald das Gewerbe angemeldet ist!
Idealerweise suchst du einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater! LG
Hallo vielen lieben Dank :)
Bis jetzt hat mir da keiner bei Mary Kay helfen können. Ich bekomme kein ALG ich bekomme Familiengeld, Kindergeld und die KV wird mir bezahlt.
Falls Vermögen zählt bin ich Eigentümerin einer Wohnung und zur Hälfte meines Hauses
Du musst deiner Krankenkasse diese Gewerbeanmeldung mitteilen.
Dadurch ändert sich vorerst nichts.
Du musst dann nur jährlich deinen ESt-Bescheid vorlegen. Danach wird dann der Beitrag für das Folgejahr festgelegt
Dankeschön:)
Also bis jetzt sollte meine KV ja vom Amt für Familie und Soziales bezahlt werden
Vielen Lieben Dank