Kleingewerbe Krankenversicherung mit Kind unter 2?

RHWWW  31.01.2021, 18:51

Hallo,

wie war die genaue Art der Krankenversicherung vor dem Familiengeld/Elterngeld/Miutterschaftsgeld?

RHW

Nator95 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:50

Gesetzliche KV

RHWWW  05.02.2021, 19:28

Als Selbstständige? Als Arbeitnehmerin? Als Arbeitslosengeldbezieherin? Als Arbeitslose ohne Leistungen? Als ...?

Nator95 
Beitragsersteller
 06.02.2021, 15:32

Also ich war davor beschäftigt in einer Kanzlei. Mein Vertrag ist jetzt ausgelaufen. Meine KV ist gestzlich und wird grad vom Amt für Familie und Soziales bezahlt.

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn als Arbeitnehmerin eine Pflichtversicherung bestanden hat und das Mutterschaftsgeld nach dem letzten bezahlten Arbeitstag, das Elterngeld und das Familiengeld jeweils ohne einen Tag Lücke gezahlt wurde, besteht Beitragsfreiheit (keiner zahlt die Beiträge!).

Bei einer Selbstständigkleit sind diese Infos für die Krankenkasse wichtig:

1) Wird zeitgleich eine Rente (auch Hinterbliebenrente), Betriebsrente oder eine rentenähnliche Einnahme bezogen?

Wenn ja, sind die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beitragspflichtig (wenn im Durchschnit höhee ls 164,50 Euro monatlich)

2) Die Krankenkasse hat zu prüfen, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist. Wichtig sind dabei:

  • wöchentlich Arbeitszeit
  • Höhe der monatlichen Einkünfte aus der Selbstständigkeit (nach Abzug der betriebl. Kosten)
  • Höhe der übrigen Einnahmen aus anderen Quellen
  • Werden als Selbstständige eighene Arbeitnehmer beschäftigt?

Wenn die Krankenkasse zum Ergebnis kommt, dass die Selbstständigkeit nebenberuflich ist, sind weiterhin keine Beiträge zu zahlen.

Wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ist, sind Beiträge prozentual aus allen Einnahmen zu zahlen (außer Familiengeld). Der Mindestbeitrag liegt bei ca 200 Euro monatlich.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nator95 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 20:37

Vielen Lieben Dank

RHWWW  09.02.2021, 21:12
@Nator95

Gern geschehen! Danke für den Stern!

Hallo Nator,

ich habe in den letzten Jahren einige Beraterinnen von Mary Kay bei der Gründung begleitet.

Bevor Du etwas anmeldest müsste man wissen, wie deine Ist-Situation ist, da jede Existenzgründung individuell zu betrachten ist. Bist Du noch arbeitslos (ALG I oder ALG II) oder bist Du Hausfrau etc.

Die Betrachtung einer Ist-Situation ist wichtig, da Dir evtl. Fördermittel zu Gründung zur Verfügung stehen. Diese entfallen, sobald das Gewerbe angemeldet ist!

Idealerweise suchst du einmal das Gespräch mit einem Gründungsberater! LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nator95 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:52

Hallo vielen lieben Dank :)

Bis jetzt hat mir da keiner bei Mary Kay helfen können. Ich bekomme kein ALG ich bekomme Familiengeld, Kindergeld und die KV wird mir bezahlt.

Nator95 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:54
@Nator95

Falls Vermögen zählt bin ich Eigentümerin einer Wohnung und zur Hälfte meines Hauses

Du musst deiner Krankenkasse diese Gewerbeanmeldung mitteilen.

Dadurch ändert sich vorerst nichts.

Du musst dann nur jährlich deinen ESt-Bescheid vorlegen. Danach wird dann der Beitrag für das Folgejahr festgelegt

Nator95 
Beitragsersteller
 05.02.2021, 15:53

Dankeschön:)

Also bis jetzt sollte meine KV ja vom Amt für Familie und Soziales bezahlt werden