Soll ich mich arbeitslos melden, wenn mein Vertrag kurz vor Mutterschutz endet?
Ich bin ungeplant mit dem zweiten Kind schwanger. Mein Arbeitsvertrag endet nächstes Jahr am 7. Februar. Der Mutterschutz beginnt erst am 20. Februar. Soll ich mich für diese Zeit arbeitslos melden? Bin ich dann bei meiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert? Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich habe vor der Geburt meines ersten Kindes Vollzeit gearbeitet, dann ein Jahr Elternzeit genommen und arbeite jetzt seit einem Jahr wieder in Vollzeit. Ich würde gerne nach der Geburt des zweiten Kindes wieder ein Jahr Elternzeit nehmen, wer bezahlt dann die Krankenversicherung? Und bekomme ich dann ganz normal das Elterngeld?und wie ist es nach der Elternzeit?
4 Antworten
Hallo,
eine Ergänzung zum Kommentar von KW1980:
Wenn man direkt vor dem Mutterschaftsgeld Arbeitslosengeld bezieht, ist man während des gesamten Elterngeldbezuges beitragsfrei (Tipp: wenn man nicht verheiratet ist, ggf. das halbe Elterngeld für die doppelte Zeit wählen!).
Elternzeit ist eine besondere Form des unbezahlten Urlaubs (früherer Name: Erziehungsurlaub). Wenn man keinen Arbeitgeber hat, kann man auch keine Elternzeit nehmen.
Die Auskunft der Krankenkasse ist daher nur halb richtig.
Gruß
RHW
Du musst dich sogar arbeitslos melden! Wovon willst du sonst leben, wenn du kein AlG erhältst? Dein Mutterschaftsgeld dürfte dann in Höhe deines Arbeitslosengeldanspruches ausfallen (frag bei der Krankenkasse nach!). Dein Arbeitsvertrag endet, da es ein befristeter Vertrag ist?
Während der Elternzeit bist du als gesetzlich Pflichtversicherte weiter beitragsfrei versichert.
Das Elterngeld berechnet sich aus den Einkünften der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, grob gerechnet 65-67% aus dem mtl. Durchschnittsnetto. Nach der Elternzeit musst du wieder arbeiten gehen oder bekommst ggf. Hartz IV, wenn evtl. noch Restansprüche bestehen vllt. auch AlG I. Das klärst du am besten mit der Arge ab.
Danke für die Antwort. Der Vertrag ist befristet und wird wegen der SS nicht verlängert. Es handelt sich ja nur um 2 Monate, dann würde ich ja Elterngeld bekommen, aber ich denke, dass ich dann eben auch nicht krankenversichert bin, bevor die Elternzeit beginnt.
Es wäre anzuraten, dass du dich arbeitssuchend meldest, und auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellst. Wie es aussieht, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du ein Jahr arbeiten warst, und vorher in Elternzeit. Wenn du kein ALG beantragst, dann bist du auch nicht krankenpflichtversichert vom 08.02. bis 19.02. und erhältst dann auch kein Mutterschaftsgeld, weil man das nur erhält, wenn man pflichtversichert ist. Und hinzu käme, wenn du kein ALG beantragst, dass du auch übers Elterngeld nicht weiter krankenversichert wärst. Wenn du verheiratet bist, könntest du dich dann familienversichern lassen. Wenn nicht, musst du dich freiwillig versichern, und das kostet dich zusätzlich. Deshalb stelle unbedingt den Antrag auf ALG und du bist zum Ende des Elterngeldes beitragsfrei weiterversichert.
Das stimmt nicht. Wenn man aus der Pflichtversicherung kommt, was bei dir der Fall wäre, dann ist man übers Elterngeld bis zum Ende weiterversichert. (Elternzeit hast du ja nicht, wenn du keinen Arbeitgeber hast. Deshalb rede ich hier mal von der Elterngeldbezugszeit). Anders wäre es, wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast vor dem Mutterschutz. Dann ist die Aussage der Krankenkasse richtig
Die ganzen Fragen kann am besten die Arge beantworten. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich arbeitslos zu melden! Schließlich zählen die Fehlzeiten auch für die Rente (an die man vielleicht jetzt noch nicht denkt).
Danke für die Antwort! Habe bei meiner Krankenversicherung angerufen, auch wenn ich mich arbeitslos melde muss ich während der Elternzeit die Versicherung selbst bezahlen.