Könnte eine Person, die von 60kg bei 170 cm auf 40kg abnehmen würde, zu einer Therapie gezwungen werden?
Angenommen, die Person hat keine Essstörung u es ist ihr Ideal. U Beweise gibt es ja nicht, dass die Person ein Problem hat. Und es gibt Viele, die sehr dünn sind. U wenn die Person volljährig ist, geht Das ja auch schlecht. Oder ?
8 Antworten
Bei der Größe so stark abzumagern gefährdet definitiv die Gesundheit. Wer so etwas absichtlich macht, hat ganz offensichtlich nicht die Fähigkeit zu entscheiden, was für sich selbst gut oder schlecht ist.
Um so stark abzumagern muss man zwangsläufig eine Essstörung haben, mit einer normalen Ernährung wird man nicht derart untergewichtig. So ein Ideal zeigt auch, dass eine gestörte Selbstwahrnehmung vorhanden ist.
Aber hey, wir leben in einem freien Land. Man darf sich tot fressen, tot saufen oder auch tot qualmen, warum also nicht auch tot hungern?
So lange die betreffende Person volljährig ist, kann sie nicht so einfach zu einer Therapie gezwungen werden, dazu müsste erst einmal die Unmündigkeit festgestellt und ein Vormund bestimmt werden.
Unmündigkeit ist gegeben, wenn sich die betreffende Person absichtlich in Lebensgefahr begibt, oder unfähig ist, die Lebensgefahr zu erkennen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Person in folge der Mangelernährung zusammen klappt, aber eine Behandlung ablehnt.
Dem Traum das eigene Leben drastisch zu verkürzen und als hässlicher Hautständer rum zu laufen, steht also erst mal nichts im Wege
Also ideal wären 40 kg bei dieser Größe definitiv nicht. Aber unabhängig davon kann ein Mensch nur zu einer Behandlung gezwungen werden, wenn er sich selbst oder andere gefährdet!
Leider muss die Lebensgefahr akut sein. Starkes Untergewicht alleine reicht da nicht aus. Immerhin darf man sich auch tot fressen und schwer adipöse Menschen können auch nicht zu einer Behandlung gezwungen werden. Auch Akoholiker oder Raucher kann man nicht zu einer Therapie zwingen, obwohl sie mit ihrem verhalten ihr eigenes Leben drastisch verkürzen.
Die unterste Grenze zum untergewicht wären bei dieser Person 55kg
Bei den angestrebten 40kg handelt es sich mit einem BMI von nur knapp über 13 um starkes Untergewicht.
Ja, auch Volljährige können zwangseingewiesen werden, wenn es ums Leben geht.
Bei Volljährigkeit kann man zu nichts gezwungen werden bezüglich medizinischen Eingriff/Hilfen, jedoch ist es gesundheitlich mehr als bedenklich
Doch sobald es selbstschädigend ist was indem fall ganz klar wäre, müsste er A nur zzsammenklappen oder jemand macht von aussen darauf negativ aufmerksam. Da reichen körperliche symptome aus nur kann natürlich dauern bis was passiert - möglich ist es
Angenommen, die Person hat keine Essstörung u es ist ihr Ideal.
Haha! Dieser Satz aus deinem Mund?!
Du HAST bereits eine Essstörung!
Dieses "Ideal" ist krank!
Manchmal wünsch ich mir, die Eltern könnten die Fragen ihrer Kinder hier lesen!
Manchmal wünsche ich mir, ich müsste Antworten von Usern, die keine konstruktiven Beiträge schreiben, nicht lesen !
Die Selbstgefährdung wäre dann ja gegeben denn niemand mit gesundem Menschenverstand will bei der Körpergröße so wenig wiegen.