Krankenhaus hat mich vorsätzlich getäuscht! Was kann ich tun?

5 Antworten

Wie oft ein Wechsel tatsächlich erforderlich ist, ergibt sich aus dem Therapieverlauf und der durchführten Op.

Vor OP Beginn kann man in der Regel nicht absehen, welche Größe und Tiefe die Wunde haben wird  - insbesondere wenn es sich um ein Rezidiv handelt, was leider gerne vorkommt. Daher versucht man möglichst, das gesamte betroffene Gewebe zu entfernen um genau das zu verhindern. 

Außerdem hängt es davon ab, ob es sich um eine blande, abszedierende oder chronisch fistelnde Verlaufsform handelt. 

Kleinere Wunden bei der Entfernung nichtentzündlicher Pilonidalzysten werden oft direkt nach der OP vernäht. Ansonsten wird die Wunde jedoch offen gelassen. Eine offene Wunde bis auf die Knochenhaut des Steißbeines ist bei einer großen Fistel keine Seltenheit und der Heilungsverlauf ist oftmals langwierig. Alleine die Tatsache, dass man bei Dir von vornherein die VAC Therapie gewählt hat, zeigt eigentlich schon, dass es sich hier mit Sicherheit nicht um den milden Verlauf einer Pilonidalzyste gehandelt hat. 

Von daher ist die Aussage "ins Krankenhaus gelockt" für mich nicht nachvollziehbar,  denn eine andere Wahl hast Du - ausser bei einer kleinen, noch nicht von Entzündungen betroffenen Fistel - eigentlich nicht. Vor allem dann nicht, wenn Du dauerhaft Ruhe haben möchtest. 

Wichtig ist, dass das Sekret aus der Wunde kommt und die Wunde von innen nach außen zuheilt. Hier ist die VAC Therapie der Goldstandard. Das Sekret kommt aus der Wunde, die Wundheilung wird beschleunigt. Im modernen Wundmanagement hat man außerdem  erkannt,  dass Wunden besser heilen, wenn sie feucht bleiben. 

Nimm Dir die Zeit, die Wunde ordentlich heilen zu lassen. Das ist sehr wichtig und erspart Dir Zeit und Frust. Auf den Tag sollte es hier nicht ankommen.  Natürlich ist eine Vollnarkose eine körperliche Belastung. Aber die Narkosen heute sind sehr gut verträglich. Ohne diese wären die Verbandwechsel sehr schmerzhaft. Sei froh,  dass Du die Möglichkeit hast,  von Narkose und VAC Therapie profitieren zu dürfen. 

Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen und gute Besserung. 

Ich denke es wäre am besten das mit einem Anwalt zu besprechen. Wenn das stimmt, solltet ihr die Möglichkeit haben zu klagen. Die Frage ist allerdings, ob ihr es hinreichend beweisen könnt.

larry2010  17.07.2015, 22:29

anwälte für patientenrecht schützen auch ihre kundschaft vor klagen die keinen erfolg haben.

heisst, wenn euch keine hoffnung auf erfolg macht, solltet ihr das akzeptieren.

vielleicht kann man euch erklären, warum die behandlung länger dauert

Pfiffi29 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 22:20

Genau das ist ja das Problem..

allenfalls können deinen eltern bei einem anwalt für patientenrecht sich rat holen.

allerdings solltet ihr mal überlegen, das deine fistel in der zeit seit dem gespräch gewachsen sein kann und daher die vorher genannte zeit der behandlung nicht ausreicht.

ich habe allerdings das gefühl, das es dir weniger um die narkosen geht, sondern du länger in der klinik bleiben musst. damit muss man rechnen udn sollte froh sein, das man sein bett behält.

das scheint ja eine grössere sache gewesen zu sein und zudem musste es gemacht werden

Meinen früheren Schulfreund ging es auch so. Allerdings hat er ein künstliches Kniegelenk bekommen. Man hat ihm im OP- Einwilligungsgespräch auch angelogen und auch nicht alle Gefahren bzw. Risiken genannt damit er sich operieren lässt. Du musst wissen, dass in Deutschland mit Operationen viel Geld verdient wird. Da steht der Patient erst an zweiter Stelle. Leider! Zu seinem Pech hat er auch noch Keime in das Gelenk bekommen, so dass er nochmal operiert werden musste. Er hat sich dann einen Anwalt genommen. Der hat Gesagt, laut Patientenrechtegesetz von 2013 ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend auf zu klären, nichts zu verschweigen und alle Fragen des Patienten wahrheitsgetreu zu beantworten. Selbst wenn das Gespräch zwei Stunden dauert. Ist dies nicht geschehen, ist die Einwilligung des Patienten ungültig und damit begeht der Arzt eine Körperverletzung. Das KH hat ihm einen Vergleich vorgeschlagen. Die Versicherung des KH wollte ihm 10000 Euro zahlen. Das hat der Rechtsanwalt aber abgelehnt, weil sie an Hand des Narkoseprotokolls und des OP-Protokolls einen groben Behandlungsfehler nachweisen können. Hier liegt also eine Körperverletzung und ein Behandlungsfehler vor. Wenn der Richter das auch so sieht ist der Arzt dann wegen Körperverletzung vorbestraft. Nun geht die Angelegenheit vor Gericht. Ende offen. Als es noch die Götter in weiß gab, wurden solche Sachen unter den Tisch gekehrt und der Patient wurde für dumm verkauft. Das ist zum Glück vorbei. Auch Ärzte sind nur Menschen und machen Fehler. Die einen mehr die anderen weniger. Jede zusätzliche Narkose bzw. Operation bringt viel Geld. LG http://www.huffingtonpost.de/martin-marianowicz/aufs-kreuz-gelegt_b_6002618.html

man kann auch aus allem ein Drama machen. Sei froh, dass die dir helfen und es gut machen.