Darf ein Krankenhaus Informationen über Aufenthalt (wie Dauer und Hintergrund) an nicht-familiäre Personen zB wie Arbeitgeber oder Schule herausgeben?

10 Antworten

Du mußt schriftlich in eine Herausgabe Deiner Daten einwilligen, ansonsten dürfen keine Auskünfte gegeben werden. Schon gar nicht an einen Arbeitgeber. Der hat einen Krankenschein, aus dem er alles entnehmen kann, da steht noch nicht einmal die Diagnose drauf. Auf die hat er auch gar keinen Anspruch. Ich denke, daß auch Schulen da genauso behandelt werden.

Nein, am Telefon werden sowieso keine Informationen rausgegeben und wenn jemand Persönlich da ist, dann nur an Personen in die der Patient eingewilligt hat

Telefonisch grundsätzlich nicht.Die Ausnahme wäre eine sichere Identifizierung durch technsiche Einrichtungen und Paßwort.Eine Krankenkasse,oder die Justiz könnte ,wenn ein Sachgrund vorliegt diese Grundinformationen bekommen.Also im Krankenhaus von bis,mit Beinbruch....Du hast ein Alibi,im Wirtshaus drei Typen krankenhausreif geprügelt zu haben.) Krankenkasse,Abrechnungs/ Erhebungsdaten.LG

Nein dürfen sie nicht würden sich dann strafbar machen

Woody07 
Beitragsersteller
 28.01.2016, 12:16

Danke :)

Das Krankenhaus darf als einzige Information herausgeben, daß der Patient stationär aufgenommen wurde.

Zeitpunkt der Aufnahme, Grund der Aufnahme und voraussichtliche Entlassung werden nicht weitergegeben.