Krankenkasse hat den Antrag für eine Zahnspange abgelehnt, was tun?
Hallo, meine Krankenkasse hat meinen Antrag auf eine Zahnspange abgelehnt, obwohl meine Zähne ziemlich schief sind und ich dafür schon teilweise ausgelacht werde :( . Meine Eltern haben aber leider nicht die Möglichkeit mal eben so 4000€ für eine Spange auszugeben. Gibt es irgendeine Möglichkeit mit der trotzdem noch ein Teil der Spange übernommen werden kann ?
7 Antworten
Mit dem Zahnarzt sprechen und Widerspruch (mit i nicht ie) einlegen. Kassen lehen schon mal ab, wenn die Form nicht korrekt war oder wenn sie glauben, dass man sich nicht auskennt oder nicht wehrt.
Der letzte Teilsatz ist nicht Quatsch.
Diese Entscheidungen werden nicht von Medizinern getroffen sondern von Sozialversicherungskaufleuten. Da passieren eben Fehlentscheidungen oder Entscheidungen aus kaufm. Gesichtspunkten.
Früher, als es noch Krankenkassenstellen in unserer Nähe gab, bin ich immer mit Gutachten und Sack und Pack beim Sachbearbeiter aufgelaufen. In so einem Gespräch hat einer mal zugegeben, dass er gerne ablehnt und dann nur noch die bearbeitet, die sich wehren. Die würden es dann wirklich brauchen. (Es ging um eine Mutter-Kind-Kur.)
Die Entscheidungen werden entsprechend den Richtlinien getroffen. Da gibt es klare Vorgaben, also muss man kein Mediziner sein. Diese Richtlinien kennt der Zahnarzt ebenso, er weiß ganz genau, dass er gar keinen Plan aufstellen braucht, wenn die Indikation nichtgegeben ist. Sonst muss er es besonders begründen. Im Zweifelsfall lassen die Krankenkassen-MA sich von Medizinern beraten - dafür gibt es den MDK und die Gutachter.
Denkst du, es macht mehr Spaß, abzulehnen als zu bewilligen? Im Gegenteil, auch KK-MA sind Patienten und haben Kinder. Ein Widerspruchsverfahren ist zudem viel aufwendiger als eine Bewilligung und oft mit Ärger verbunden.
Sicher müssen auch KK-MA wirtschaftlich denken. Doch es nicht kaufmännisch gedacht, wenn eine notwendige Leistung abgelehnt wird und dadurch womöglich viel höhere Folgekosten entstehen.
Also erzähle bitte keinen Blödsinn - bloß weil dir mal eine Leistung abgelehnt worden ist.
Lass mich raten. Du oder ein Angehöriger arbeitet bei einer Krankenkasse?
Übrigens hat er es nicht nur einmal gemacht, sondern ständig und nicht nur bei mir. Ich hab ihn irgendwann gefragt, was er damit bezweckt.
Du hast recht, ich bin seit 28 Jahren MA einer KK, davon viele Jahre Kundenberater - habe also auch über KFO-Behandlungen und M+K-Kuren entschieden. Nicht immer fiel es mir leicht, mich an die Gesetze zu halten und Leistungen abzulehnen. Oft habe ich dafür gesorgt, dass „es passt“, also dass die Unterlagen und Begründungen eine Bewilligung rechtfertigten.
So viel Macht, wie du glaubst, haben die MA der KK gar nicht. Sie treffen zwar Entscheidungen, müssen diese aber auch rechtfertigen. Für positive Entscheidungen habe ich mich immer gern gerechtfertigt.
Ich weiß nicht, an was für einen „Kollegen" du da geraten bist. Wir haben uns immer als „Kümmerer“ für die Versicherten gesehen.
Leider ist es so, dass durch die Zentralisierung die Sachbearbeitung weit weg vom Versicherten erfolgt, so dass man den persönlichen Kontakt und damit die oft schon persönliche Bindung zu den Versicherten verloren hat.
Gut, dass es auch solche Mitarbeiter gibt. Meiner hat uns fast in den Wahnsinn getrieben.
Das tut mir leid für dich. Aber ich fürchte, ich gehöre zu einer aussterbenden Spezies ;-)
Nächstes Jahr gehe ich in Rente :-)
Dann hoffe ich mal, dass du gesund bist und bleibst und die Rente gaaaanz lange genießen kannst und nicht auf der anderen Seite des Systems landest.
(Ich bin Lymph-/Lipödemer.(Meine Tochter auch) Daher lege ich mich so oft mit der Kasse an.)
boah ich schreib widerspruch immer falsch
Besprich die Situation mit dem Zahnarzt, ob da ein (fristgerechter!) schriftlicher Widerspruch sinnvoll ist.
Hallo,
Alter?
Begründung der Krankenkasse?
Was sagt der Behandler zu der Ablehnung der Krankenkasse?
Geht es um eine gesetzliche Krankenkasse oder ein privates Krankenversicherungsunternehmen?
Gruß
RHW
Da kannst du tatsächlich nur in Widerspruch gehen, dann wird dein Antrag nochmal von einem Gutachter geprüft.
Falls der zum selben Ergebnis kommt, hast du aber leider keine Chance auf Kostenübernahme - dann kannst du es nur selbst bezahlen.
Wenn die Indikation entsprechend den Richtlinien nicht vorliegt, kann der Plan nicht bewilligt werden. Es geht nicht um die „Schönheit“.
Das ist kein böser Wille der Krankenkassenmitarbeiter, sondern geltende Bestimmungen, an die sich die Zahnärzte und Krankenkassen zu halten haben.
Ein Widerspruch hat nur Sinn, wenn der Zahnarzt dies als Ausnahmefall medizinisch begründen kann. Im Zweifelsfall wird ein Gutachter zu Rate gezogen.
Tut mir leid, dass ich dir nicht viel Hoffnung machen kann.
Der letzte Teilsatz ist quatsch!
Es gibt Richtlinien, nach denen sich Ärzte und Krankenkassen zu richten haben. Handelt es sich um einen Grenzfall, wird ein Gutachter bemüht.