Krankenversicherung durch Midijob trotz (deutlich) höherer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

4 Antworten

Das Gesamteinkommen zählt, um den KV Beitrag zu berechnen.

Die Selbständigkeit musst Du, sofern noch nicht geschehen, auch der KV melden.

Die legen gemessen an Deinen bisherigen Umsätzen/Einkommen einen Beitrag fest.

Sobals der erste Steuerbescheid inkl. Selbständigkeit da ist, MUSST Du diesen der KV vorlegen. Dann wird Dein Beitrag festgelegt und Du musst nachzahlen oder bekommst etwas erstattet.

Und damit solltest Du jetzt nicht mehr zu lange warten, denn da die Beiträge aus der Selbständigkeit, wenn ich das richtig verstehe, derzeit nicht berücksichtigt werden, kommt es unweigerlich zu einer Nachzahlung!!!

Wenn du selbständig bist, wirst du grundsätzlich deinen ESt-Bescheid bei der Krankenkasse vorlegen müssen. Erst dann entscheidet sich der Status deiner gesetzlichen Krankenkasse. Und der Beitrag wird für das Folgejahr neu festgesetzt

Hi Phil,

durch deinen Minijob hast du überhaupt keinen KV-Schutz😥!

Übst du denn deine "Selbstständigkeit" im Nebenerwerb oder aus hauptberufliche Tätigkeit aus?

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
daedalus92 
Beitragsersteller
 24.05.2020, 13:57

Hi!

Doch, habe ich, da hast du dich wohl verlesen: miDijob, also 451-850€, bin also versichert über die Gastro. Habe die Selbstständigkeit als Kleinunternehmer im Nebenerwerb angemeldete weil ich nicht dachte, dass sich die Situation so entwickeln wird (läuft sehr sehr gut und Gastro Corona-tot). Jetzt sieht es so aus als würde die Selbstständigkeit im ersten Jahr gleich zum Haupterwerb..das konnte wirklich keiner wissen..

Jetzt hab ich begründete Sorge dass nach-, straf- oder Extrazahlungen auf mich zu kommen, deswegen will ich herausfinden, was ich tun soll.

Achja, zum besseren Verständnis: ich bin Übersetzer und Texter und will sobald wie möglich in die KSK damit!

Hallo,

für die Kranken- und Pflegeversicherung ist entscheidend, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. § 5 Abs. 5 SGB V

Entscheidend hoerfür sind:

  • wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger und als Arbeitnehmer
  • Einnahmehöhe aus allen Quellen (insbes. als Selbstständiger und als Arbeitnehmer)
  • werden in der Selbstständigkeit eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Wenn die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ist, fallen keine Beiträge daraus an. Ausnahme: es wird aktuell eine Rente, Betriebsrente, Lebensversicherung o.Ä. beziogen (auch als Hinterbliebener!).

Wenn die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ist, fallen Beiträge aus allen Einnahmen an (auch z.B. Miet- oder Zinseinahmen). Der Arbeitgber darf dann keinen steuer- und beitragsfreuen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen. § 257 SGB V

Am besten die Krankenkasse kontaktieren und die Prüfung, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, einleiten.

In der Rentenversicherung ist entscheidend, in welche Branche die Selbstständigkeit ausgeübt wird und ob sie übewiegend für einen Auftraggeber erfolgt.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  24.05.2020, 14:57

Die KSK zahlt den 50%-Beitragsanteil der KSK für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erst ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der KSK, nicht rückwirkend.

Voraussetzung ist:

  • die Tätigkeit wird hauptberuflich ausgeübt

und

  • die Tätigkeit ist künstlerisch im Sinne der KSK