Beziehe Krankengeld und will mich selbstständig machen? Was ist zu beachten?
Hallo zusammen,
ich habe eine wichtige Frage.
Zur Zeit bin ich krankgeschrieben und beziehe Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenkasse. Jetzt ist es so:
Seit Monaten habe ich nichts zu tun - leide an meinen Depressionen - und möchte nun nebenbei Handys verkaufen um ein bisschen mehr Geld zu haben. Daher möchte ich mir in einigen Tagen einen Gewerbeschein holen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob während ich krank geschrieben
a) ein Gewerbe eröffnen darf b) überhaupt zuverdienen darf ( wenn ja was muss ich beachten) c) ob mein Krankengeld womöglich durch den Verdienst sogar gekürzt wird??? d) ob es sein kann, dass mein Krankengeld wegen laufenden Gewerbes gestrichen wird e) evtl. mich wegen der Selbstständig selbst versichern muss f) es melden muss, dass ich ein Gewerbe eröffnet habe
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
3 Antworten
Vor der Krankenkasse brauchst Du keine Angst zu haben. Die halten Dich wegen des Gedankens nicht für topfit. Die vertrauen da lieber auf die Atteste der Ärzte.
Grundsätzlich werden Leistungen ab Einkommensgrenzen gekürzt. Dazu kommt allerdings bei den Krankenkassen in der Regel zur Beurteilung der Situation immer noch die wöchentliche Arbeitszeit. Wie die Krankenkassen das beurteilen kann ich Dir leider nicht genauer sagen. Aber selbst beim Jobcenter gilt, wer keine 15 Stunden in der Woche arbeiten kann, ist nicht vermittelbar und krank.
Kürzungen und freiwillige Weiter-Versicherungen gehören vermutlich ganz eng zusammen. Wenn Du (wegen der Arbeitsaufnahme) aus dem Krankengeld fliegst, dann wird auch Dein Versicherungsstatus sich ändern. Die freiwillige kostet etwas über 300 Euro monatlich. Das ist meines Wissens der Mindestbeitrag.
Depression ist nicht Depression, auch wenn es eine bestimmte Definition dafür gibt. Trotzdem sind auch Patienten in der Belastbarkeit unterschiedlich. Bei der gleichen Vorgeschichte landet einer im Krankenhaus und die andere schafft neben den täglichen Notwendigkeiten es sogar zu arbeiten.
Allerdings hört sich Dein Problem mit der Krankenkasse nicht telefonieren zu wollen, mit der Begründung wie eine Schutzbehauptung an. Das ist so erst einmal nicht schlimm. Nur lässt es befürchten, dass zur Depression noch Angststörungen gehören.
Was natürlich Probleme auch für Dein Unternehmen birgt.
Vermeidungsstrategien bei Kontakten zu anderen, dann wird es bei einer falschen Lieferung nicht so einfach. Unkonzentriert im Kundengespräch, verbessert auch nicht die Verkaufsquote.
Unter dem Strich: Du musst für Deine Geschäftsidee Antworten finden. Wie setze ich das um? Das sollte man auch bei bester Gesundheit nicht ohne einen guten Businessplan tun.
Zwar ist hier Werbung wohl eher nicht erwünscht, in dem Forum. Deshalb formuliere ich jetzt einfach in Formen von Feststellungen: Ich bin "gelernter" Unternehmensberater. Auf Gründung aus Krankheit bin ich nicht spezialisiert. Allerdings habe ich einige unterschiedlich starke Leidensgenossen von Dir bei der Aufstellung des Businessplanes "begleitet". Da gehört selbstverständlich auch inhaltliche Unterrichtung zu den Punkten eines ausgefeilten Businessplanes dazu. Das Ergebnis der Planungen war einmal die Erkenntnis, dass eine Gründung aus der Situation nicht möglich sei. Therapeutische Wege waren erst einmal notwendig.
Da eine Gründung immer mit Geld und Risiken verbunden ist, war das eine kluge Entscheidung.
Die Aufstellung eines Businessplanes liegt bei normaler Belastbarkeit bei sechs Wochen. Bezogen auf volle Arbeitswochen. Wobei dann noch Nacharbeiten sind, aber das ist wohl nicht wesentlich.
Du kannst Dich also gern mit mir in Verbindung setzen. Ansonsten wünsche ich Dir jetzt schon alles Gute, natürlich gute Besserung - denn Depressionen sind kein Schicksal, nur Reaktion auf einen Schicksalsschlag!
P.S. Es kann durchaus sein, dass man durch die Rentenanstalt eine Förderung erfahren kann. Das ist aber natürlich vom Einzelfall abhängig.
Soso, Handys verkaufen während einer normalen Anstellung, bei der du schon so lange krankgeschrieben bist, dass bereits die KK zahlt ;) Dann schau doch nach den Regelungen, die es dazu gibt. Angestellt und selbstständig machen. Informationspflicht dem AG gegenüber.Gewerbeanmeldung, KV usw. Diese ganzen faktischen Infos sind sehr gut über Suchmaschinen zu finden - man muss sich eben etwas Zeit nehmen. Ist aber nicht schwierig und wenn du selbst dich dazu kundig machst und dir parallel Notizen aufschreibst, dann bringt dir das viel mehr als wenn jemand dir diese Arbeit abnimmt.
Ach so, du bist gar nicht mehr angestellt. Es gab hier sogar schon derartige Fragen https://www.gutefrage.net/frage/krankengeld-und-nebengewerbe und allgemein ist der Tenor auf diese Konstellation, dass es nicht zusammenpasst und das ist auch mein Eindruck.
Vielleicht ist deine Lage aber ein guter Anlass, um etwas an deiner Situation zu ändern. Allein krankgeschrieben zu sein ändert kaum etwas an Depressionen. Die sollten schon behandelt werden. Es klingt nicht danach, als ob du in Therapie bist. Das wäre der Weg, durch den du auch wieder gesund wirst und dann ein Gewerbe betreiben kannst, ohne dass es zu eventuellen Schwierigkeiten kommt. Alles Gute!
So lange Antworten bedarf es nicht. Du erhälst Krankengeld, bist Arbeitsunfähig. Da gibt es Probleme wenn man nebenher noch arbeitet, bzw. sich selbstständig macht und neben Krankengeld noch Einkünfte aus Selbstständigkeit erzielt. Da ist der Ärger vorprogramiert.
Hallo Cherubini, ich bin nicht mehr angestellt. Mein Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, da ich bereits zuvor zu lange krank war.
Diese Frage habe ich online gestellt, da ich mich nicht traue bei meiner Krankenversicherung anzurufen, schliesslich könnte diese ja denken dass ich wieder topfit bin was jedoch definitiv nicht gegeben ist.
Ich habe bereits das Internet abgesucht konnte jedoch keine brauchbaren Informationen finden.