Krankmeldung zwei Tage im Voraus verlängern?
Hallo zusammen,
Ich bin schon über die sechs Wochen arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld. Zunächst wurde meine Krankmeldung von meiner Hausarzt wegen epileptische Anfälle immer für zwei Wochen verlängert, da noch keine Verbesserung eingetreten ist. Am Freitag 02.02.18 musste ich eine Folgekrankmeldung holen, da ich auch ab Donnerstag 08.02.18 mit Aufenthalt mich bei Epilepsieklinik in Kehl Kork melden muss. Da mein letzter AU-Tag immer auf ein Freitag trifft, befindet sich an diesem Tag auch der Hausarzt meistens sich nicht in der Praxis und musste mich Letzte Woche am Freitag wieder von einem Vertretungsarzt krankmelden lassen. Diese hat mich aber nur für eine Woche bis Freitag 09.02.18 krank geschrieben. Was soll ich jetzt machen? Da ich mich diese Woche von Donnerstag bis Freitag in Klinik befinde und die meisten Ärzte schon am Freitag zu haben, kann ich meine Krankmeldung nicht verlängern. Ist es möglich nach Gesetz, mich am Mittwoch 07.02 im Voraus eine Folgekrankmeldung bei meinem Hausarzt für den letzten AU-Tag von 09.02.18 bis weiterhin verlängere. Ich bitte um ehrliche Antworten ist sehr ernst gemeint und bedanke mich jetzt schon für eure Antworten.
5 Antworten
Was soll ich jetzt machen? Da ich mich diese Woche von Donnerstag bis Freitag in Klinik befinde
Wenn die vorangehende Krankschreibung bis einschließlich Freitag reicht, kannst Du die Verlängerung noch am folgenden Montag (spätestens) vornehmen lassen.
Die Verlängerung der Krankschreibung 2 Tage vor Ablauf der vorangehenden Krankschreibung zu erhalten, ist kein Problem.
Du kannst dann, wenn die vorangehende Krankschreibung bis Freitag geht, die Verlängerung am nächsten Werktag vornehmen lassen, das ist dann der Montag, da in diesem Fall abweichend von den sonst üblichen Werktags-Definitionen der Samstag nicht als Werktag gilt.
In der hierfür maßgeblichen "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses heißt es dazu in § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 5 heißt es:
Die Voraussetzung für das Fortbestehen einer lückenlosen Arbeitsunfähigkeit für die Beurteilung eines Anspruchs auf Krankengeld ist, dass die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage [Anmerk.: Hervorhebung durch mich].
was meinst du genau mit: Die Verlängerung der Krankschreibung 2 Tage vor Ablauf der vorangehenden Krankschreibung zu erhalten, ist kein Problem.
So, wie es in anderen Antworten auch schon beschrieben wurde:
Wenn die Krankschreibung am Freitag (letzter Tag) endet, kannst Du selbstverständlich schon die von Dir erwähnten 2 Tage vorher zum Arzt gehen und die Krankschreibung verlängern lassen.
Das man 2 Tage vor 09.02.18 also am Mittwoch 07.02.18 schon seine Krankmeldung verlängern lassen kann?
Ja!
Habe auch einmal mich von meinem alten Hausarzt am nächsten Werktag krank schreiben wollen, hat er sich aber geweigert und hat gemeint, er darf nicht rückwirkend AU-Schein ausstellen und so wurde mir dann für einige Tage mein Krankengeld gekürzt.
Das ist völliger Unsinn!
Du warst krank, und der Arzt kann selbstverständlich rückwirkend die Krankschreibung verlängern, wenn Du immer noch krank bist:
Nach der von mir zitierten gesetzlichen Bestimmung ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses heißt es dazu in § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3) geht es bei Verlängerungen in Zusammenhang mit dem Bezug von Krankengeld um 1 Werktag rückwirkend (der zitierte Satz 3; in Zusammenhang mit Bescheinigungen für den Arbeitgeber auch um 3 Tage - so steht es in Satz 2).
Wenn Du am Freitag nicht zum Arzt kämst, wäre der nächste Werktag der Montag, an dem Du noch eine wirksame Verlängerung bekommen könntest, da in diesem Fall (anders als sonst) der Samstag nicht als Werktag zählt.
Tatsächlich wissen wohl auch viele Ärzte nicht, dass sie dass dürfen; man muss ihnen dann eben die entsprechende gesetzliche Bestimmung "unter die Nase reiben".
Du findest diese gesetzliche Bestimmung hier: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1300/AU-RL_2016-10-20_iK-2016-12-24.pdf , es öffnet sich dann eine PDF-Datei mit dem Gesetzestext (für Dich relevant der § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 3).
Du hast richtig überlegt! Bei deiner Diagnose und der längerfristigen Erkrankung lass vorm Ablauf der Krankmeldung verlängern, so, wie du einen Arzt antreffen kannst. Krankenhausaufenthalte und andere Termine sage ihm immer, dann kann er länger schreiben. Gute Besserung! 💜💛💙💚
Danke Monianka für deinen Beitrag,
also das kostet auch ein bisschen Zeit und Nerven. Da mein Hausarzt an dem Freitag wieder nicht in der Praxis war und auch wusste das meine Behandlungen auch in Epilepsieklinik Kehl-Kork noch weiter gehen, hat man mich zur Vertretungsarzt geschickt, denn eine weitere AU-Schein durften die Mitarbeiter nicht bestätigen. Und bei der Vertretungsarzt habe ich dann bis für die enge Zeitraum AU-Schein bekommen. Danke für weitere Tipps.
Gehe am Mittwoch zum Arzt - der kann die AU auch "vorzeitig" verlängern.
Danke für eure schnellen Antworten.
Die Krankmeldung kann vorzeitig verlängert werden. Im Nachhinein geht es nicht mehr. Zwar können Ärzte auch einen Tag rückwirkend krankschreiben, aber für das Krankengeld müssen die AUs lückenlos sein. Also lieber die Krankenscheine überlappen lassen.
So wurde es uns von unserer Krankenkasse empfohlen.
Wenn die vorangehende Krankschreibung bis einschließlich Freitag (09.02.) reicht, kann die Verlängerung (spätestens) noch am folgenden Montag (12.02. rückwirkend ab 10.02., also in unmittelbarem Anschluss an den 09.02.) ausgestellt werden - siehe meine eigene Antwort.
Hallo Rendite,
Danke für deine Antwort, also das heißt man kann vorher schon Folge-Krankschreibung vom Arzt holen? Wie ist es dann mit dem Ausstellungsdatum gehandhabt? Steht dann der 07.02 oder wird der Arzt den Datum von 09.02 bestätigen. Danke für weitere Infos.
Ja, man kann Krankenscheine überlappen lassen. Der neue Schein wird natürlich vom aktuellen Datum an ausgestellt: Also der 07.02.18 und so lange ausgestellt, wie es für die Diagnose vorgesehen bzw der Arzt es für richtig hält. Wenn du also zu deinem Hausarzt kommst, werden es wohl wieder 2 Wochen sein.
Die Krankschreibung kannst und sollst du zwei Tage früher durchführen. Wenn eine Krankschreibung zu spät erfolgt, kann die Krankenkasse die Auszahlung des Krankengeldes beenden.
Wenn die vorangehende Krankschreibung bis einschließlich Freitag reicht, kann die Verlängerung noch am folgenden Montag (spätestens) ausgestellt werden - siehe meine eigene Antwort.
Hallo Familiengerd,
danke zuerst mal für deine Antwort, was meinst du genau mit
Die Verlängerung der Krankschreibung 2 Tage vor Ablauf der vorangehenden Krankschreibung zu erhalten, ist kein Problem.
Habe ich das richtig verstanden, also 2 Tage vor Ablauf?
Das man 2 Tage vor 09.02.18 also am Mittwoch 07.02.18 schon seine Krankmeldung verlängern lassen kann?
Habe auch einmal mich von meinem alten Hausarzt am nächsten Werktag krank schreiben wollen, hat er sich aber geweigert und hat gemeint, er darf nicht rückwirkend AU-Schein ausstellen und so wurde mir dann für einige Tage mein Krankengeld gekürzt.
Ich würde das lieber am Freitag machen, aber ich kann nicht sagen wann ich von der Behandlung am Freitag entlassen werde, und wenn ich noch mit dem Zug wieder zurück bin, wird es schon ein bisschen zu eng noch sich bei der Arzt vorzustellen, da die am Freitag vormittags schon zu haben.
Nochmals vielen dank für weitere Antworten.
Gruß