Krankschreibung bei Schulterprellung - Ärger mit der Chefin?

2 Antworten

Verstehe ich nicht so recht.

Entweder gibt dir der Arzt eine gewisse Zeit vor, die er dich krankschreiben möchte, weil das seiner Erfahrung nach so notwendig ist, oder er fragt dich, wie du es handhaben möchtest.

Wenn er fragt, dann erklärst du ihm kurz deine Situation und er wird dir einen Vorschlag machen. Wenn du den zu lang oder zu kurz findest, dann redet ihr kurz drüber und einigt euch auf einen Zeitraum, den beide Seiten für die beste Idee halten.

Ist deine Vorstellung zu lang, dann wird er dich erstmal kürzer krankschreiben und dir sagen, dass du gegebenenfalls nochmal wiederkommen sollst. Dann schaut er nochmal und verlängert die AU, wenn er es für angemessen hält.


Da die zweite Verletzung während der Arbeit passierte ist das ein Arbeitsunfall den der Betrieb der zuständigen Berufsgenossenschaft melden MUSS.

Darauf musst du auch bestehen.

Wenn du weiter arbeitsunfähig bist, ist das eben so.