Krankschreibung bei Schulterprellung - Ärger mit der Chefin?
Hallo zusammen, Habe zu diesem Thema bereits vor einigen Tagen eine Frage gestellt. Falls die hintergrundgeschichte relevant ist einfach dem Link folgen: https://www.gutefrage.net/frage/geprellte-schulter-waehrend-der-arbeitszeit-erne... Jedenfalls hab ich mir meine vor 2 wochen zugezogene Schulterprellung beim Arbeiten vorgestern erneut verletzt. (Bin Erzieher und arbeite mit Kindern im Grundschulalter. Meine Chefin war daraufhin recht sauer, erwartet aber von mir, dass ich erst wieder am Arbeitsplatz auftauche wenn die Schulter zu 100% verheilt ist. Jetzt zu meinem Problem bzw. die Sache, die mich seit Tagen extrem beschäftigt..War heute beim MRT und habe morgen einen Termin beim Orthopäden, der mich dann je nach dem krankschreiben wird. Wie schon gesagt war meine Chefin alles andere als erfreut, dass ich mir die Schulter während des Heilungsprozesses erneut verletzt habe und nun vom Hausarzt 3 Tage krankgeschrieben wurde. Andererseits sagte sie auch, dass ich erst wieder kommen soll, wenn meine Schulter komplett verheilt ist und ich keinerlei Beschwerden mehr habe, damit sowas nicht nochmal passiert.. Wie erkläre ich das dem Orthopäden morgen? Das klingt doch total nach "Herr Doktor, ich hab keinen Bock zu arbeiten, bitte schreiben sie mich für 4 Wochen krank." Oder etwa nicht? Mache mir da echt seit Mittwoch den totalen Kopf.. Hat jemand eine Idee wie ich vorgehen soll? :/
2 Antworten
Verstehe ich nicht so recht.
Entweder gibt dir der Arzt eine gewisse Zeit vor, die er dich krankschreiben möchte, weil das seiner Erfahrung nach so notwendig ist, oder er fragt dich, wie du es handhaben möchtest.
Wenn er fragt, dann erklärst du ihm kurz deine Situation und er wird dir einen Vorschlag machen. Wenn du den zu lang oder zu kurz findest, dann redet ihr kurz drüber und einigt euch auf einen Zeitraum, den beide Seiten für die beste Idee halten.
Ist deine Vorstellung zu lang, dann wird er dich erstmal kürzer krankschreiben und dir sagen, dass du gegebenenfalls nochmal wiederkommen sollst. Dann schaut er nochmal und verlängert die AU, wenn er es für angemessen hält.
Da die zweite Verletzung während der Arbeit passierte ist das ein Arbeitsunfall den der Betrieb der zuständigen Berufsgenossenschaft melden MUSS.
Darauf musst du auch bestehen.
Wenn du weiter arbeitsunfähig bist, ist das eben so.