Kündigen bei Festvertrag?

7 Antworten

Das ist natuerlich kein Kuendigungsgrund. Aber braucht der Arbeitgeber ueberhaupt einen? Wenn du noch nicht laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist oder es sich um einen Kleinbetrieb mit rechnerisch nicht mehr als 10 Vollzeitraeften handelt, braucht er keinen Kuendigungsgrund und kann dir problemlos fristgemaess kuendigen.

cocoholic 
Beitragsersteller
 01.02.2021, 14:57

Ich arbeite im Großunternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter

DerCaveman  01.02.2021, 14:58
@cocoholic

Und das auch schon laenger als 6 Monate?

cocoholic 
Beitragsersteller
 01.02.2021, 15:01
@DerCaveman

Ja ich habe 2019 angefangen und vor ein Monat mein Festvertrag unterschrieben

DerCaveman  01.02.2021, 15:05
@cocoholic

Du hast Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz (mehr als 6 Monate Betriebszugehoerigkeit und auch kein Kleinbetrieb). Also keine Sorge.

Er darf als Kündigungsgrund nicht deine Krankheit angeben, aber natürlich kann er dich im Rahmen des normalen Arbeitsgesetzes auch in der Zeit, wo du krank bist kündigen.

SirKermit  01.02.2021, 15:11

Auch Krankheiten können einen Kündigungsgrund darstellen, aber die Hürden sind sehr hoch: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html#tocitem6

Da wir nicht wissen, ob diese 2 Wochen eine einmalige Angelegenheit waren oder ob noch viele andere Fehlzeiten hinzukommen, ist das eine schwer zu beantwortende Frage.

Konkret dürfte er nicht wegen dieser 2 Wochen kündigen, aber aus meinem Link:

"1. Fall­kon­stel­la­ti­on - häufi­ge Kurz­er­kran­kun­gen: Der Ar­beit­neh­mer ist vor Aus­spruch der Kündi­gung im­mer wie­der für kürze­re Zeit, d.h. für ei­ni­ge Ta­ge oder Wo­chen ar­beits­unfähig krank, so dass die Fehl­zei­ten zu­sam­men­ge­rech­net ein Aus­maß er­rei­chen, das der Ar­beit­ge­ber auf Dau­er nicht mehr hin­neh­men muss.

2. Fall­kon­stel­la­ti­on - dau­ern­de Ar­beits­unfähig­keit: Bei Aus­spruch der Kündi­gung steht fest, dass der Ar­beit­neh­mer auf Dau­er ar­beits­unfähig krank blei­ben wird, d.h. dass ei­ne Wie­der­her­stel­lung der Ar­beitsfähig­keit aus­zu­sch­ließen ist.

3. Fall­kon­stel­la­ti­on - lang­an­dau­ern­de Krank­heit: Hier ist die Wie­der­her­stel­lung der Ge­sund­heit zum Zeit­punkt der Kündi­gung zwar nicht aus­ge­schlos­sen, doch weiß der Ar­beit­ge­ber auf­grund ei­ner be­reits länger an­dau­ern­der Krank­heit nicht, ob und wann mit ei­ner Ge­ne­sung zu rech­nen ist.

4. Fall­kon­stel­la­ti­on - krank­heits­be­ding­te Leis­tungs­min­de­rung: Die Krank­heit des Ar­beit­neh­mers führt da­zu, dass der Ar­beit­neh­mer auch dann, wenn er bei der Ar­beit er­scheint, er­heb­lich hin­ter der zu er­war­ten­den Leis­tung zurück­bleibt."

Nein darf er nicht.

Rede mit ihm , wenn er die Kündigung nicht zurück nimmt, geh zum Anwalt .

DerCaveman  01.02.2021, 14:57

Anwalt kostet Geld. Wenn tatsaechlich eine unberechtigte Kuendigung erfolgen sollte, waere es wahrscheinlich sinnvoller, selbst Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Ein Anwalt ist dafuer nicht immer wirklich noetig.

Wegen der Krankheit darf er das nicht. Und wegen 14 Tagen Ausfall wird auch kein Chef jemandem kündigen.

Nein Jeder kann sich mal an Lebensmittel vergiften und selbst wen das eine kleine Firma wäre kann man dich nicht rauswerfen den sowas dauert nicht lange wen Dan vielleicht 7 tagen! aber eher oft nur 2-3 tagen je nach dem was das war! Oder Eben auch Länger Auch kommt es da ja auf deinen Beruf an!

Aber nur weil man mal Krank geworden ist kann die Firma einen dan nicht einfach deswegen kündigen! Das ginge nur in der Probezeit ohne angaben der Gründe!

Gute besserung!