schönheitsop kann der arbeitgeber mich kündigen?
kann der arbeitgeber mich wegen einer Schönheitsoperation kündigen?? steht auf dem krankenschein drauf.. das ich eine ästhetische op hatte.. hab mit dem Chef zwar über die op geredet.. aber hab ihm nicht gesagt das ich eine Schönheitsoperation hab.. wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das er mich kündigt??
2 Antworten
Das hängt von dem Grad einer möglichen Einschränkung Deiner Arbeitsleistung bis zur Genesung von den OP-Folgen bis hin zu einer ( zeitweiligen ) Arbeitsunfähigkeit ab, ob der Chef Dich dann überhaupt grundlegend deswegen ordentlich oder schlimmstenfalls fristlos kündigen KÖNNTE wegen einer nicht vorher abgesprochenen OP, die nicht akut medizinisch oder psychologisch bestätigt unbedingt nötig war und sich auch nicht zwingend in den Zeitraum regulärer Arbeitszeit legen lassen musste.
Eine Krankschreibung ist hier ( ohne medizinisch / psychologisch zwingende Begründung ) grundsätzlich dann aber auch unrechtmässig, da eine rein ästhetische OP dann als selbst herbeigeführte AU einzustufen wäre, was in etwa einem unentschuldigten Fehlen bei der Arbeit ( Blaumachen ) gleichzusetzen wäre. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung wäre in solch einem Fall auch nicht gegeben.
In der Probezeit wäre eine fristgerechte ( ordentliche ) Kündigung jedoch jeder Zeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen möglich, wenn Du noch im Laufzeitraum einer aktuellen Probezeit befindlich wärest.
Wurde die OP schon durchgeführt, oder willst Du sie erst durchführen lassen ?
Wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, kannst Du deswegen nicht gekündigt werden.
Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Du dem Arbeitgeber vorlegst, steht keine Angabe darüber warum Du krank geschrieben bist.
Dann hättest Du spätestens bei Auszahlung des nächsten Gehaltes ein Problem an der Backe, wenn dann während Deiner AU noch Lohnfortzahlung für die Fehltage geleistet wurde, obwohl sie rechtlich nicht zustand.
Daraus liesse sich dann im schlimmsten Fall ein " Arbeitszeitbetrug " ableiten und somit ggf. sogar eine fristlose Kündigung durchsetzen lassen.
aber was ist wenn der arbeitgeber nach dem krankenschein recherchiert?? und findet heraus das da eine ästetische op stattgefunden hat