Maskenbrille Feuerwehr

5 Antworten

Wenn der untersuchende Arzt dir bei der G 26.3 eine Brille vorschreibt musst du eine tragen. Wenn du eine tragen möchtest dann ist das dein gutes Recht. Die Brille ist durch den Träger des Brandschutzes zu beschaffen und zu bezahlen. Das die Brille zur persönlichen Schutzausrüstung gehört regelt das die UVV.

Es kann dich niemand zwingen eine Brille zu tragen. Du kannst aber von Arbeiten u.ä. ausgeschlossen werden wen dein Vorgesetzter der Meinung ist das du ohne die Arbeiten nicht ausführen kannst. Deine persönliche Meinung ist da zweitrangig.

Was im Atemschutzeinsatz gar nicht geht sind Kontaktlinsen. Die sind schlichtweg verboten. Steht auch irgendwo geschrieben habe ich nur leider nicht zur Hand, kann dir aber sicher dein AS-Ausbilder sagen.

Von ihm erfährst du auch wie mit einer Maskenbrille umzugehen ist.

Ich verstehe auch ehrlich den Greund deiner Frage nicht. DU bist doch sicher Brillen-/Kontaklinsenträger und fragst hier ob dich jemand zwingen kann? Ich würde zum Schutz meiner Gesundheit eine Brille fordern wenn ich eine brauche.

emergency51 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 14:20

Ich habe nichts davon gesagt, dass es darum geht, dass ich zu irgendwas gezwungen werde. Ich bin Brillenträger und insofern steht das eigentliche Tragen auch hier gar nicht zur Diskussion, denn das wurde wie bereits gesagt festgestellt und damit hab ich auch nicht das geringste Problem. Mich interessiert lediglich, ob es Empfehlungen zur Brillenstärke gibt oder nicht. (allgemein, nicht weil ich sie nicht tragen will)

hellomynameis  28.06.2012, 02:34

Kontaktlinsen sind nicht grundsätzlich verboten.

Das ist eine Glaubensfrage. Die einen sagen, dass die Mist sind, weil sie verrutschen könnten und weil man sie nicht einfach mitten in der Nacht einsetzen kann. Andere argumentieren, dass sie im Gegensatz zur Maskenbrille nicht beschlagen können und man sie ja auch nicht mitten am Tag auf der Einsatzfahrt herausnehmen kann.(Und auch: Wohin dann damit?) Beides ist m.E. absolut schlüssig.

Deswegen eine schwierige Sache. Ich würde dazu tendieren, sie drin zu lassen, aber eine Maskenbrille zur Verfügung zu stellen. Die Maskenbrille ist schnell rausgenommen und in die Maskenbox gepackt.

Die G26 stellt lediglich die körperliche Eignung hinsichtlich Atemschutz fest. Wenn Du Brillenträger bist, musst Du dies dem Wehrführer melden und dann musst Du als Atemschutzträger eine Maskenbrille tragen. Ich finde Deine Frage schon ein wenig bedenklich, wie willst Du denn eine Situation im Einsatz einschätzen, wenn Du nicht richtig sehen kannst?

emergency51 
Beitragsersteller
 30.06.2012, 14:12

Es geht bei meiner Frage nicht um das Tragen wollen oder nicht, denn das wurde festgestellt und stellt für mich auch kein Problem dar. Ich fahre schließlich auch nicht ohne Brille Auto. Ich wollte lediglich wissen, ob es allgemein eine Empfehlung gibt ab welcher Stärke eine Maskenbrille unbedingt getragen werden sollte.

Jeder macht doch wenn er anfängt bei der Feuerwehr sowieso nen Besuch beim Arzt oder? Da gibts doch auch die G26 1 und so normale Untersuchungen die man auch in Handwerksbetriben oder so machen muss. Vonwegen arbeiten mit bestimmten Maschinen in bestimmten Umfeldern usw.

hellomynameis  21.06.2012, 12:48

Das ist m.W. nur bei sehr wenigen Feuerwehren der Fall.

Das hängt vor allem vom Untersuchenden Arzt bei der G26.3 ab. Wenn der reinschreibt "Maskenbrille", dann ja. Diese Entscheidung wird er zum einen davon abhängig machen, wie der Sehtest verläuft, zum zweiten, was ihm der Untersuchte sagt. Ich habe z.B. gleich gesagt, dass ich die Maskenbrille brauchen werde und habe dann den Sehtest MIT Brille gemacht. Alles andere wäre auch bei -2,75/-3,25 Unsinn. ^^

Bei uns (Meck.-Pomm.) ist das so geregelt, dass Du bei der G26 einen Sehtest machen musst. Diesen machst Du ohne Brille. Bestehst Du diesen Sehtest dann brauchst Du keine Maskenbrille, ansonsten musst Du Dir eine zulegen.