(MRT) entstehen Kosten für mich?
Wie ich jetzt hier gelesen habe, nein. Da ich eine Überweisung habe. Wollte aber sicher sein.
5 Antworten
Die Berufsgenossenschaft trägt nur dann die Kosten, wenn du einen Arbeitsunfall hattest und der D-Arzt (= Durchgangsarzt) die Überweisung ausgestellt hat.
Wenn du nicht privat Krankenversichert bist, trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Allerdings nur, wenn der Arzt auch einen sogenannten Kassensitz hat. Das ist hier nicht der Fall. Dieser Arzt darf nur privat mit den Patienten abrechnen (die das bei einer privaten Krankenversicherung von ihrer Krankenkasse zurückbekommen, wenn sie die Rechnung einreichen).
Bist du gesetzlich versichert, kannst du dort keine Rechnung einreichen und musst die Kosten dementsprechend selbst tragen. Das sind ca. 500 Euro (geschätzt).
Privatpraxis ohne Kassensitz!
Heißt aber, dass jemand als gesetzlich Versicherter die Kosten selbst tragen muss (Selbstzahler).
Steht auch im letzten Absatz: "Sie können auch als gesetzlich versicherter Patient einen Termin buchen. In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten jedoch selbst tragen."
Ich würde anrufen und nachfragen, weil das in meinen Augen doppeldeutig ist.
Mit der Überweisung trägt die Kosten nicht die BG, sondern die Krankenkasse, außer du hattest einen Arbeitsunfall.
Such dir eine andere Praxis für das MRT, denn bei deiner musst selbst bezahlen
Doch, für dich entstehen Kosten. Wenn du als Kassenpatient dort hingehst, zahlst du das MRT selbst.
Welcher Kostenträger ist auf deiner Überweisung angegeben, Krankenkasse oder BG?
Sofern Du eine Krankenversicherung hast, dann nicht ...
Ja aber mit Überweisung fallen die kosten ja auf die BG und eine gültige Überweisung habe ich ja