Müssen beide Eltern kommen und unterschreiben, Operation, Arzt?

5 Antworten

Wenn deine Eltern nicht geschieden sind ist es überhaupt kein Problem mit einem Elternteil es ist nur eine rechtliche Absicherung des Arztes wobei dies auch mit 16 ausreichend wäre wenn du es selbst unterschreiben würdest. Das einzige Problem könnte entstehen wenn sich deine Eltern uneinig wären und das eine Elternteil klagen würde. 1. bist du dafür zu alt. 2. es ist ein notwendiger Eingriff daher hätte das Elternteil was dagegen ist keine Chance.

Solange deine Mutter deine sorgenerechtigte ist darf sie es unterschreiben wenn nur dein Vater das Sorgerecht hat darf nur er es. Wenn beide deine leiblichen Eltern sind und nicht geschieden haben beide die gleichen Rechte. Die Formulierung von dem Arzt ist einfach eine allgemeine die Väter und Mütter abdecken da es halt unzählige Familien Konstruktionen gibt die man weder alle berücksichtigen kann noch kennt der Arzt deine komplette Familien Geschichte. Und woher ich das weiß ich bin Krankenschwester ist also mein täglich Brot. Als kleinen tipp zum Schluss wenn dir Dinge unklar sind frag den betreffenden Arzt oder Sprechstundenhilfen bzw Pflegekräfte dafür sind wir da und Dumme fragen gibt es nicht es ist viel schlimmer Ängste auszustehen die leicht vermieden werden könnten

Maxxismo  27.08.2017, 15:53

Einem Eingriff unter Vollnarkose kann ein Minderjähriger nicht selbst wirksam einwilligen. Hierzu ist die Einwilligung beider Eltern notwendig (sofern sie beide sorgeberechtigt sind).

Chepurnoy 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 14:56

Meine Eltern sind geschieden.Aber sowas wie eine Uneinigkeit gibt es nicht weil mein Vater nichts davon weiss.Also werde ich dann nur mit meiner mutter hingehen..?

Die Fakten! Du bist 16. Deine Eltern sind geschieden. Bei jugendlichen, die über 14 Jahre alt sind, setzt man schon voraus, dass der jugendliche versteht, was der Arzt bei dem Gespräch sagt. Da du aber noch nicht volljährig bist, könntest du später wenn du dann volljährig bist, den Arzt verklagen und sagen, die OP war nicht nötig. Denn wenn eine OP nicht nötig war oder keine rechstkräftige Einwilligung vor lag, ist die OP eine Körperverletzung. Darum müssen Erziehungs- und Sorgeberechtigte Personen für dich unterschreiben. Dann ist der Arzt entlastet. Wenn sich dann aber später herausstellt, dass der Arzt wissentlich gelogen hat und die OP nicht nötig war, sondern nur gemacht wurde, weil der Arzt das Geld für die OP haben wollte, kannst du den Arzt trotzdem Verklagen. Wenn deine Eltern (z.B. Muslime) das gewusst haben und trotzdem zugestimmt haben, kannst du auch deine Eltern verklagen. Denn sie haben dann einer Körperverletzung zugestimmt. Viele KH sind aber dazu übergegangen, bei einer unbedingt notwendigen Behandlung (OP) die alleinige Unterschrift des Patienten zu akzeptieren, wenn sie der Meinung sind, dass der Jugendliche in seiner Entwicklung schon soweit ist, dass er alles verstanden hat. Auch die Tragweite des Eingriffs. Aber da in Deutschland 50% der Operationen unnötig sind und nur des Geldes wegen gemacht werden und dies durch die zunehmende Öffentlichkeitsarbeit immer mehr Patienten erfahren und im Anschluss klagen, sind die Ärzte vorsichtiger geworden. Also! Wenn deine Eltern nicht geschieden wären, sondern nur getrennt leben würden, müsste dein Vater auch unterschreiben. Da aber deine Eltern geschieden sind, bekommt einer der Elternteile das Erziehungsrecht. Da lebt bzw. wohnt das Kind dann auch. Sorgeberechtigte sind aber noch beide Elternteile. Also kommt es auf den Arzt an, wieweit er sich absichern will. Er könnte trotzdem von beiden die Unterschrift verlangen. Für was sich die Ärzte entscheiden, hängt auch von der Tragweite der OP ab. Beschneidungen sind ein heikles Thema und oft auch Auslegungssache, ab wann eine Beschneidung unbedingt nötig ist. Also werden wohl beide unterschreiben müssen. Kein Arzt will sich später deswegen vor Gericht verantworten müssen. Etwas anderes ist das bei Muslime. Da wollen es ja auch die Eltern und die jungen Männer werden später auch nicht klagen. Da schreiben viele Ärzte vor allem die, die aus diesen Glaubens-gebieten kommen einfach die Diagnose "Phimose" damit es die KK bezahlt. Eigentlich machen sich diese Ärzte strafbar. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Die KK und die Bundesregierung weiß dies zwar, möchte aber gegen diesen Betrug (Körperverletzung) nicht vorgehen, aus falsch verstandener Religionsfreiheit. Also du siehst, es ist nicht so einfach und auch nicht so eindeutig. Später hängt es auch ganz entscheidend von dem Richter ab, wie er entscheidet. Auch in Deutschland ist "Recht haben" und "Recht bekommen" immer noch zwei paar Schuhe. Leider! Halte dich an dem, was der Arzt zu dir gesagt hat. Weist du denn 100%tig, dass die Beschneidung wirklich nötig ist? LG   

http://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Zu-viele-Ruecken-Operationen,rueckenop100.html  

Ja,es reicht,wenn ein Elternteil unterschreibt.

Chepurnoy 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 14:30

Vielen dank für die schnelle antwort.Aber ich muss mir dessen sehr sehr sicher sein.Woher wissen sie das?

Woelfin1  27.08.2017, 14:32
@Chepurnoy

Weil mein Sohn als kleines Kind öfter operiert werden musst und nur ich hab da immer die Einverständnis-Erklärung unterschrieben

EIN Erziehungsberechtigter.

DasNeueProfil  27.08.2017, 14:41

Erziehungsberechtigt ist nicht gleich sorgeberechtigt. Und hier müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.

Chepurnoy 
Beitragsersteller
 27.08.2017, 14:30

Vielen dank für die schnelle antwort.Aber ich muss mir dessen sehr sehr sicher sein.Woher wissen sie das?

Gestiefelte  27.08.2017, 14:31
@Chepurnoy

Wenn du mich schon siezen musst, dann schreib das "Sie" doch bitte richtig.

Weil es eigentlich bei gesundheitlichen Sachen immer reicht, wenn es einer macht.

Wenn du mir nicht glaubst: frag den Arzt!

Maxxismo  27.08.2017, 15:56
@Gestiefelte

Das ist leider falsch. Es müssen immer beide zustimmen. In der Regel wird jedoch nur einer gefragt, weil man davon ausgeht, dass der Arzt die beste Option herausgesucht hat und die Eltern sich in gesundheitsbelangen einig sind, dass die beste Option gewählt werden sollte.

Grundsätzlich darf ein medizinischer Eingriff nur nach Einwilligung des Patienten erfolgen. Bei Minderjährigen gilt, dass sie gemäß ihrer persönlichen und vom Arzt abgeschätzten Reife die Zustimmung selbst und ohne Wissen ihrer Eltern geben können. Dies gilt aber nicht für sämtliche operativen Eingriffe, weil hier eine mögliche Gefährdung durch die OP selbst vorliegt. Ein Minderjähriger kann einem operativen Eingriff nie allein zustimmen (er kann natürlich seine Einwilligung verweigern, dann darf auch nicht so einfach operiert werden, auch wenn die Eltern das wollen).

Es müssen immer beide Sorgeberechtigten einwilligen.

Die Frage ist jedoch, ob die Einwilligung explizit vorliegen muss, oder ob der Arzt darauf vertrauen kann, dass die Aussage deiner Mutter, dass dein Vater zustimmt, ausreichend ist.

Hier unterscheidet man mehrere Fälle:

Bei kleinen, ziemlich ungefährlichen Eingriffen reicht es, wenn ein Sorgeberechtiger anwesend ist und kein Hinweis darauf vorliegt, dass das der andere Sorgeberechtigte etwas dagegen hat. Der Arzt fragt dann gar nicht weiter nach, sondern deine Mutter unterschreibt und fertig.

Bei mittleren Eingriffen (wie OP unter Vollnarkose) muss der Arzt explizit fragen, ob der nicht anwesende Sorgeberechtigte zustimmt. Falls der Arzt deine Mutter fragt, ob dein Vater einverstanden ist und sie antwortet mit "ja", dann wird das vom Arzt so dokumentiert und der Eingriff kann durchgeführt werden.

Bei sehr gefährlichen Eingriffen, die mit einem hohen Risiko einhergehen, müssen beide Sorgeberechtigten explizit persönlich zustimmen. Hier darf der Arzt nicht auf die Aussage eines einzigen Sorgeberechtigten vertrauen.

In deinem Fall muss dein Vater also auch zustimmen, jedoch wird er nicht explizit gefragt, sondern der Arzt darf auf die Aussage deiner Mutter vertrauen. Sollte deine Mutter jedoch lügen und dein Vater das herausbekommen und dann Theater machen, hat deine Mutter möglicherweise ein Problem.

Siehe Seite 4:
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/aufklaerungspflicht.pdf

Alles Gute für die OP.