Muss ein Arzt mir einen Behandlungsbericht oder Diagnose ausstellen oder darf er auch verweigern?
Ich wurde bei einem Neurologen 1,5 Jahre lang behandelt und habe auch von ihm regelmäßig Medikamente verschrieben bekommen. Letzte 2 Termine habe ich leider abreitsbedingt absagen müssen.
Nun hat der Neurologe mir gesagt, dass er mich nicht mehr weiter behandeln will, weil ich zu den Terminen nicht erschienen bin (obwohl ich in der Praxis immer angerufen habe und die Praxis informiert habe). Ich solle einen anderen Arzt suchen der mich weiterbehandeln soll.
Ich habe gefragt ob ich einen Bericht und die Diagnose schriftlich erhalten kann, damit der neue Facharzt weiss was ich habe und welche Medikamente ich bekommen habe.
Nun ist schon ein Monat vergangen und der Neurologe hat immer noch keinen Bericht geschrieben. Heute habe ich nochmals angerufen und jetzt sagte mir die Sekretärin, dass der Neurologe überhaupt keinen Bericht schreiben wird.
Nun stehe ich momentan da, ohne Bericht und Diagnose. Meine Medikamente habe ich noch für eine Woche. Und der neue Arzt braucht ein Papier vom Facharzt damit ich weiter die Tabletten bekommen kann.
Was soll ich tun?
6 Antworten
Wenn die Unterlagen dringend gebraucht werden, dann würde ich in der Praxis anrufen und nochmal dringend darum bitten, sie dem Hausarzt zuzuschicken.
Alternativ kannst du die Sachen auch in der Praxis abholen. Du hast das Recht, deine Patientenakte jederzeit unverzüglich einzusehen und Abschriften bzw. Kopien anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Anfallende Kosten (für Kopien und ggf. Porto) gehen zu deinen Lasten.
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Es ist also nicht zulässig, dass man dich vertröstet. Solltest du dennoch Probleme bekommen, würde ich mich an die Ärztekammer wenden. Die helfen dir dann.
wenn der neue arzt unterlagen braucht, fordert er sie direkt bei seinem kollegen an.. du musst das nicht für ihn tun.
jetzt hör auf, die beiden zu stalken und warte ab...
Drei Wochen sind zu lang. Insbesondere, wenn die Weiterbehandlung dadurch erschwert wird.
Er muss dir die Unterlagen geben, wenn du sie verlangst.
Er darf behandeln wen er will, also kann er dir die Behandlung verweigern.
Allerdings ist er dazu verpflichtet, die Unterlagen an andere Ärzte weiterzugeben. Normalerweise muss er ja die Befunde auch an die Krankenkasse senden. Notfalls kannst du dort nachfragen!
Ja, er muss die Diagnosen dem weiter behandelnden Arzt aushändigen. das kann auch über dich geschehen.
Und was ist das denn für ein Arzt?
Ja er schickt aber schon 3 Wochen lang nichts dem Hausarzt zu.