Muss ein Zahnarzt / Arzt GEZ zahlen?
Siehe Oben?
5 Antworten
Ja, ein Arzt oder Zahnarzt muss den Rundfunkbeitrag grundsätzlich zahlen.
Die gesetzliche Regelung, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, unterscheidet zwischen dem privaten und dem nicht privaten Bereich. Im privaten Bereich zahlt man pro Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 17,50 € unabhängig davon, ob man Geräte hat oder sie nutzt und auch unabhängig von der Zahl der in der Wohnung lebenden Personen.
Im nicht privaten Bereich zahlt man pro Betriebsstätte, wobei die Höhe nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt ist. Für eine Betriebsstätte bis einschließlich 8 Mitarbeiter zahlt man einen Drittel Rundfunkbeitrag, für die nächste Staffel von 9 bis 19 Mitarbeitern zahlt man einen vollen Rundfunkbeitrag (mehr Mitarbeiter wird es ja in der Regel in einer Arztpraxis nicht geben). Auch hier kommt es auf die Frage, ob man Geräte hat, nicht an. Ein betrieblich genutztes Kfz ist dann beitragsfrei, für jedes weitere Kfz ist ein Drittel Rundfunkbeitrag zu zahlen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme von der Beitragspflicht im nicht privaten Bereich: Befindet sich die Betriebsstätte in der Wohnung, für die schon der private Rundfunkbeitrag gezahlt wird, so bleibt die Betriebsstätte beitragsfrei (Hintergrund: Man will nicht innerhalb einer Wohnung konrollieren). Allerdings muss dann für ein Kfz, das auch gelegentlich zur Arzttätigkeit genutzt wird, ein Drittel Rundfunkbeitrag gezahlt werden.
Jeder muss GEZ zahlen ...
GEMA und GEZ sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ...
Was hat denn "GEMA" mit "GEZ" zu tun?
Dann google mal ...
Warum sollte ich, und vor allem nach was?
Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr.
Werden TV-Geräte oder Radios in einer Zahnarztpraxis genutzt, sind diese GEZ-pflichtig.
http://www.allgemeinarzt-online.de/a/wie-es-sich-gebuehrt-1586263
Man zahlt pro Wohnung! Das hat mit dem Beruf nicht das Geringste zu tun!
Was hat denn "GEMA" mit "GEZ" zu tun?
http://www.schupp-heiny.de/blog/gema-fuer-aerzte-endlich-keine-gebuehren-mehr/