Muss er, oder kann er nachträglich eine Entschuldigung schreiben?
Hallo, wir haben in der Klasse gerade eine Diskussion darüber, ob ein Arzt in folgendem Fall verpflichtet ist eine nachträgliche Entschuldigung zu schreiben oder nicht.
Vier Schüler haben am Montag zu einer Rechnungswesen-Arbeit gefehlt und sind am Mittwoch wieder in die Schule gekommen. In der 5-6 Stunde haben alle Mathematik geschrieben und es kam plötzlich der RW-Lehrer rein und meinte, dass die vier fehlenden Schüler von Montag, die Arbeit in der 7. Stunde nachschreiben "können" oder eine 6 bekommen. Die Schüler haben dem eingewilligt und erschienen zur 7. Stunde. Der Lehrer meinte dort, dass die Schüler ein ärtzliches Attest nachreichen müssen, da die Arbeit ansonsten nicht kontrolliert und somit mit einer 6 benotet wird. 3 der Schüler haben direkt aufgegeben, da sie sich sicher sind, kein Attest rückwirkend für 3 Tage für diese Situation zu bekommen, welche wie noch zu erwähnen sei, noch nicht bei uns vorgekommen ist. Ein Schüler hat die Arbeit dennoch zu Ende geschrieben und seiner Einschätzung nach eine 1, sollte es gelten.
Nun ist die Frage: Gibt es eine Möglichkeit für Montag noch eine ärztliche Entschuldigung zu bekommen oder nicht? Der Lehrer weiß, dass die 4 Schüler nicht wirklich krank waren und möchte dennoch ein Attest haben. Wenn man das dem Arzt sagt, darf er dann noch eine Entschuldigung schreiben? Immerhin ist es laut des Lehrers nur eine formelle Sache, mehr nicht.
P. S. Ich bin's nicht :D
12 Antworten
Kurz und Knapp: Ein Arzt darf nachträglich überhaupt nichts ausstellen (wenn er das macht dass ist das "unter der Hand") (wenn die Arbeit am Montag angekündigt war dann muss man sich übrigens schon Montag um ein Attest kümmern) )
In § 5 Abs. 3 der AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses in der zuletzt geänderten Fassung vom 19. September 2006 heißt es: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.“
Natürlich darf der Arzt rückwirkend ausstellen, wenn auch nur für zwei Tage (wobei es auch da Ausnahmen gibt) und unter bestimmten Vorraussetzungen, die Frage ist, ob er es macht. Wie oben jemand den Gesetzes Text zitierte "... ausnahme und nach gewissenhafter Prüfung...", also im Grunde Sache des Arztes.
Bei gewissen Erkrankungen, zum Beispiel Magen-Darm-Viren oder Ähnliches kann man nicht unbedingt erwarten, dass man noch am selben tag zum Arzt geht. In diesem Fall kann der Arzt auch zurückdatieren, so gilt das Attest quasi ab Tag 1. Verprflichtet ist er dazu nicht, aber die Frage ist hier wohl eher wird es akzeptiert.
Und da lautet die Antwort, ja. Wenn der Arzt für diese Zeit eine Arbeitsunfähigkeit attestiert, dann ist das von der Schule nicht in Frage zu stellen. Auch wenn die Schule das Gefühl hat, der Schüler wäre nicht wirklich krank gewesen.
Woher "weiß" der Lehrer, daß die Schüler nicht wirklich krank waren?
In der Schule wie im Arbeitsleben gilt, daß man erst ab dem 4. Tag ein ärztliches Attest braucht.
nö - die ersten 3 Tage nicht
Der Lehrer weiß das, weil die Schüler kein großes Geheimnis daraus gemacht haben und der eine Schüler, der zu Ende geschrieben hat sowieso öfter fehlt, aber bisher auch noch nie bei einer Arbeit.
Der Arzt kann zwar in begründeten Ausnahmefällen mal ein Attest nachträglich ausstellen. Aber garantiert nicht für ein Ereignis was schon so lange her ist. Heute ist immerhin schon Donnerstag. Das macht kein Arzt und darf kein Arzt machen.
Nur zu blöd. dass es doch geklappt hat... ^^
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend ein Attest ausstellen.
LG
Nonsense. Bei einer angekündigten Arbeit und auch wenn der Lehrer den Verdacht hat dass die Person nicht wirklich krank war darf man ein Attest verlangen Im Arbeitsleben braucht man idR ab dem 3 Tag eine Krankmeldung und viele Betriebe halten es so dass man sofort eine braucht