Muss er, oder kann er nachträglich eine Entschuldigung schreiben?

12 Antworten

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Kurz und Knapp: Ein Arzt darf nachträglich überhaupt nichts ausstellen (wenn er das macht dass ist das "unter der Hand") (wenn die Arbeit am Montag angekündigt war dann muss man sich übrigens schon Montag um ein Attest kümmern) )

rikairyoku  26.06.2014, 11:53
Warum diskutieren, die aktuelle Rechtslage ist eindeutig

In § 5 Abs. 3 der AU-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses in der zuletzt geänderten Fassung vom 19. September 2006 heißt es: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.“

http://www.medical-tribune.de/praxis-und-geld/verordnungen/artikeldetail/ist-krankschreiben-drei-tage-rueckwirkend-erlaubt.html

Natürlich darf der Arzt rückwirkend ausstellen, wenn auch nur für zwei Tage (wobei es auch da Ausnahmen gibt) und unter bestimmten Vorraussetzungen, die Frage ist, ob er es macht. Wie oben jemand den Gesetzes Text zitierte "... ausnahme und nach gewissenhafter Prüfung...", also im Grunde Sache des Arztes.

Bei gewissen Erkrankungen, zum Beispiel Magen-Darm-Viren oder Ähnliches kann man nicht unbedingt erwarten, dass man noch am selben tag zum Arzt geht. In diesem Fall kann der Arzt auch zurückdatieren, so gilt das Attest quasi ab Tag 1. Verprflichtet ist er dazu nicht, aber die Frage ist hier wohl eher wird es akzeptiert.

Und da lautet die Antwort, ja. Wenn der Arzt für diese Zeit eine Arbeitsunfähigkeit attestiert, dann ist das von der Schule nicht in Frage zu stellen. Auch wenn die Schule das Gefühl hat, der Schüler wäre nicht wirklich krank gewesen.

Woher "weiß" der Lehrer, daß die Schüler nicht wirklich krank waren?

In der Schule wie im Arbeitsleben gilt, daß man erst ab dem 4. Tag ein ärztliches Attest braucht.

Kirschkerze  26.06.2014, 10:55

Nonsense. Bei einer angekündigten Arbeit und auch wenn der Lehrer den Verdacht hat dass die Person nicht wirklich krank war darf man ein Attest verlangen Im Arbeitsleben braucht man idR ab dem 3 Tag eine Krankmeldung und viele Betriebe halten es so dass man sofort eine braucht

washilfts  26.06.2014, 11:22
@Kirschkerze

nö - die ersten 3 Tage nicht

Blokk93 
Beitragsersteller
 26.06.2014, 10:53

Der Lehrer weiß das, weil die Schüler kein großes Geheimnis daraus gemacht haben und der eine Schüler, der zu Ende geschrieben hat sowieso öfter fehlt, aber bisher auch noch nie bei einer Arbeit.

Der Arzt kann zwar in begründeten Ausnahmefällen mal ein Attest nachträglich ausstellen. Aber garantiert nicht für ein Ereignis was schon so lange her ist. Heute ist immerhin schon Donnerstag. Das macht kein Arzt und darf kein Arzt machen.

Blokk93 
Beitragsersteller
 27.06.2014, 10:13

Nur zu blöd. dass es doch geklappt hat... ^^

Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend ein Attest ausstellen.

LG