Muß ich Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

7 Antworten

Es ist ja wahrscheinlich so gewesen, dass Du bei der Zeitarbeitsfirma anfangs einen Unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Im Arbeitsvertrag wurde eine Probezeit vereinbart.

Kann es sein, dass bei Dir die Probezeit nach 6 Monaten zu Ende war, und in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangent ist, und sie Dich jetzt weiterbezahlen müssen, obwohl Du nicht weiter beim Kunden arbeiten kannst.?

Mit einem Aufhebungsvertrag versuchen sie Dich jetzt aus den Laufenden, unbefristeten Vertrag rauszuholen. Auf keinen Fall den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ich würde mir einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Ceyhun 
Beitragsersteller
 30.01.2015, 20:17

Hallo olsen, Zuerst mal danke für dein Antwort, also ich habe befristeten ein Jahres Vertrag gehabt diese endet am 11.06.2015 jetzt ist bis zu dieser Datum eine lange Zeit, da ich nicht ein volles Jahr ununterbrochen durcharbeiten konnte werde ich auch kein Anspruch auf ALG1 haben, STIMMTS? Derzeit bin ich krankgeschrieben, nach dem ich im Geschäft Kopfplatzwunde erlitten habe. Was würde geschehen wenn ich weiter mich krankschreiben lasse? Der Arbeitgeber muß ja bis sechs Wochen das Entgelt zahlen danach die Krankenkasse. Danke für weitere Antworten.

olsen  31.01.2015, 01:22
@Ceyhun

Zu ALG 1: Du hast einen gewissen Anspruch auf ALG 1, auch wenn Du nicht 1 Jahr am Stück gearbeitet hast, bei Dir sind es bis Dato 7 Monate; 2 Wochen; 6 Tage also hast Du kein volles Jahr anspruch auf ALG 1 sonder vllt. nur 180 Tage als Beispiel. Wie das genau berechnet wird weiss ich auch nicht.

Man könnte auch folgendes machen. Ruf doch mal beim Amt an und schildere den Fall, lass Dich beraten, was Du in so einer Situation machen kannst, ohne eine 3 Monatige sperre zu riskieren. Mit Deinem Krankenschein, ja, wenn Du noch nich 100% fit bist, würde ich ihn verlängern.

Du bekommst auf jeden Fall weiterhin Dein Lohn von der Zeitarbeitsfirma. Erst nach sech Wochen würdest Du Krankengeld bekommen ca. 75 % Deines letzten Netto-Gehaltes.

Familiengerd  31.01.2015, 11:41
@olsen
Krankengeld bekommen ca. 75 % Deines letzten Netto-Gehaltes.

70 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts!

kevin1905  31.01.2015, 14:57
@Familiengerd
70 % des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts!

... Ist das Brutto-Krankengeld, davon werden noch Beiträge zur Pflege-, Renten-, und Arbeitlosenversicherung einbehalten. Ferner unterliegt es dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (§ 46 Abs. 2 EStG).

Ceyhun 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 17:59
@kevin1905

Vielen Dank für eure Antworten.

Sie versucht Dich mit einem Aufhebungsvertrag los zu werden, weil sie Dich nicht ohne Probleme zu bekommen kündigen kann! Auf keinen Fall unterschreiben und auf einer fristgerechten Kündigung beharren, wenn Du dort weg willst. Wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, bekommst Du die nächsten 3 Monate kein Arbeitslosengeld! Also nicht unterschreiben, ruhig bleiben und wenn man Dich fragt, warum Du nicht unterschreibst einfach sagen, daß Du gerne in der Firma arbeitest. Du solltest unabhängig davon zur Gewerkschaft gehen und um Unterstützung bitten! Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, dann wende Dich auch an den. Aber unabhängige Hilfe erhälst Du von Deiner Gewerkschaft! Allein so was durch zu stehen ist nicht so einfach, deshalb hole Dir Hilfe bei der Gewerkschaft, oder wernn Du es Dir leisten kannst, geh zum Fachanwalt. Alles Gute!

Muß ich Aufhebungsvertrag unterzeichnen?

Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehr Parteien. Wenn du also nicht mit deinem Arbeitgeber in dem Willen übereinstimmst das Arbeitsverhältnis lösen zu wollen gibt es keinen Grund diesen zu unterzeichnen.

Ceyhun 
Beitragsersteller
 30.01.2015, 20:27

Hallo und vielen dank für eure hilfreichen Antworten. Also den Aufhebungsvertrag habe ich zuhause und nicht unterschrieben, die Chefin rief mich heute an und fragte wie es mit dem Aufhebungsvertrag aussieht und ob ich vorbeikomme ich habe eindeutig einen NEIN gesagt und noch das ich weiterhin krankgeschrieben bin und Folgeschein einreichen werde. Wie sollte ich die AU abschicken, persönlich vorbei bringen lassen von Familie oder selber abgeben? Oder per Einschreiben, den man weiß nie wie ein ZAF reagiert, die könnten auch jetzt einfach sagen das sie keine AU erhalten haben. Wie geht man mit so einer Situation um? Freue mich über eure weiteren Antworten.

kevin1905  31.01.2015, 01:05
@Ceyhun

Einschreiben (Einwurf) wäre sicher nicht die schlechteste Idee. Such dir aber einen Zeugen, der bezeugen könnte, dass du die AU in den Umschlag gesteckt hast.

Schick vor allem den großen Teil der AU mit der Diagnose an die Krankenkasse. Solltest du Krankengeld beziehen müssen, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein.

Ceyhun 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 17:56
@kevin1905

Danke Kevin für deine Antwort

Normalerweise hast du schon Kündigungsschutz. Informier dich mal bei der Gewerkschaft. Wenn du den aufhebungsvertrag unterzeichnest kriegst du beim Arbeitsamt 3 Monate keine Kohle

Hallo Ceyhun,

Sie schreiben:

Muß ich Aufhebungsvertrag unterzeichnen?<

Antwort:

Solange Sie in Deutschland leben darf Sie niemand zwingen, irgend etwas zu unterzeichnen, mit dem Sie Probleme haben oder einfach nicht einverstanden sind oder wenn Sie aus welchen Gründen auch immer die Konsequenzen nicht einschätzen können!

So, wie Sie den Sachverhalt beschreiben, ist Ihr Ansprechpartner das zuständige "Integrationsamt" und Ihre zuständige Agentur für Arbeit mit Jobcenter!

Unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall ein Schriftstück, wenn Sie unsicher sind!

Wenn Sie mittellos sind, gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe und dann können Sie Ihre Rechte konsequent durchsetzen:

google>>

gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Was erspart sich die ZAF durch den Aufhebungsvertrag?<

Antwort:

Das kann Ihnen an dieser Stelle beim besten Willen niemand seriös beantworten!

Allerdings gibt es für deratige Dinge ein altes Sprichwort:

"Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd andere an!"

Oder anders:

"Diesen Schwarzen Peter soll ein anderer weiter tragen!"

Ich habe eine Behinderung, ein Schwerbehindertenausweis GdB 70% ist vorhanden.<

Antwort:

Die Angabe der Schwerbehinderung mit GDB 70 ist korrekt, aber die Prozent nicht!

Denn:

Schwerbehinderung wird ausschließlich in Grad der Behinderung, auf gar keinen Fall aber in Prozent angegeben!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ceyhun 
Beitragsersteller
 31.01.2015, 23:27

Hallo hubkon, vielen dank zuerst für deine Antwort, derzeit bin ich krank geschrieben wegen der Kopfplatzwunde und mein Kopf ist Drumherum mit Verband ganz verbunden. Ist die Zeitfirma verpflichtet mein Lohn weiter zuzahlen solange ich krank bin? Wie lange und was kommt danach? Müssen die befristete Verträge nicht auslaufen lassen? Mein Vertrag war 1 Jahr befristet. Ist das wahr, das ZAF die Zustimmung der Integrationsamt einholen muß, um mich zu entlassen? Ich bin schon seit sieben Monate bei der ZAF beschäftigt gewesen. Für weitere antworten bin ich dankbar.

Konrad Huber  31.01.2015, 23:40
@Ceyhun

Niemand kann Ihnen an dieser Stelle wirklich weiterhelfen, denn jeder Einzlefall ist doch ganz anders!<

Folgende Anlauftstellen kommen ggf. in Betracht:

google>>

patientenberatung.de/

google>>

caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

google>>

evangelische-beratung.info/seiten/online-beratung

http://www.cjd.de/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad