Gilt eine Patellaluxation als Schwerbehinderung?
Hallo,diesmal eine etwas spezielle Frage.Wenn einem die Kniescheiben bei ruckartigen Bewegungen rausspringenkönnen wobei die Knorpelmasse im Knie geschädigt wird,wenn es passiert,ist das dann schon eine schwere Behinderung?
4 Antworten
Hallo Morigane,
Ihrer Fragestellung ist wohl zu entnehmen, daß bei Ihnen zwar ernsthafte Probleme mit den Kniegelenken vorliegen, diese Probleme aber beim Versorgungsamt noch nicht gemeldet worden sind.
Der richtige Weg wäre also, daß Sie Ihre ärztlichen Atteste sammeln und bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis einreichen.
Das Versorgungsamt wird an Hand Ihrer eingereichten Dokumente prüfen und ggf. entscheiden, ob eine Schwerbehinderung vorliegt und wie hoch der "GDB" Grad der Behinderung anzusetzen ist.
Oft kommt es vor, daß der dann festgesetzte Grad der Behinderung nicht korrekt zutriftt.
In diesem Fall haben Sie das Recht auf Widerspruch bzw. Neufestsetzung.
Auf Grund einschlägiger Erfahrungen ist es dringend anzuraten, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Zum Beispiel den VDK.
Der VDK wird für Sie tätig, wenn Sie dort Mitglied werden oder ggf. bereits sind.
Gegen einen relativ geringen Monatsbeitrag erhalten Sie kompetenten Rechtsbeistand in allen Fragen der Sozialversicherung bis zum Sozialgericht.
Selbstverständlich gibt es auch noch andere Sozialverbände wie Gewerkschaften und ähnliche, welche Ihren Mitgliedern ebenfalls Rechtsbeistand bieten.
Ich habe eben mit dem VDK beste Erfahrungen gemacht.
Beste Grüße, viel Erfolg und gute Besserung
Konrad
Hallo Anton96,
gerade aus den von Ihnen genannten Gründen ist es für Betroffene sehr sinnvoll, bei derartigen Vorhaben einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen um von vorneherein die Weichen richtig zu stellen.
Viele Menschen sind bei diesen Themen total überfordert und irren oft moantelang im Verwaltungskarussel herum.
Wer mit Schwerbehinderung konfrontiert ist, der befindet sich oft auch mit dem gesamten Sozialversicherungssystem in einer Konfliktsituation.
Jeder Einzelfall ist anders gelagert.
Ein guter und kompetenter Rechtsbeistand, ganz gleich von welcher Institution dieser stammt, hilft sehr dabei, die zustehenden Rechte auszuschöpfen.
Ich empfehle immer den VDK, weil ich mit diesem beste Erfahrungen gemacht habe.
Natürlich ist es jedem Menschen freigestellt, ob er einen Rechtsbeistand hinzuzieht und wenn ja, wo er diesen auswählt.
Mit einem guten Rechtsbeistand werden Verfahren verkürzt und unsinnige Anträge erst gar nicht gestellt.
Dies trägt nicht zuletzt auch zur Entlastung der betroffenen Institutionen bei.
In diesem Sinne
Beste Grüße
Konrad
Hi Morigane,
ich weiß, dass dieser Beitrag schon über ein JAhr her ist, aber hab eine Frage dazu! Hast du versucht diesen Antrag zu stellen und wenn ja wie ist es ausgegangen. Ich habe ähnliche Probleme mit den Knien nur dass Beide stark betroffen sind! Hab schon 3 OPS hinter mir und dass mit 25 Jahren. Das eine Knie ist Arthrose betroffen udn dass andere Knie ist mir beim Rasenmähen herausgesprungen und musste sofort operiert werden. Beide Knie sind nun also kaputt und schmerzen bei jeden Spaziergang, Treppenaufstieg ect. Habe mir auch überlegt einen Ausweis ausstellen zu lassen, rede mir meine Beschwerden aber immer wieder schön. Doch es wird langsam an der Zeit einzusehen, dass ich keine langen Strecke laufen kann. HAst du Erfahrungen gemacht die mir sagen könnten, ob es sich überhaupt lohnt sowas zu beantragen, solange man einen Fuß noch vor den anderen setzen kann?
Dankeschön im Vorraus.
Also die 50 GdB wirst damit nicht bekommen. Vielleicht die 30 GdB als Gleichgestellter in der Arbeitswelt. Dann hättest du mehr Urlaub und wärst nicht so leicht zu kündigen.Ich habe 80 GdB aG( außergewöhnlich Gehbehindert).LG spieli
Schau mal auf der Web - Seite "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" vorbei und dann unter Versorgungsmedizinische Grundsätze oder gibt dieses ein "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" dann kannst du Nachschlagen ob und wieweit das eine Schwerbehinderung ist. Du kannst dir diese Nachschlagewerke kostenlos bei der oben genanten Seite herunterladen.
Was oft auffällt, ist, das hier sofort von Problemen ausgegangen wird, nur wäre es in diesem Fall Sinnvoll zunächst einmal mit dem behandelnden Arzt zu sprechen und dann eine Antrag zu stellen und ab zu warten wie das ganze Bewertet wird. Oft ist die Einstufung durchaus nachvollziehbar und es ist kein Rechtsbeistand notwendig. Nichts gegen den VDK oder ähnliche Vereine, aber die benötigt man nicht bei der Antragstellung. Nur weil man sich nucht richtig eingestuft fühlt bedeute das ja nicht automatisch das die EInstuffung vom Amt falsch ist, oft haben die Antragsteller auch falsche Vorstellungen was die schwere ihrer Behinderung angeht.