Muss man den Krankenwagen zahlen wenn der Lehrer in ruft?
Meine tochter ist in Ohnmacht gefallen und hatte 1 Platzwunde. Der Lehrer hatte dann den Krankenwagen gerufen was ja auch sinnvoll war. Muss ich jetzt die Kosten übernehmen oder wie läuft das jetzt?
19 Antworten
Nein. Bei mir ist es letzes jahr passiert und da muss keiner zahlen. Die Krankenkasse übernimmt das!
Wenn ein Einsatzfahrzeug der Berufsrettung gerufen wird, entstehen Kosten. Die Einsatzgebühr muss von jener Person bezahlt werden, für die das Fahrzeug gerufen wurde, unabhängig davon, wer es gerufen hat und ob eine Betreuung vor Ort oder der Transport in ein Krankenhaus erfolgt.
Bei einem bestehenden Versicherungsanspruch werden die entstandenen Gebühren beim zuständigen Sozialversicherungsträger eingereicht. Die Entscheidung über die Gebührenübernahme trifft die Krankenkasse.
Du musst weder den Krankenwagen bezahlen noch den Krankentransport.
Dafür ist deine Tochter schließlich versichert - gesetzlich familienversichert nehme ich an?
Es fällt allerdings ein Eigenanteil von 10 € an, den man dir zumutet. Das ist nur ein kleiner Obolus gegenüber den Transportkosten.
Notfallrettung wird genauso von der Krankenversicherung bezahlt wie die Behandlung beim Hausarzt. Was aber anfällt sind 10 Euro Eigenbeteiligung, die stellt die Krankenversicherung in Rechnung um zu verhindern, das Menschen unnötig einen Rettungswagen rufen. Wer allerdings wirklich einen braucht, der wird es wegen 10 Euro nicht lassen einen zu rufen.
Nein, nachdem das ja vermutlich in der Schule passiert ist, wird die Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernehmen (nicht die Krankenkasse!). Damit sollte auch keine Selbstbeteiligung von 10 EUR anfallen...