Krankenwagen gegen den Willen gerufen?
Hallo als meine Frau heute morgen mit unserem Sohn zum Bus gehen wollte sah sie eine alte Frau auf dem Boden diese hat geweint und konnte sich selbst nicht mehr aufrichten. Anscheinend Wohnt diese alleine, meine Frau ging zu ihr und fragte ob alles okay ist ob sie helfen könnte die Frau blutete im Gesicht schon etwas stärker , meine Frau hat versucht die Frau mit hochzutragen aber hat es alleine nicht geschafft. Also klingelte sie bei den Nachbarn bis endlich jemand rauskam , meine Frau schilderte die Lage und die Frau und meine Frau versuchten die alte 85 Jahre alt Dame Hochzuheben haben sie aber nicht geschafft , meine Frau und die Nachbarin entschieden sich den Krankenwagen zu rufen meine Frau schilderte dem Notdienst die Lage das die Frau ansprechbar und wach sei im Gesicht blutete und nicht mehr alleine hochkommt, die alte Dame hatte aber ausdrücklich gesagt sie möchte nicht das der Krankenwagen gerufen wird , aber das war der Nachbarin und meiner Frau zu gefährlich sie einfach hochzuheben sie hätte sich ja verletztem können keiner hat gesehen wie sie gestürzt ist. Wie ist es wenn man gegen den Willen eines anderen den Krankenwagen ruft ? Erwarten dem Anrufer Kosten für die Anfahrt ? Hat meine Frau richtig gehandelt?
28 Stimmen
12 Antworten
Hat meine Frau richtig gehandelt?
Ja, alles richtig gemacht. Genau dafür ist der Rettungsdienst da.
Niemand erwartet von einem Laien, dass er entscheidet ob das medizinische Problem, das er vorfindet, nun wirklich bedrohlich ist. Die Tatsache, dass man nicht mehr weiter weiß bzw. die Vermutung hat, dass etwas schlimmeres sein könnte, rechtfertigt definitiv den Notruf. Dort sitzt zumindest mal jemand am Telefon, der eine entsprechende Ausbildung hat, zu beurteilen ob nun ein Rettungswagen vonnöten ist.
Das heißt auch mal prinzipiell: Nicht der Anrufer entscheidet, dass ein Rettungswagen kommt. Sondern der Disponent entscheidet das aufgrund dessen, was der Anrufer sagt.
Was der Rettungsdienst macht und ob er ggf. unverrichteter Dinge wieder abzieht, kann dem Anrufer auch wieder egal sein. Wie gesagt, er als Laie muss nicht unterscheiden können, ob es nun wirklich ein Notfall ist. Deshalb kommt ja medizinisches Personal dazu und beurteilt die Sache mit Fachwissen. Wenn man auf diese Weise feststellt, dass alles halb so wild ist, dann ist das eben so.
Wie ist es wenn man gegen den Willen eines anderen den Krankenwagen ruft ?
Der Wille der hilfsbedürftigen Person ist beim Notruf gar nicht mal so entscheidend. Jeder weiß, dass Menschen in Ausnahmesituiationen dazu neigen, alles abzulehnen was sie nicht kennen... ob das nun objektiv sinnvoll ist oder nicht. Und offenbar waren sich zwei erwachsene Menschen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren, darüber einig dass die alte Dame allein nicht zurecht kommt.
Außerdem passiert dem Menschen ja dadurch, dass der Rettungsdienst anrückt, nichts. Das ist dann eben das Angebot, dass da jetzt jemand ist, der sich die Sache mal anschaut. Was die betreffende Person natürlich ablehnen darf, wenn sie bei klarem Verstand ist.
Erwarten dem Anrufer Kosten für die Anfahrt ?
Nein, das Gesetz besagt eindeutig, dass derjenige die Kosten tragen muss, der die Dienstleistung empfangen hat. Also im Fall des Rettungswagens derjenige, der transportiert wurde. Und im Fall des Notarztes derjenige, der untersucht und behandelt wurde.
Die Anfahrt wird prinzipiell nicht berechnet. Der Rettungswagen kann auch nur eine Transportdienstleistung abrechnen... hat diese nicht stattgefunden (z.B. weil man den Menschen nur untersucht, beraten und dann daheim gelassen hat), kann auch nichts abgerechnet werden. Ein Notarzt kann pauschal die Dienstleistung "Einsatz des Notarztes" abrechnen, welche auch nur aus einer Untersuchung und Beratung vor Ort bestehen kann.
Aber wie gesagt: Die Rechnung geht dann an den Patienten, bzw. an dessen Krankenkasse. In Deutschland sind die Krankenkassen verpflichtet, Rettungsdienstkosten zu übernehmen.
By the Way:
die Frau blutete im Gesicht schon etwas stärker
keiner hat gesehen wie sie gestürzt ist.
Mit 85 Jahren nehmen die meisten Menschen Medikamente, die die Blutgerinnung herabsetzen. Das bedeutet leider auch, dass Wunden länger bluten. Und das heißt auch: Wenn sich die Dame den Schädel angeschlagen hat (ist in dieser Schilderung sehr wahrscheinlich) und dabei ggf. eine kleine Blutung im Inneren des Schädels erlitten hat, dann kann es sein dass diese Blutung unnatürlich lange anhält und dadurch auf Dauer eben doch Probleme macht.
Ich hätte die Dame vermutlich nicht daheim gelassen. Das wäre mir zu heiß gewesen, bzw. hätte ich es nicht verantworten wollen. Im Fall einer Verweigerungshaltung hätte ich jemand medizinisch höher qualifiziertes konsultiert, auf dass dieser nochmal Überzeugungsarbeit leistet, bzw. die Verantwortung übernimmt ("Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten").
Das rufen war richtig. Letztlich ist es dann die Entscheidung der Verletzten Frau, ob sie mitfahren möchte. Die mitfahrt kann sie durchaus verweigern.
Die alte Frau brauchte offenbar professionelle Hilfe, medizinisch und auch psychisch. Deshalb war es richtig den Krankenwagen zu rufen. Eventuell wollte sie niemandem zur Last fallen, wollte nicht, dass man wegen ihr Aufwand betreibt oder konnte ihre eigene Lage nicht rational einordnen und hat deshalb den Krankenwagen abgelehnt.
Es ist richtig in der beschriebenen Situation den Krankenwagen zu rufen, denn sie alleine, verletzt und hilflos liegen zu lassen, wäre unterlassene Hilfeleistung. Möglicherweise hat sie sich auch etwas gebrochen, was man von außen nicht erkennen kann.
Das war richtig. Ansonsten wäre es wohl unterlassene Hilfeleistung, wenn man sie eindeutig hilflos sich selbst überlässt. In so einem Zustand ist man vll auch nicht ganz Zurechnungsfähig (also die alte Frau), bzw merkt gar nicht wie es wirklich um einen steht. Meine Oma reagiert auch immer so wenn sie mal wieder stürzt und sich was bricht.
Hättet ihr den RTW NICHT gerufen- hätte man es als unterlassene Hilfeleistung auslegen können.. Und nein- keine Konsequenzen...Alles richtig gemacht,
Du weisst doch, was man alles " auslegen" kann...😥
Ja. Allerdings geschieht das in Verbindung mit §323 c StGB eher zugunsten des Angeklagten. Ich meine mich an einen Fall zu erinnern, wo mehrere Bankkunden im Automatenraum über jemanden hinweg stiegen, der am Sterben war... und von der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen wurden.
Traurig....
Naja, ein Mensch, der explizit sagt dass er keine Hilfe möchte... da müsste der Kläger schon ziemlich gut argumentieren, dass diese Person unfähig war, diese Entscheidung selbst zu treffen. Und zwar in dem Maße, dass es auch ein Laie erkennen musste.