Nach wie vielen Jahren werden Krankenakten weggeschmissen?
7 Antworten
Sie müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden
Nach § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arzt die Patientenakte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.
Danach können / müssen sie so vernichtet werden, dass niemand die Daten einsehen kann.
Die Mindestaufbewahrungszeit beträgt 10 Jahre.
Danach werden sie allerdings nicht weggeschmissen, sondern vernichtet !
Zumindest der Name der Praxis steht ja wohl drauf. Dann da anrufen oder Email schreiben. Die sollen sich um die Vernichtung kümmern!!
Weggeschmissen werden sie überhaupt nicht, wenn, dann vernichtet. Bei der BW mussten sie zu meiner Zeit 80 Jahre aufbewahrt werden, ob sich das geändert hat, weiß ich nicht.
"Nach § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arzt die Patientenakte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
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Achso, bei uns auf der Straße lagen nämlich vorhin ca.30 solche Akten und ich weiß nicht was ich damit jetzt machen soll.. die sind schon 20 Jahre alt (ich habe natürlich nicht die persönlichen Daten der Personen angeschaut)