Nachträglich Attest holen?
Hallo,
Ich habe, aufgrund einer Krankheit, in der Woche vor den Herbstferien einen Tag gefehlt. Soweit kein Problem, ich hätte mich ja selber entschuldigen können. Allerdings haben wir an diesem Tag einen recht wichtigen Test geschrieben und mein Lehrer verlangt nun, damit ich diesen nachholen darf, ein ärztliches Attest. Dies hat er mir jedoch letzte Woche erst mitgeteilt, so dass ich nun ohne Attest dastehe. Normalerweise wäre es dem Arzt, meines Wissens nach, nicht erlaubt diesen Wunsch nach 3 Wochen noch nachzukommen.
Nun ist es jedoch so, dass ich unter einer chronischen Krankheit leide, die auch für mein Fehlen an besagtem Tag verantwortlich ist. Sowohl der Arzt als auch die Schule sind seit längerer Zeit darüber informiert. Ist es möglich, dass der Arzt mir nun doch noch einen Attest für diesen Tag ausschreibt, da ich ja "nachweislich" erkrankt war?
Mit freundlichen Grüßen
10 Antworten
Sieht schlecht aus... meine Ärztin darf mir auch nur 2 Tage rückwirkend Atteste ausstellen, wenn sie alle Augen zudrückt, vielleicht noch 4 Tage. Das war es dann aber auch schon. Wenn deine Schule das Problem kennt, solltest du vielleicht mit deinem Lehrer die Situation besprechen und ihn fragen, ob sie in diesem Fall nicht eine Entschuldigung deiner Eltern akzeptieren können. Der Arzt darf und wird dir wohl kein Attest ausstellen.
Bzw. lass deine Mutter vielleicht mal beim Lehrer anrufen, das wirkt meistens besser, als wenn nur der Schüler was sagt.
Eine rückwirkende Ausstellung eines Attests ist grundsätzlich nicht möglich, auch die viel zitierte "Zweitagesfrist" ist eine urbane Legende. Die gilt bestenfalls für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gestzlich Versicherter. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn du dich am betreffenden Tag z.B. in Behandlung begeben hättest, aber zunächst kein Attest bekommen hast, weil du glaubtest, du bräuchtest es nicht, kann der Arzt dieses nachträglich ausstellen - sofern die Schulunfähigkeit dokumentiert wurde. Ebenso, wenn du bei einem anderen Arzt oder in einer Nothilfe eines Krankenhauses gewesen wärst, und dein Hausarzt per Arztbrief auch über die Behandlung benachricht hättwurde, könnte der dir nachträglich ein Attest ausstellen, da die Behandlung dokumentiert wurde.
In deinem Fall darf der Arzt kein rückwirkendes Attest ausstellen, da du am berteffenden Tag ja nicht in Behandlung warst. Da hilft es auch nicht, wenn du chronisch krank bist, denn dies beweist ja nicht automatisch, dass du an einem bestimmten Tag schulunfähig warst.
Zusammenfassung: nur wenn der Arzt einen objektiven Beweis, z.B. in Form eines Arztbriefes hat, dass du schulunfähig warst, darf er auch rückwirkend ein Attest ausstellen.
Rede mit dem Schulleiter. :)
Test = Attestpflicht. Nachträgliches Attest gibt es normalerweise nicht.
Im Normalfall gelten 2 Tage. Dies betrifft es nicht in soezialfällen, welche aber mit beiden Parteien abgeklärt sein müssen.
Informiere dich bitte erst bei deinem Schulleiter, denn wie gesagt: 2 Tage sind die Regel :)
viel Glück lieber Freund
Dürfen tut der arzt das nicht... wenn du ihn beschnackst und dein problem schilderst wird er vll. das Ausstellungsdatumdes attests dementsprechend "korrigieren"