Patientenverfügung durch Depression Erkrankungen unwirksam?

4 Antworten

Sie wäre nur Ungültig, wenn Du zum Zeitpunkt wo Du sie verfasst hast, einen gesetzlichen Vormund hattest.

Die Pateintenverfügung soll Richtlinie für die Behandler sein, wenn sie dich nicht mehr selber fragen können und so niedergeschriebene Aussagen über deinen "natürlichen Willen" benötigen. Ob man einen Vormund hatte, ist an sich egal. Ob die Verfügung gilt, hängt davon ab, ob man zur Zeit der Ausstellung seinen Willen zum Ausdruck bringen konnte. Wenn jemand nachgewiesenermaßen so krank war, dass die Verfügung nicht als dessen echter Wille gewertet werden kann, wäre sie gegenstandslos. Diese Beurteilung im Nachhinein zu machen (also rückwirkend die Urteilsfähigkeit abzusprechen) braucht wirklich harte Kriterien, wie nachgewiesene schwere Demenz oder Verwirrtheit, sicher keine "leichte Depression". Wer sicher gehen will, kann die Verfügung mit dem Hausarzt besprechen und von diesem gegenzeichnen lassen oder einem Notar.

Dennoch ist es für einen Arzt sehr schwer, wenn die Verwandten eines Pateinten, der sich nicht äußern kann, verlangen, der Arzt soll keine "passive Sterbehilfe" leisten indem er lebenserhaltende Maßnahmen abschaltet. Dies ist ein extrem heikles Thema, und der Arzt muss dann abwägen, wie er sich verhält, letztendlich ist er an seinen Eid zum Erhalt des Lebens auch gebunden. Um den Behandlern diese Situation zu ersparen und eben auch sicher zu sein, dass die Verwandten deine Entscheidung respektieren und unterstützen solltest du dich mit ihnen austauschen und ihr euch einig sein. Mein Vater hat zum Beispiel in die Verfügung aufgenommen, er will alle Maßnahmen zur Therapie und erst nach 3 Monaten, wenn keine wesentliche Besserung mehr zu erwarten ist, sollen alle lebensverlängernden Bemühungen unterlassen werden. Das wiessen alle aus der Familie und unterstützen diese Einstellung. 

Nein, das ist Blödsinn! Du bist ja nicht 'geistesgestört'! Dann müsste ein Gutacher (Psychiater) beweisen, dass du zum Zeitpunkt der Erstellung nicht zurechnungsfähig warst! Da das aber niemand zu dem Zeitpunkt bei dir attestiert hatte, ist deine Patetientenverfügung auch noch wirksam! :-))

Novosibirsk  11.07.2019, 18:23

@FritzvonSteiner
Nachträglich erstellte Gefälligkeitsgutachten von Psychiatern gehören zum Geschäftsmodell der Betreuungsindustrie und bewirken regelmäßig, dass Patientenverfügungen rückwirkend für unwiksam erklärt werden.

Ich denke nicht das sie unwirksam wird. Weil auch die Angehörigen dann sagen können ob sie es wollen oder nicht. Aber wenn Patient es so gewollt hätte dies eher berücksichtigt wird. Da müsste den Angehörigen zwar erklärt werden warum es besser wär die Geräte auszuschalten.

Bin jetzt keine Fachfrau aber so denke ich mir das ;)