Personenbeförderung mit Herzschrittmacher
Darfich einen mit Personen besetzten Kleinbus mit einen Herzschrittmacher Fahren
5 Antworten
Grundsätzlich heisst es: "Personen mit Herzschrittmacher darf eine Lenkberechtigung nur vorbehaltlich einer befürwortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden". Du darfst also selbstverständlich deinen Bus fahren, solange es der Arzt erlaubt, ein "normaler" Herzschrittmacher ist kein Hindernis. Nicht mehr erlaubt wird es z.B. wenn du ständig Vorhofflimmern etc. hast, sodass die Gefahr eines kurzen "Aussetzens" deiner Wahrnehmungsfähigkeit besteht. Aber eben: Entscheiden muss das dein Arzt / Kardiologe.
.. da Du ja dazu einen Personenbeförderungsschein brauchst, würde ich mich an die Stelle wenden die Dir den Personenbeförderungsschein ausgestellt hat. Diese Personenbeförderungsscheindienststelle wird Dir dann Auskunft geben !!!
Privat ja, gewerblich eher nicht, da Du wahrscheinlich den Personenbeförderungsschein nicht bekommen wirst.
Mag ja sein, letztendlich liegt die Entscheidung bei seinem Arzt und der Führerscheinstelle.
die führerscheinstelle hat damit zunächst nichts zu tun , da sie von der implantation nichts mitbekommt und der arzt muss sich an die leitlinien der DGK halten und den patienten entsprechend instruieren.
solange dein arzt dir nichts gegenteiliges mitteilt, bist du mit einem schrittmacher voll verkehrstüchtig. bei einem ICD (implantierbarer defibrillator) sieht es anders aus. also frage deinen behandelnden arzt, der wird dir auskunft geben.
ich habe übrigens einige taxifahrer und busfahrer mit schrittmacher kennengelernt
Wenn Bus- und Taxifahrer wegen einem Herzschrittmacher nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten dürften wäre das doch Diskriminierung.
Ich weiß es zwar nicht sicher, aber es würde mich doch sehr wundern.
naja, die sicherheit der fahrgäste geht doch vor. mit einem nicht korrigierbaren sehfehler darf man schließlich auch nicht autofahren. und wenn statt des schrittmachers ein ICD implantiert ist, darf man ziemlich sicher kein fahrzeug mehr führen und das ist auch gut so.
Das hat nichts mit Diskriminierung sondern mit gesundheitlicher Eignung zu tun. Diese ist Voraussetzung für einen Personenbeförderungsschein.
schau mal in die empfehlungen der DGK. die empfiehlt eine FU (fahrungeeignet) für berufsfahrer von maximal drei monaten nach implantation. die tabelle findest du hier auf seite 9:
http://leitlinien.dgk.org/images/pdf/leitlinien_volltext/2010-09_fahr.pdf