Polizei dienstuntauglich, falsch Diagnose beim Arzt?

2 Antworten

Aufgrund irgendeiner Behandlung wurde die Auskunft gegeben. Da ist ja mal also was dran gewesen. Wieso sollte auch nur ein Neurologe diese Diagnose stellen können und nicht dein Hausarzt? Verklagen kann man immer jeden, aber hier wird das wohl keinen Sinn machen.

Du musstest aufgrund deiner Selbstauskunft diese Angaben machen und der Polizeiarzt entschied, dass für das Land in den nächsten Jahren deiner Beschäftigung zu einer hohen Wahrscheinlichkeit einer längeren, kostenintensiven Behandlung kommen KÖNNTE, die es nicht zu leisten willens ist.

Gemäß der PDV 300 gibt es durchsaus viele Ausschlussgründe. Eine Klage zur Wiederaufnahme der Einstellung ist möglich, aber im Erfolg eher gering. Das geht dann aber gegen die einstellende Behörde und nicht gegen den Arzt.

Wenn Kopfschmerzen so stark sind, dass du einen Arzt aufsuchen mußt, dann ist das nicht normal und kann durchaus auf eine Migräne hindeuten.

Wenn du 12 Mal im Jahr für 3-4 Tage krank bist, kannst du nicht erwarten, dass die Polizei dich trotzdem nimmt.