Polizei trotz Zahnspange?
Hallo :) Ich bin ein Mädchen, 17 Jahre alt und habe momentan eine lockere Zahnspange im Oberkiefer, da mein Unterkiefer etwas zu weit nach vorne ist. Ich bekomme bald (das genaue Datum weiß ich leider nicht) einen Draht hinter die Zähne im Oberkiefer, der dort 15 Jahre (laut meinem Kieferorthophäden) bleiben muss. Ich möchte Polizistin im mittleren Dienst werden (ich schaffe nur die mittlere Reife, da das Abitur zu schwer für mich ist) und ich habe schon Gegoogelt, ob dies ein Ausschlussgrund sei. Ich habe dann im Internet auf einer Seite gelesen, dass wenn "eine umfangreiche Kieferorthophädische Behandlung nötig war, sie abgeschlossen sein muss". Heißt das jetzt, dass meine Zahnspange bzw. Meine Behandlung mich daran hindert Polizeibeamtin zu werden? :( Danke für alle Antworten :)
5 Antworten
Die Behandlung muss in den meisten Bundesländern zum EINSTELLUNGSTAG beendet sein. Dein Draht liegt dann zwar noch, aber trotzdem ist die Behandlung beendet.
Gruß S.
Dieser Termin ist SPÄTESTENS. Fristen und/oder Wartezeiten sind aber eine landesabhängige Entscheidung. Ob Bayern da Vorlauf möchte (BaWü sagt, 3 Monate VOR dem Einstellungstermin), kann ich nicht sagen.
Gruß S.
Okay, trotzdem vielen Dank :)
Hier können einige nicht lesen. Es ist die Rede von einem Draht und dieser wird hinter die Zähne geklebt. Also nichts mit lose Zahnspange.
Ich würde mit dem Kieferorthopäden reden ob das wirklich nötig ist. Unter Hinweis auf den beruf den du ergrifen willst. Außerdem kannst du dich vorab bei der Polizei erkundigen.
dann würde ich doch die lockere Spange bevorzugen. Musst du sie denn 24 std tragen?
16 Stunden pro Tag
Mein Kieferorthophäde meinte, entweder die lockere Zahnspange für weitere 2 Jahre oder den Draht hinter die Zähne für 15 Jahre :(
Erkundige dich bei der Polizei. alles andere bringt dich jetzt nicht weiter.
Nein ist es nicht. Eine Intensive kieferorthopädische Behandlung bezeichnet in der Regel dauerhafte Maßnahmen. Also eine feste Spange oder Drähte und so weiter. Zudem kannst du sie immer raus nehmen wenn es in der bevorstehenden Situation unpassend ist.
Das ist eine falsche antwort. Völlig egal, WIE im einzelnen behandelt wird. Fest - lose, egal. Es wird behandelt und das bedeutet pdu.
Nicht solche für den te sehr wichtigen fragen ohne sicheres wissen beantworten.
Rausnehmen, wenn es nicht in dir Situation passt, ist völliger Unfug.
Gruß S.
Tut mir leid, es sollte "umfangreich" nicht "intensiv" heißen.
Aber nur wenn sie keine feste Zahnspange bekommt.
Gilt das auch für eine, die hinter den Zähnen und nicht zu sehen ist? Es sind dort ja auch keine Brackets o. Ä. Ein ganz normaler Draht hinter die Zähne im Oberkiefer
Ich habe das gleiche mit der Ausbildung bei der Polizei. Ich habe auch eine Zahnspange aber der Draht vorne an den Zähnen kommt raus und ich bekomme noch danach einen Draht hinter die Zähne. Das ist aber kein Problem.
Es gibt ja die aktive Behandlungsphase= feste Zahnspange vorne
passive=hinter den Zähnen der Draht.
Es muss für den Ausbildungsbeginn nur die aktive Phase abgeschlossen sein.
Hab damals mit dem Polizeiärztlichen Dienst geredet. Während des Tests hatte ich sie noch (hatte eine lockere), jedoch stand fest, dass diese vor der Ausbildung raus kommt. Mit wäre es nicht gegangen.
Und mit einem Draht geht es dann sicherlich auch nicht da eine Kieferorthopädische Behandlung generell Abgeschlossen sein muss.
Es geht dabei ja auch nicht nur darum ob mans sieht oder nicht.
Gilt das auch für das Bundesland Bayern?