Primär- und Ersatzkassen?
Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen den Primärkassen und den Ersatzkassen erklären? Dankeschön
3 Antworten
Als Reichskanzler Otto v. Bismarck die Sozialversicherung einführte, gab es so genannte berufsständischen Pflichtversicherungen nach der Rentenversicherungsordnung (RVO). Ob es tatsächlich »Rentenversicherungsordnung« heißt, weiß ich nicht. Es ist meine Vermutung. Je länger ich darüber nachdenke, desto wahrscheinlicher scheint mir Aber "Reichsversicherungsordnung“ die richtige Bezeichnung zu sein. Gemeint ist das Deutsche Reich. Die Eisenbahn hieß bis in die DDR-Zeit hinein Schließlich auch "Deutsche Reichsbahn“. Die Abkürzung RVO stimmt aber.
Am besten liest Du hier weiter. Die Beschreibung der Ersatzkassen ist im Text verlinkt.
https://www.deutschesapothekenportal.de/rezept-retax/dap-lexikon/primaerkassen/
Gruß Matti
Diese Begriffe sind veraltet und stammen aus einer Zeit, in der man je nach Beruf
- Primärkassen bzw. Pflichtkassen zugeordnet wurde (Arbeiter, Arbeitslose = AOK oder ggf. BKK, Handwerker IKK...) und
- Angestellte ersatzweise eine andere Ersatzkasse für Angestellte (BARMER , DAK, KKH...) wählen konnten bzw.
- Ingenieure die Techniker Krankenkasse.
Seit der Kassenöffnung 1996 sind nahezu alle Krankenkassen (bis auf einige BKK) für alle Personen offen, so dass man frei wählen kann. Die ehemaligen Ersatzkassen nennen sich seit dem nicht mehr so. Man wird nicht mehr einer Krankenkasse zugeordnet, sondern hat die freie Wahl unter über 100 Krankenkassen.
Richtig - du hast völlig recht! Danke für die Ergänzung.
Aber wie du schon sagst - lange her - das war im letzten Jahrhundert ;-)
Hallo,
alle 105 Krankenkassen in Deutschland gehören zu einer dieser Krankenkassenarten:
- AOK
- BKK
- IKK
- Ersatzkassen
- Sonderkassen: Knappschaft, Landwirtschaftliche Krankenkasse
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp
Die Primärkassen sind die AOKn, BKKn und IKKn.
Der Unterschied ist historisch. Bis 1995 wurde man bei Versicherungspflicht automatisch Mitglied bei einer Primärkasse (welche, hing von der Art des Arbeitgebers ab). Bei der Ersatzkasse konnte man nur Mitglied werden, wenn man einen Antrag stellte und den passenden Beruf hatte (oder zumindest Angestellter war).
1996 wurde das freie Kassenwahlrecht eingeführt (nur nicht für Landwirte). Sie Unterschiede zwischen Primärkassen und Ersatzkassen wurden seitdem weitgehend hinfällig.
Gruß
RHW
Es gab auch noch "Arbeiter-Ersatzkassen"
Es ist schon lange her aber 1966 und danach gab es
neben den Pflichtkassen