Krankenkasse Immatrikulation?
Hallo,
um sich an einer Uni zu immatrikulieren, benötig man ja normalerweise eine Bestätigung der Krankenkasse, dass man dort versichert ist. Ich bin aber Privatpatientin und muss mir stattdessen bescheinigen lassen, dass ich von dieser “Versicherungspflicht” sozusagen befreit bin.
Weiss jemand von euch, wie lange es ungefähr dauert, bis ich diese Bescheinigung in den Händen halte und sie abschicken kann?
Dankeschön 😄
3 Antworten
Du benötigst von deiner PKV eine aktuelle Bestätigung, daß du dort vollversichert bist. Der Versicherungsschein reicht dafür nicht aus.
Mit dieser wendest du dich an eine Krankenkasse vor Ort, stellst den Antrag auf die Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten. Diese bekommst du direkt ausgehändigt und kannst sie dann zu den Unterlagen für die Uni packen.
Es hängt primär an deiner PKV und deinem schnellen Handeln, wenn die Bestätigung da ist.
Ruf am besten morgen direkt bei der PKV an. Wir hatten Fälle, da hat die PKV uns die Bestätigung gefaxt, während der angehende Student bei uns saß und wartete- in anderen Fällen haben die jungen Leute bis zu 2 Wochen gewartet- trotz ständigem Nachfragen.
Okay vielen Dank!
Sehr gerne. Ich hoffe, es geht fix bei dir. Schau schon einmal, welche Krankenkasse vor Ort ist. Es kann jede machen, nicht nur- was viele oft behaupten- die AOK.
Super danke, das mache ich auf jeden Fall!
Aber du hast mich schonmal etwas beruhigt; mit zwei Wochen könnte ich auch noch leben. Mir wurde nur gesagt, das kann ich fast nicht mehr bis zur Immatrikulationsfrist schaffen und da hab ich ein bisschen Panik gekriegt
Ich drücke dir die Daumen, das klappt schon! Und wenn nach 3 Tagen noch nichts da ist, gleich wieder anrufen und die PKV erinnern.
Ich will dich nicht mit unnötigen Fragen nerven, aber weißt du zufällig, ob man dich diese Bestätigung der PKV auch mailen lassen kann, wie TaneaWais es vorgeschlagen hat? Dadurch ginge es ja evtl. schneller als per Post.
Also ich frage morgen sowieso nach, aber vielleicht kann ich mich ja schon auf das Eine oder Andere einstellen 😅
Ich denke weniger, es sei denn, du hast eine sichere DE- Mailadresse. In dem Dokument stehen deine persönlichen Daten. Ein Fax wäre möglich. Wir bekommen die ja dann auch per Fax- wie ich schon schrieb.
Ok vielen vielen Dank dir!
Hallo,
die Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule kann man nur von einer gesetzlichen Krankenkasse bekommen (private Krankenversicherungen können sie nicht ausstellen). Die gesetzliche Krankenkasse benötigt dafür:
- eine aktuelle Bescheinigung der privaten Krankenversicherung
und
- einen unterschriebenen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (bei Minderjährigen auch die Unterschrift der Eltern!)
Ab Beginn des 1. Semesters wird man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse - welche, kann man sich aussuchen (ca. 110 Euro monatlicher Beitrag). Nach § 8 SGB V kann man sich aber innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Studiums von dieser Versicherungspflicht auf schriftlichen Antrag befreien lassen (sinnvoller ist es, diese Entscheidung bereits bei der Anforderung der Bescheinigung zu treffen - es sind zwei unterschiedliche Bescheinigungen!) . Diese Befreiung ist unwiderruflich!
Wenn man sich als Student von der GKV befreien lässt, ist ein späterer Wechsel in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn man nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 450 Euro monatlich und weniger als 64.350 Euro (2021) brutto innerhalb von 12 Monaten aufnimmt, wird man nach der derzeitigen Rechtslage in der GKV versichert (bei Gesetzesänderungen besteht aber kein Vertrauensschutz!). Wenn man nach Studienende arbeitslos ist (auch mit Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter), sich selbständig macht oder eine Beamtentätigkeit aufnimmt, kann man nicht in die GKV wechseln. Bei (fast?) allen PKV-Tarifen für Studenten gibt es eine Altersgrenze, bis zu der der ermäßigte Studententarif gilt.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für eigene Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen. Wenn man sich als Student von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann man als Student nie in die kostenlose Familienversicherung des (späteren) Ehegatten wechseln.
Bei den Leistungen der bestehenden Versicherung sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten (gerade bei Studententarifen in der privaten Krankenversicherung fehlen oft wichtige Leistungen!):
- Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
- Hilfsmittel: Katalog der GKV:
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
- Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe, z.B. bei Burnout, Prüfungsstress ...)
- Leistungen bei Schwangerschaft
- Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie)
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach dem Studium als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch einen sehr alten Stand. Seit vielen Jahren gilt folgende Regelung:
- www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html -> Absatz 5a
In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden in vielen Tarifen nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch.
Jeder Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) hat im Vertrag geregelt, wie lange der Ausbildungs-/Studententarif gilt. Häufig gibt es Verweise auf den Kindergeldbezug oder den Beihilfeanspruch. Wenn ein Elternteil verbeamtet ist und 80% Beihilfeanspruch bestehen, gibt es bei Wegfall der Beihilfe (oft 25. Geburtstag) etwa eine Verfünffachung (20% x 5 = 100%) des PKV-Beitrages.
Wenn ein Elternteil den Vertrag für die private Krankenversicherung unterschrieben hat, ist diese Person der alleinige Ansprechpartner der Versicherung (Einreichen von Rechnungen, Angabe der Kontonr. für die Erstattung ...). Wenn es in der Familie (später) Meinungsverschiedenheiten gibt, kann das schwierig werden (auch kein Datenschutz bei den Diagnosen gegenüber diesem Elternteil!).
Vielleicht interessant:
https://www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/200114-bdv-pkv-rz-ansicht-vs2.pdf
https://www.pkv-ombudsmann.de/schlichtungsstelle/taetigkeitsberichte/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Die Entscheidung hat teilweise deutlich längere Auswirkungen, als man selber annimmt, und sollte daher sehr gründlich angegangen werden. Eine Beratung auch bei (mindestens) einer gesetzlichen Krankenkasse ist sinnvoll.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Noch Fragen offen?
Gruß
RHW
Ruf bei deiner Krankenkasse an, dann hast du es übermorgen in den Händen!
Danke!
Sprichst du da aus eigener Erfahrung? Mir wurde nämlich vorhin ein wenig Angst gemacht, dass das eben nur bei gesetzlich Versicherten so schnell geht, es bei Privatpatienten aber ein total langes Prozedere wär
Gerade Private Kassen müssen ihre Versicherten bei Laune halten, die würden sich das nie rausnehmen. Wenn du es ganz eilig hast, dann rufe morgen früh an und sie möchten dir deine Mitgliedschaft per E-Mail vorab zuschicken.
Ich setze mich da auf jeden Fall schon mal morgen ran, danke!!
Aber du wärst überrascht, wie oft sie uns schon alles andere als “bei Laune” gehalten haben 😂 So wahnsinnig betüdelt wird man da nicht 😬
Er ist in der PKV- die kann nichts bescheinigen- nur daß er dort versichert ist. Die Befreiung kann sie nicht ausstellen.
Danke dir!
Ok, das ergibt Sinn. Hast du vielleicht trotzdem irgendwelche eigenen Erfahrungswerte, wie lange das Ganze ungefähr (!) dauert…? Ist natürlich absolut keine Garantie, das weiß ich!