Prüfungsunfähigkeit im Studium?
Hallo Leute,
ich habe leider ein ärztliches Attest gebraucht, weil ich die Prüfung nicht antreten konnte, aber bin mir jetzt unsicher ob das was mein Arzt geschrieben hat ausreichend ist oder es eventuell nicht genehmigt werden könnte..
Also ich habe Magen-Darm-Probleme gehabt und musste mich übergeben und ich hatte es unwohlsein, dass ich so nicht ausm Haus kommen könnte..
Mein Arzt hat nur die Diagnose genannt und nicht die Auswirkungen.
Meint ihr diese Aussage ist verständlich genug und wird genehmigt?
2 Antworten
Wenn der Arzt sagt 'XY kann die Prüfung nicht schreiben wegen akutem Infektionsgeschehen', dann steht da eindeutig drin, dass du die Prüfung nicht mitschreiben konntest.
Warum genau hat niemanden zu interessieren. Ich meine, bin mir aber nicht sicher, dass nicht mal in einer klassischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Diagnose vermerkt ist. Wie gesagt... das geht niemanden was an, woran du leidest und weswegen ein Arzt der Meinung war du kannst nicht zum Unterricht.
Du bist, nebenbei, auch nicht gezwungen da irgendwas zu sagen, sollte man dich fragen. Gut, Magen Darm ist so ein Klassiker, bei dem man WIRKLICH nicht in den Unterricht, respektive zur Prüfung erscheinen kann, doch durch das In Frage stellen des Attests zieht man im Endeffekt die Kompetenz des Arztes in Zweifel. Und das soll man dann entsprechend mit dem ausmachen, würde ich sagen.
Da dürfte ausreichen, weil eine infektiöse Erkrankung ja ansteckend ist und mit so einer Erkrankung geht man nicht in die Öffentlichkeit. Auch nicht zur Prüfung. Die Prüfer haben sicher auch keine Lust, sich mit was auch immer anzustecken.